Werner H. Ritter: Assistierter Suizid nur in „Grenzfällen“? Notizen

Das Karlsruher Urteil verwendet weder die Formulierung „Extremfälle“ oder „Grenzfälle“, noch die kirchlich verbreitete Version „absolute Ausnahmefälle“. Vielmehr spricht es von Einzelfällen, die nicht „normal“ werden sollen.

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Andreas Niedermann: Muss wirklich gesagt sein, was einmal gesagt werden muss? Eine Protestrede gegen mich selber.

Warum soll das, was bislang nicht gesagt wurde, auf einmal gesagt werden? Wo war denn jenes Besagte, das einmal gesagt werden musste, bisher? Wo hat es sich herumgetrieben?

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