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Literarische Korrespondenz:
A. Schöpf an K. Schredelseker
K. Schredelseker an A. Schöpf
Betrifft:
Nachtrag zur Debatte Vermögens- bzw. Erbschaftssteuer

Hallo Klaus!

Darf ich dich kurz im Genuss deiner italienischen Weine stören?
Vielleicht hast du in meinem Blog die hitzige Diskussion über die Vermögens- und Erbschaftssteuer mitverfolgt.

So wie Du bin ich der Ansicht, dass die Vermögenden sehr wohl einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten sollten.

So wie Du bin ich aber auch der Meinung, dass eine Vermögens- und Erbschaftssteuer nur als Massensteuer etwas bringt und fast nicht zu vollziehen ist.

Zudem erlaube ich mir schon die Frage, ob ein ruhendes Vermögen, das kein Einkommen bringt, weil es zum Beispiel ein schöner Garten ist, gleich bewertet werden soll wie ein Vermögen, zum Beispiel ein Mietshaus, das sehr wohl Gewinne lukriert.

Und als letztes möchte ich auch die Frage stellen, ob fiktive, jedoch durch das Gesetz zugesicherte Beträge in Form einer zum Beispiel Hofratspension nicht auch bis zur Erreichung des durchschnittlichen Lebensalters als Vermögen angerechnet werden sollten?

Hättest Du da eine vernünftige Idee, sozusagen einen Kompromiss, der einen Beitrag der Vermögenden sicherstellt, aber Schnüffelei und Ungerechtigkeit verhindert?
Mit herzlichen Grüßen
Alois


Hallo Alois!

Du kennst meine kritische Haltung zur Vermögensteuer und ich muss zugeben, Deine Fragen treffen den Kern:
So wie Du bin ich der Ansicht, dass die Vermögenden sehr wohl einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten sollten.
So wie Du bin ich der Meinung, dass eine Vermögensteuer fiskalisch nichts bringt.
Anders als Du bin ich der Meinung, dass das für eine Erbschaftsteuer nicht gelten muss.

Eine Vermögensteuer ist nur zu rechtfertigen, wenn alle Vermögensbestandteile tendenziell gleich bewertet werden. Jemand, der sich zur Ruhe setzt und seine Unternehmensanteile oder sein Mietshaus verkauft, um sich ein schönes Anwesen zu kaufen, wird dadurch nicht ärmer!

Selbstverständlich gilt das Gleichbehandlungsgebot auch für die Altersbezüge. Wie ich in meinem Blog-Beitrag dargelegt habe, bin ich der Meinung, dass alle Renten- und Pensionsansprüche (ob Hofrat oder nicht) kapitalisiert werden müssten (daher auch ein hoher Freibetrag).

Das Schnüffeleiproblem ist sehr wichtig. Es gilt aber nur für die Vermögensteuer, nicht für die Erbschaftsteuer, da dort ohnehin alle Vermögenswerte erfasst werden müssen.

Über Gerechtigkeit ist ein Konsens nicht zu erzielen. Jedwede Regelung, auch die von Dir oder von mir als gerecht empfundene, wird für andere, nicht minder ehrenwerte Personen als ungerecht angesehen werden können. 

Ich bleibe lieber bei Begriffen wie rechtmäßig, rechtsstaatlich, sozialverträglich, leistungsfördernd, solidarisch, empathisch… Unverbesserlicher Neoliberaler.

Liebe Grüße
Klaus

https://schoepfblog.at/klaus-schredelseker-problem-vermogenssteuer-analyse-1-teil/

https://schoepfblog.at/klaus-schredelseker-problem-vermoegensteuer-analyse-2-teil-warum-eine-vermoegenssteuer-schwierig-zu-vollziehen-ist/



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Klaus Schredelseker

Prof. Klaus Schredelseker: 1962 – 1968, Studium der Betriebswirtschaftslehre und der Rechtswissenschaften in Paris, Mannheim, Berlin und Mailand; 1968 – 1976 Assistent bei Prof. Dr. Klaus v. Wysocki in München; 1976 – 1986 Professor an der Bergischen Universität - GH Wuppertal; seit 1986 Professor an der Universität Innsbruck; 1973 – 1999 Gastprofessuren in Poznan, Strasbourg, Bergamo, Trento, Siena. Begründer und Leiter des Studiengangs Internationale Wirtschaftswissenschaften und Gründungsratsmitglied an der Freien Universität Bozen.

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