Werner H. Ritter: Assistierter Suizid nur in „Grenzfällen“? Notizen

Das Karlsruher Urteil verwendet weder die Formulierung „Extremfälle“ oder „Grenzfälle“, noch die kirchlich verbreitete Version „absolute Ausnahmefälle“. Vielmehr spricht es von Einzelfällen, die nicht „normal“ werden sollen.

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Werner H. Ritter: Nicht kompromissfähig. Kirchliche Kommunikationspolitik in Sachen Sterbehilfe. Essay

Ich halte es für ungenügend, wenn ein Bischof auf das einstimmig ergangene Karlsruher Urteil nur mit einem NEIN und der Forderung nach einem "legislativen Schutzkonzept", das zum Sterben Entschlossene gerade nicht schützt, reagiert.

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