Diethard Sanders
Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst.
Ein Exempel zur Ver-UN-wesentlichung
aus Anlass des nahenden Festes der Liebe
Satire

Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst!

Guten Abend, meine Damen und Herren. . . also, das heutige Thema:
Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst! . . . das ist, sagen wir mal, ein wahrlich erhebendes, ein edles Gebot. . . ja, ja. . . du solltest deinen Nächsten lieben wie dich selbst. . . schön, wirklich schön, das . . . da sollte man also seinen Nächsten lieben wie man sich selbst liebt. . . hmhm. . . aber. . . aber, he!, das ist ja gar nicht gegendert. . . also so was, das fällt mir erst jetzt auf. . . ist Ihnen das aufgefallen?

Tja, da haben wir es wieder mal: so ein typisches Gesülze aus der Zeit der Altvorderen, in der es anscheinend nur Männer gab. . . und unsereins bemerkt das bezeichnender Weise erst beim zweiten Hinschauen, weil unsere stockkonservativen lieblosen Eltern uns von Anfang an im Sinne der weltumspannenden patriarchalischen Verschwörung erzogen haben. . . aber wir Nachgeborenen, wir haben die sprachlichen Fesseln der diktatorischen Väterherrschaft, die sich uns von Kindesbeinen an ins geistige Fleisch geschnitten hatten, mit der Kraft neuer frischer Erkenntnis durchrissen. . . aber nicht mehr mit mir!, so sage ich, nicht mehr mit uns!, so rufen wir. . .

. . . also, räusper räusper, zeitgemäss formuliert:

Du sollst deine/n Nächste/n lieben wie dich selbst!

. . . doch wenn man das so recht betrachtet, dann kann das ja wohl nicht wirklich hundertpro so gemeint sein. . . da stimmen wir doch sicher überein. . . ich meine, wer ist denn eigentlich diese/r Nächste? Kennt den oder die jemand? . . das könnte ja auch ein/e Psychopath/in sein, und ich sollte den/die dann auch noch lieben? . . . es reicht auch schon, wenn diese/r Nächste ein/e ganz normaler Verbrecher/in ist. . . und den/die sollte ich lieben? . . . so ein/e Zumutung/in lasse ich von mir nicht verlangen. . .

. . . hiermit also:

„§ 1: Nächstenliebe

Artikel 1: (a) Du sollst deine/n Nächste/n lieben wie dich selbst, soferne (b) es sich nicht um eine/n amtsbekannte/n respektive aktenkundig verurteilte/n Gesetzesübertreter/in handelt.

 Artikel 2: In letzterem Falle (b) ist die Liebe eine fakultative, rein persönliche Entscheidung, die hiermit ausdrücklich in den Bereich des Privatrechts gestellt wird, und die ausserhalb des Gültigkeitsbereichs des reinen Gebotes wie es unter Artikel 1, Item (a) genannt wird, verortet ist. Für eventuelle Schäden ideeller oder wirtschaftlicher Art, die aus einem Verhalten erwachsen, wie in Fall (b) unter Artikel 2 gelistet ist, wird keine Haftung übernommen.“

. . . ich weiß, das klingt ein wenig sperrig, aber man will als anständige/r Bürger/in dieses Landes gewisse Grenzen gewahrt sehen. . . ach, übrigens, Grenzen. . . gilt das auch für Migranten? Ich meine, wenn der oder die Nächste, den oder die ich da lieben sollte, ein/e Migrant/in ist? . . . ha, das bringt mich auf noch eine Idee! 

Warum darf man sich eigentlich die Leute nicht aussuchen, die der oder die Nächste sind, der oder die geliebt sein sollen? . . . das wäre doch am einfachsten. . . und auch am demokratischsten. . . und überhaupt, einfach so Du sollst deinen Nächsten lieben wie dich selbst, ohne wenigstens vorher angefragt worden zu sein voll ins Gesicht geklatscht zu kriegen, das ist schon ziemlich krass. . . da wird einfach total diktatorisch drüber gebügelt. . .

. . . außerdem, wo steht geschrieben, dass mich der Nächste, den ich da gefälligst zu lieben hätte, auch mich liebt? . . . oder mich wenigstens lieben sollte?. . . ich weiß, ich weiß, das würde unter die Kategorie Feindesliebe fallen. . . aber jetzt mal ganz ehrlich: Wozu sollte man das tun?

. . . und die Migranten? . . .also nein, von denen sind schon genug hier, die kriegen eh schon alles, wofür unsereins arbeiten muss, die brauch ich nicht auch noch zu lieben. . . und übrigens, meinen Nachbarn, dieses Arschloch mit seinem gottverdammten Laubbläser, auch nicht! . . . ja, ich weiß, das klingt jetzt vielleicht ein bisschen aggro, aber man kann von mir beim besten Willen nicht verlangen, dass ich jeden Hinz und Kunz, der mir gerade zufällig über den Weg läuft, auch noch liebe. . . mir reicht’s schon, wenn ich an all die Fressen morgens im Bus denke

. . .also, ich finde, es sollte ein Recht auf Mitbestimmung geben, wen man wann als zum Kreis der liebenswerten Nächsten gehörig empfindet. . . das ist sowieso schon längst überfällig. . . damit gäbe es auch viel weniger Schwierigkeiten mit dieser Liebe. . . man könnte das Ganze dann also personalisiert in etwa wie folgt ausdrücken, wobei es sich im Nachstehenden ausdrücklich um einen Entwurf handelt, der noch von allen Rechtsabteilungen abgeklopft werden muss:


§ 1: Nächstenliebe (Gültigkeitsbereich für Herrn/Frau Durchschnitt, in Kraft getreten am 12.12.2023 und bis zum 31. Jänner 2024 vollinhaltlich gültig, soferne keine Änderung gemäss §2 Ausserordentliche Änderung des Gültigkeitsbereichs vorliegt)

Artikel 1: (a) Du sollst deine/n Nächste/n lieben wie dich selbst, soferne (b) es sich bei der als Nächster bezeichneten natürlichen Person respektive Personengruppe ausschließlich um solche Individuen handelt, die den Inhaber der Nächstenliebe für den jeweiligen Bedarfsfall innerhalb eines vom Inhaber zu definierenden Zeitraums, ebenfalls lieben, und soferne es sich nicht um (c) eine/n amtsbekannte/n respektive aktenkundig verurteilte/n GesetzesübertreterIn, PsychopathInnen oder abstoßend mittellose Menschen, (d) MigratInnen aller Art, jeden Geschlechts und jeden Alters, unabhängig vom Herkunftsland, sowie (e) meinen Nachbarn, dieses Arschloch mit seinem gottverdammten Laubbläser, handelt.

Artikel 2: In den Fällen (b), (c) und (d) ist die Liebe eine mit dem Recht des jederzeitigen Widerrufs versehene fakultative, rein persönliche Entscheidung, die hiermit ausdrücklich in den Bereich des Privatrechts gestellt wird, und die rechtlich einklagbar außerhalb des Gültigkeitsbereichs des reinen Gebotes wie unter Artikel 1, Item (a) formuliert, verortet ist. Von der in Artikel 2 erläuterten Regelung der Möglichkeit einer fakultativen Nächstenliebe sind mein Nachbar sowie sein Laubbläser ausdrücklich ausgenommen. Für eventuelle Schäden ideeller oder wirtschaftlicher Art, die aus einem Verhalten erwachsen, wie in Fall (b), (c) und (d) unter Artikel 2 gelistet sind, wird keine Haftung übernommen.

Das ist doch zumindest eine gute Diskussionsvorlage zum Thema. . . darüber kann man reden . . . oder? . . nein, he. . . also halt. . . da haben wir doch alle was übersehen, was ganz was Grundsätzliches: Wieso eigentlich wird bei diesem Gebot apriorisch davon ausgegangen, dass man sich selbst LIEBT? . . . (lächelt stolz). . . tja, das sind so die versteckten Fußfallen in diesen Geboten. . . die muss man erst mal checken.

Ich meine, wir wissen doch alle, dass es gerade heutzutage nicht wenige gibt, die sich selber gar nicht mögen, von Liebe mal ganz zu schweigen. . . die in ihrem hemmungslosen Narzissmus und vergrabenen Frust nichts lieber sehen, wenn sie auch andere soweit bringen, dass sie sich nicht mehr mögen. . . denn dann fühlen sie sich gerechtfertigt. . . und dazu müssen sie entsprechend agitieren, wozu es wiederum gerade heutzutage mehr Möglichkeiten zum outreach gibt als jemals davor. . .

. . . wir müssen also das obenstehende kleine Meisterwerk doch noch ein wenig weiter präzisieren:


§ 1: Nächstenliebe (Gültigkeitsbereich für Herrn/Frau Durchschnitt, in Kraft getreten am 12.12.2023 und bis zum 31. Jänner 2024 vollinhaltlich gültig, soferne keine Änderung gemäss §2 Ausserordentliche Änderung des Gültigkeitsbereichs vorliegt)

Artikel 1: (a) Du sollst deine/n Nächste/n lieben wie dich selbst, soferne (b) die unter (a) im vorstehenden Gebot mit Du angesprochene natürliche Person auch zu einer gesunden Selbstliebe befähigt ist, (c) es sich bei der als Nächster bezeichneten natürlichen Person respektive fiktiv vorgestellter Personengruppe ausschliesslich um solche Individuen handelt, die den Inhaber der Nächstenliebe für den jeweiligen Bedarfsfall innerhalb eines vom Inhaber zu definierenden Zeitraums, ebenfalls lieben, und soferne es sich nicht um (d) eine/n amtsbekannte/n respektive aktenkundig verurteilte/n GesetzesübertreterIn, PsychopathInnen oder abstoßend mittellose Menschen, (e) MigratInnen aller Art, jeden Geschlechts und jeden Alters, unabhängig vom Herkunftsland, sowie (f) meinen Nachbarn, dieses Arschloch mit seinem gottverdammten Laubbläser, handelt.

Artikel 2: In den Fällen (c), (d) und (e) ist die Liebe eine mit dem Recht des jederzeitigen Widerrufs versehene fakultative, rein persönliche Entscheidung, die hiermit ausdrücklich in den Bereich des Privatrechts gestellt wird, und die rechtlich einklagbar außerhalb des Gültigkeitsbereichs des reinen Gebotes wie unter Artikel 1, Item (a) formuliert, verortet ist. Von der in Artikel 2 erläuterten Regelung der Möglichkeit einer fakultativen Nächstenliebe sind mein Nachbar sowie sein Laubbläser ausdrücklich ausgenommen. Für eventuelle Schäden ideeller oder wirtschaftlicher Art, die aus einem Verhalten erwachsen, wie in Fall (c), (d) und (e) unter Artikel 2 gelistet sind, wird keine Haftung übernommen.

. . . toll, was? . . . so richtig wasserdicht, was?. . . (lächelt erneut überlegen und wartet ein wenig). . . tja, natürlich NICHT. . . (mit der Gebärde des Schlaufuchses) haben sie die Schwachstelle gesehen? . . .ja?. . . klar haben sie die gesehen. . . ich bin sicher, das hätten alle gesehen. . . und, wo ist das Loch?. . .wo – ist – das – Loch!?. . .natürlich, beim Begriff der gesunden Selbstliebe!! Wer, bitte sehr, definiert, ob eine Selbstliebe ein gesundes Ausmaß hat oder ob der oder die, der oder die da seine/n Nächste/n lieben sollte, ein/e verrückte/r Narzisst/in ist oder gar ein/e Psychopath/in ist? . . . richtig, ein staatlich geprüfter forensischer Psychiater, der berechtigt ist, entsprechende schriftliche Gutachten auszustellen. . . gut so. . . aaalso . . .(mit ausladender Gebärde). . . wieder zurück zu unserem kleinen Meisterwerk:


§ 1: Nächstenliebe (Gültigkeitsbereich für Herrn/Frau Durchschnitt, in Kraft getreten am 12.12.2023 und bis zum 31. Jänner 2024 vollinhaltlich gültig, soferne keine Änderung gemäss §2 „Ausserordentliche Änderung des Gültigkeitsbereichs“ vorliegt)

Artikel 1: (a) Du sollst deine/n Nächste/n lieben wie dich selbst, soferne (b) die unter (a) im vorstehenden Gebot mit Du angesprochene natürliche Person auch zu einer Form von Selbstliebe befähigt ist, deren Gesundheit ausnahmslos VOR dem zeitlichen Antritt der Nächstenliebe durch einen staatlich geprüften und beeideten forensischen Psychiater durch ein schriftliches Gutachten nachgewiesen werden muss, (c) es sich bei der als Nächster bezeichneten natürlichen Person respektive Personengruppe ausschließlich um solche Individuen handelt, die den Inhaber der Nächstenliebe für den jeweiligen Bedarfsfall innerhalb eines vom Inhaber zu definierenden Zeitraums, ebenfalls lieben, und soferne es sich nicht um (d) eine/n amtsbekannte/n respektive aktenkundig verurteilte/n Gesetzesübertreter/in, PsychopathInnen oder abstoßend mittellose Menschen, (e) MigrantInnen aller Art, jeden Geschlechts und jeden Alters, unabhängig vom Herkunftsland, sowie (f) meinen Nachbarn, dieses Arschloch mit seinem gottverdammten Laubbläser, handelt.

Artikel 2: In den Fällen (c), (d) und (e) ist die Liebe eine mit dem Recht des jederzeitigen Widerrufs versehene fakultative, rein persönliche Entscheidung, die hiermit ausdrücklich in den Bereich des Privatrechts gestellt wird, und die rechtlich einklagbar außerhalb des Gültigkeitsbereichs des reinen Gebotes wie unter Artikel 1, Item (a) formuliert, verortet ist. Von der in Artikel 2 erläuterten Regelung der Möglichkeit einer fakultativen Nächstenliebe sind mein Nachbar sowie sein Laubbläser ausdrücklich ausgenommen. Für eventuelle Schäden ideeller oder wirtschaftlicher Art, die aus einem Verhalten erwachsen, wie in Fall (c), (d) und (e) unter Artikel 2 gelistet sind, wird keine Haftung übernommen.

. . . so! . . . fertig!. . . oder?. . .wirklich fertig? . . .ganz ganz fertig? . . . na ja, jetzt kommt ein Schmankerl: natürlich ist das noch NICHT fertig. . . denn es wird ja nur EIN forensisches Gutachten zur Gesundheit der Selbstliebe verlangt. Das ist selbstverständlich total anfechtbar. Um das Ganze richtig dicht zu machen müsste man allermindestens zwei, besser drei unabhängige Gutachten verlangen. . . und jetzt kommt die Stelle für die echten Profis: das ist ganz bewusst so unscharf formuliert! Denn dann gibt es jede Menge Prozesse und Gutachten. . . und das ist natürlich wiederum gut für die Wirtschaft. . .

. . . na, liebe Leute!? . . .wie haben wir das gemacht?. . . das soll uns mal einer nachmachen! . . . mit diesem lapidaren Stehsätzchen sind wir ordentlich ums Eck gefahren! Da wollten schon ganz andere!

. . . aber nochmals, zur Erinnerung: oben angeführter Paragraph zur Nächstenliebe ist noch nicht ganz fertig, sondern, wie ich bereits sagte, eine Diskussionsvorlage, die von den entsprechenden Rechtsabteilungen noch durchgesehen und mit Anmerkungen versehen werden muss. . . die müssen dann noch eingearbeitet werden. . . aber das kann sowieso erst nach Neujahr erfolgen. . . bis dahin muss diese. . . diese Nächstenliebe eben warten beziehungsweise auf eigenes Risiko im rechtsfreien Raum erfolgen. . .

. . . so. . . ja, äh. . .also, wir sind hier jetzt fertig!. . . sie können nun ihre Plätze räumen und nach Hause oder auf einen Glühwein gehen. . . wiederschaun. . .

. . . ach ja, noch was, fast hätt‘ ich es vergessen: Frohe Weihnacht!

Wenn Ihnen schoepfblog gefällt, bitten wir Sie, sich wöchentlich den schoepfblog-newsletter zukommen zu lassen, und Freundinnen und Freunde mit dem Hinweis auf einen Artikel Ihres Interesses zu animieren, es ebenso zu tun.


Weitere Möglichkeiten schoepfblog zu unterstützen finden Sie über diesen Link: schoepfblog unterstützen

Diethard Sanders

Diethard Sanders, alias Corvus Kowenzl, kam am 18. Februar 1960 in Hall in Tirol zur Welt und wuchs in Innsbruck auf. Erste Schreibversuche ab 12 Jahren. Der Matura an der HTL für Hochbau in Innsbruck folgten Jahre eines selbstfinanzierten Lebens und Studiums der Geologie an der Uni Innsbruck. Nach einem Doktorats-Studium an der ETH Zürich im Jahr 1994 Rückkehr an die Uni Innsbruck, wo ich mich im Jahr 2000 habilitierte. Trotz der universitären Tätigkeit nie damit aufgehört, vor allem des Nachts Bücher zu lesen, die wenig bis gar nichts mit Geologie zu tun haben.

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. David Wonschewski

    Sehr schön, lieber Diethard!
    Ich las ja zuNÄCHST nur den mir NÄCHSTEN, also nähesten Teil deines Beitrags, was gemeinhin der Anfang ist – an dem Gott Himmel und Erde schuf, na, da freue ich mich doch über deinen NÄCHSTEN Beitrag zum Thema ANFANG, was soll denn das bitte sein? – wollte da schon was Geharnischtes kommentieren, bis ich auf den Trichter kam, dass dem ganzen eine gewisse Überspitzung innewohnen könnte, was mir aber auch nur auffiel, weil ich das selbst ab und an so betreibe, womit also klar ist: wenn du tust, was auch ich tue, sind wir uns gegenseitig die NÄCHSTEN! Da fällt mir ein, gibt ja so Szenen und auch Religionen, da reden sich alle als Bruder und Schwester an, freilich ohne sich zu interessieren, ob die Eltern das je so bestätigen würden, du bist also nicht nur mein NÄCHSTER, du bist auch mein BRUDER, wow, es wird immer doller. Wäre in Summe schon vier Wangen, aber das wird nun zu spirituell, da kommt keiner mit….
    Konkret und im Ernst ist der große Erfolg solcher Texte meiner Meinung nach dem von Horoskopen nicht unähnlich. Schwammige Vieldeutigkeit. In jeder Religion gibt es ja Heerscharen von geistlich-intellektuellen Menschen, die sich dumm und dämlich interpretieren an Passagen, und ich ahne, genau das war der Sinn: nur nicht konkret werden. Oder sportlich gesagt: die Sprachflanke immer so in den Strafraum bolzen, dass jeder Stürmer- und Abwehrkopf sich gemeint fühlen darf.
    Komme gut durchs Fest, es grüßt
    Bruder David (NÄCHSTER Halt: Zum Heiligen Strafstoß)

Schreibe einen Kommentar