Werner H. Ritter: Assistierter Suizid nur in „Grenzfällen“? Notizen
Das Karlsruher Urteil verwendet weder die Formulierung „Extremfälle“ oder „Grenzfälle“, noch die kirchlich verbreitete Version „absolute Ausnahmefälle“. Vielmehr spricht es von Einzelfällen, die nicht „normal“ werden sollen.
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Werner H. Ritter: Assistierter Suizid nur in „Grenzfällen“? Notizen