Alois Schöpf
Der schmutzige Deal.
Österreichs Bischöfe verteidigen nach der Segensverweigerung für Homosexuelle die nächste Menschenrechtsverletzung.
Essay

Nur noch 13 Prozent der österreichischen Katholiken besuchen regelmäßig den Gottesdienst und nur noch eine Minderheit von denen, die Kirchensteuer bezahlen, glaubt, dass sich Gott in Gestalt von Jesus Christus der Menschheit zu erkennen gegeben hat. Auch die Zahl jener, die regelmäßig beten ist mit 12 % verschwindend gering und wird nur noch von jenen 5 % unterboten, welche die kirchliche Sexualmoral als verbindlich erachten. So intakt die politische und finanzielle Macht der katholischen Kirche in Österreich durch das aus dem Klerikal-Faschismus stammende Konkordat also ist, so ramponiert erweist sich die ihr zugrunde liegende Weltanschauung, die nach Monaten der von den Naturwissenschaften dominierten Pandemie nur noch unter Missachtung der Vernunftfähigkeit mit dem Erkenntnisstand der Gegenwart in Einklang zu bringen ist.

Dies wissen natürlich auch Österreichs Bischöfe, die sich soeben im Rahmen der Bischofskonferenz zum Erkenntnis des österreichischen Verfassungsgerichtshofs geäußert haben, wonach die bisher gültige und ebenso aus dem Klerikal-Faschismus stammende ausnahmslose Kriminalisierung der Beihilfe zum sogenannten „Selbstmord“ verfassungswidrig ist und die österreichische Bundesregierung aufgefordert wird, bis Ende des Jahres 2021 diesem Erkenntnis durch Regularien gegen Missbrauch Rechnung zu tragen.

Man darf voraussetzen, dass Priester, die innerhalb der katholischen Kirche eine Karriere anstreben, genau wissen, dass sie im gestrengen Ausleseverfahren des Vatikan und seiner Glaubenskongregation nur Erfolg haben, wenn sie sich zumindest nach außen hin dem Glauben verpflichtet fühlen, wie er unter der Oberaufsicht des Ex-Papstes und Chefs der Glaubenskongregation Josef Ratzinger im Katechismus der katholischen Kirche festgeschrieben steht. Sie schulden ihre weltliche Position einem architektonisch beeindruckenden, jedoch vollkommen überholten Lehrgebäude, dessen grundsätzliche Lebensfeindlichkeit es zu verschleiern gilt, um nicht als Prominenter des gesellschaftlichen Lebens mit ungläubigem oder gar mitleidigem Lächeln konfrontiert zu werden.

Das Überspielen theologisch fundierter Dogmen durch demonstrative Humanität und Empathie gehört zum täglichen Brot eines Kirchenfürsten. Entsprechend oberflächlich fallen denn auch in der Stellungnahme der Bischofskonferenz die Anspielungen auf jene christliche Hypothese aus, die den vom sprachmächtigen Martin Luther entwickelten Begriff des „Selbstmords“ erst mit Sinn erfüllen würde, wenn sie denn der Wirklichkeit entspräche. Sofern nämlich unter Mord eine Tötung verstanden wird, die an jemandem gegen seinen Willen vollzogen wird, kann nur jemand sich selbst ermorden, wenn er zugleich, etwa als Sklave oder als Mitglied der katholischen oder evangelischen Kirche, nicht Eigentümer seines eigenen Lebens ist. Genau darauf zielt der Paragraf 2280 des katholischen Katechismus jedoch ab, wenn es heißt: „Wir sind nur Verwalter, nicht Eigentümer des Lebens, das Gott uns anvertraut hat. Wir dürfen darüber nicht verfügen.“

Diese Anmaßung einer ultimativen Oberherrschaft über die Menschen, denen sogar der eigene Tod verwehrt wird, um ihnen als Sklaven einer Sklavengesellschaft oder als Gläubige einer totalitären Ideologie ausweglos die Unterdrückung und Folter der Herrschenden oder eines strafenden Gottes auferlegen zu können, darf in ihrer Grausamkeit natürlich nicht offen eingestanden werden. Um ihrer Dienstpflicht gerecht zu werden, gilt es daher, sich einerseits der platonischen Hypothese von einer vom Körper unabhängigen unsterblichen Seele unterzuordnen, sie zugleich jedoch hinter einem Schwall von Phrasen, kitschigen Geschichten, Fehlinterpretationen und falschen Behauptungen zu verbergen, um den Anschein zu erwecken, man beteilige sich an einer vernunftbasierten säkularen ethischen Diskussion, wo es in Wahrheit nur um die Verteidigung einer weiteren Menschenrechtsverletzung im Sinne einer auf ein fiktives Jenseits hin orientierten, lebensfeindlichen Religion geht.

So wird als erstes Argument gegen eine Liberalisierung der Sterbehilfe das angebliche Gebot Gottes zitiert: Du sollst nicht töten! Unterschlagen wird dabei, dass dieses Gebot sich im ursprünglichen Dekalog des Alten Testaments lediglich auf den Tatbestand des Mordes bezog und erst vom Kirchenvater Augustinus im Jahre 411 nach Christus auf die Selbsttötung ausgeweitet wurde. Der wirtschaftliche und politische Grund hierfür ist schlicht in der Tatsache zu suchen, dass die vor allem unter den Sklaven und Unterschichten der Stadt Hippo, deren Bischof Augustinus war, sehr beliebte Sekte der Donatisten ihren Gläubigen empfahl, durch Selbsttötung rasch aus dem Jammertal des irdischen Daseins in die Nähe von Jesus Christus und damit ins Paradies, auf jeden Fall jedoch in eine bessere Welt zu entfliehen. Der dadurch bedingte wirtschaftliche Wertverlust bzw. Sachmangel, der erfolgte, wenn Sklaven sich selbst töteten oder einen Suizidversuch unternahmen, wurde unterbunden, indem die Selbsttötung zur schweren Sünde erklärt wurde. Es versteht sich, dass diese die herrschenden weltlichen und religiösen Cliquen mit zusätzlicher Macht über die Menschen ausstattenden Regularien rasch Eingang in die Beichtspiegel der Christenheit fanden. Womit sich das erste tragende Argument der Bischofskonferenz gegen eine Liberalisierung der Sterbehilfe als Scheinargument erweist: Wenn Gott je etwas verboten haben sollte, wie von den Bischöfen behauptet, dann war es der Tatbestand des Mordes und nicht das von Augustinus und Luther entwickelte Konstrukt des „Selbstmords“.

Wie schwer Leute sich tun, die ihren Mitmenschen nicht das Eigentum an sich selbst zuerkennen, ergibt sich aus dem zweiten gewichtigen Argument, das die Bischöfe gegen eine Liberalisierung der Sterbehilfe vorbringen, wenn sie behaupten, dass die allermeisten Menschen, welche Todeswünsche äußern, lediglich auf ihre unwürdige Pflegesituation, in der sie sich als Leidende oder Sterbende befinden, hinweisen möchten. Sofern diese sich verbessere, würden sich nach Ansicht der Bischöfe Suizidwünsche verflüchtigen, woraus sie den durchaus berechtigten Schluss ziehen, dass für das gesamte Bundesgebiet umgehend eine flächendeckende und professionelle Palliativversorgung gegeben sein müsse, und sich damit, dieser Schluss ist nun allerdings überschießend, jede weitere Debatte über Sterbehilfe erübrige.

Leider verlieren bei diesem Argument nicht nur die Bischöfe, sondern auch die meisten von ihrer segensreichen Tätigkeit zu sehr eingenommenen Palliativmediziner aus dem Auge, dass die Autonomie des Menschen, welche das Erkenntnis des österreichischen Verfassungsgerichtshofs ausdrücklich schützt, nicht durch Momente der medizinischen Unter- bzw. Überversorgung beeinträchtigt werden kann, sondern es der freien Entscheidung jedes einzelnen anheimgestellt ist, bereits im Vorfeld des Sterbeprozesses darüber zu entscheiden, wie die Art und der Zeitpunkt des eigenen Todes beschaffen sein soll. Die Palliativmedizin kann niemals die Autonomie der Person ersetzen, sondern sie kann lediglich eine wünschenswerte Variante der letzten Lebensphase darstellen.

Als drittes Argument ist dem theologischen Kitsch, in dem die Bischöfe sich zwecks Vernebelung ihrer dogmatischen Brutalitäten ergehen, zu entnehmen, dass es gleichsam eine asoziale Handlung sei, sich durch einen Suizid seinen Mitmenschen, und darin inkludiert, ohne es klar auszudrücken, naturgemäß auch Gott und seinem göttlichen Willen zu entziehen. Dass in diesem Zusammenhang das durch tausendfache Morde an Behinderten in der deutschen Sprache seit den Zeiten des Naziterrors schwer belastete Wort „Euthanasie“ nicht fehlen darf, versteht sich ebenso, wie der Hinweis auf den Film „Ziemlich beste Freunde“ und das Luxusambiente, in dem die Geschichte spielt und das im Hinblick auf die gelebten Realitäten als weiterer zynischer Ausreißer zur Heiligmäßigkeit angehaltener Christen eingestuft werden muss. Zynisch ist aber auch die Kühnheit, mit der die Bischöfe die Neufassung des Ärztegesetzes, durch das das Leben des Patienten eventuell verkürzende Palliativmaßnahmen ermöglicht wurden, plötzlich gutheißen, obgleich sie noch unmittelbar vor der Beschlussfassung des Gesetzes im Parlament heftig dagegen protestierten.

Die Stellungnahme der österreichischen Bischofskonferenz endet zuletzt in einem Forderungskatalog an die Österreichische Bundesregierung, der triviale Selbstverständlichkeiten humanen Denkens dazu benützt, um sie für die eigene ideologisch fundierte Inhumanität zu instrumentalisieren. So wird durch die berechtigte Forderung nach Suizidprävention die freie Entscheidung der autonomen Person pathologisiert und auf die gleiche Ebene mit dem selbstzerstörerischen Ausgang schwerster Lebenskrisen gestellt, obgleich aus jahrhundertealter philosophischer Tradition die Fähigkeit, Art und Zeitpunkt seines Todes frei zu bestimmen, als Ausdruck höchster persönlicher Reife eingestuft wird.

Unfreiwillig komisch wiederum ist die Forderung der Bischöfe, Suizidwillige vor der Einflussnahme Dritter zu schützen, besteht doch die massivste Einflussnahme derzeit darin, dass die Autonomie der Person ausgerechnet von ihnen, die sie gegen eine Liberalisierung der Sterbehilfe ankämpfen, am wenigsten geachtet wird. Zuletzt befleißigen sie sich auch noch der infamen Methode, Sterbehilfe dadurch verhindern zu wollen, als sie aus dem Pflichtenkatalog des ärztlichen Berufes in gleicher Weise ausgeklammert werden soll, wie seit Jahrzehnten an öffentlichen Spitälern etwa in Tirol eine Abtreibung außerhalb strenger medizinischer Indikation nicht durchgeführt wird.

Dabei wäre es höchste Zeit, dass die Ärzte nicht weiterhin vor ihrer eigenen Todesangst davonlaufen, indem sie sich am Bett des Patienten lediglich mit Siegerberichten und nicht mit der grundsätzlichen Endlichkeit des Lebens konfrontiert sehen wollen. Denn zweifelsfrei wird es in Zukunft auch zu den Aufgaben des ärztlichen Standes gehören, dafür zu sorgen, selbstbewussten und freien Menschen in ihrer letzten Lebensphase zu einem schmerzfreien, angstfreien und selbstbestimmten Sterben zu verhelfen. Ärzte, die sich weigern, auch diese Aufgabe zu übernehmen, fehlt eine Qualifikation, die sie befähigen würde, etwa in jenen Bereichen öffentlich finanzierter Spitäler tätig zu sein, die in besonderer Weise von Sterbevorgängen betroffen sind.

Zuletzt können die Bischöfe es auch nicht lassen, abseits ihrer theologischen Phrasen das Machtargument auf den Tisch zu legen und unmissverständlich zu fordern, dass, wenn der Verfassungsgerichtshof die Beihilfe zum Suizid schon ermöglicht habe, dann zumindest die „Tötung auf Verlangen“ durch eine parlamentarische Verfassungsmehrheit verboten werden müsse. Nach einer unendlichen Serie von Menschenrechtsverletzungen, welche die Kirche bis zuletzt verteidigt hat, versündigt sie sich nun durch diese Forderung erneut. Dies geht schon allein aus einem einfachen Zahlenvergleich hervor: Wenn im europäischen Rechtsstaat Niederlande nämlich pro Jahr ca. 7000 Personen (20 Prozent davon sterben durch Beihilfe zum Suizid, 80 Prozent durch aktive Sterbehilfe) in Anspruch nehmen, bedeutet dies auf die Bevölkerung Österreichs umgerechnet, dass hierzulande 3.500 Landsleuten ein grundsätzliches, vom österreichischen Verfassungsgerichtshof, aber auch vom europäischen Menschenrechtsgerichtshof bestätigtes Menschenrecht verweigert wird: zu sterben, wann und wie sie wollen.

Die Stellungnahme der österreichischen Bischofskonferenz:
https://www.dioezese-linz.at/news/2021/05/31/bischoefe-mahnen-assistenz-zum-leben-statt-hilfe-zur-selbsttoetung

Alois Schöpf

Alois Schöpf, Autor und Journalist, lebt bei Innsbruck. Alois Schöpf schreibt seit 37 Jahren in Zeitungen und Zeitschriften, zuletzt seit 28 Jahren in der Tiroler Tageszeitung, pointierte und viel gelesene Kolumnen. Er ist einer der dienstältesten Kolumnisten Österreichs. Zahlreiche Veröffentlichungen, bei Limbus: Vom Sinn des Mittelmaßes (2006), Heimatzauber (2007), Die Sennenpuppe (2008), Platzkonzert (2009), Die Hochzeit (2010), Glücklich durch Gehen (2012), Wenn Dichter nehmen (2014), Kultiviert sterben (2015) und Tirol für Fortgeschrittene (2017). Zuletzt erschien in der Edition Raetia Bozen gemeinsam mit dem Fotografen und Regisseur Erich Hörtnagl "Sehnsucht Meer, Vom Glück in Jesolo", die italienische Übersetzung wurde zeitgleich präsentiert. Und es erschien, wieder bei Limbus, "Der Traum vom Glück, Ausgewählte Alpensagen". Schöpf ist auch Gründer der Innsbrucker Promenadenkonzerte und leitete das erfolgreiche Bläserfestival fünfundzwanzig Jahre lang bis 2019.

Dieser Beitrag hat 5 Kommentare

  1. Rainer Haselberger

    Ich stimme Ihnen vollkommen zu: Eine Organisation, in der dogmatisch verordnete „Gottesrechte“ Vorrang vor den Menschenrechten haben, sollte in einem demokratischen Rechtsstaat eigentlich verboten sein!

  2. Oskar Degen

    Bemerkenswert ist auch der fragwürdige Umgang mit den Themen „Selbstbestimmung“ und “ natürlicher Tod“.
    Die Herren der Kirche maßen sich an, die Selbstbestimmung einzuschränken, weil sie eventuell zu „falschen“ Entscheidungen führen könnte. Sie ersetzen sie durch Fremdbestimmung, obwohl damit der freie Wille, Grundlage für die Verurteilung durch das „Jüngste Gericht“, aufgehoben wird. Und wie wichtig ist ihnen doch der „freie Wille“ wenn es darum geht, das Theodizee-Problem kleinzureden.
    Sie setzen den Begriff des „natürlichen Todes“ als Norm , und das ohne auch nur ansatzweise zu erklären, was darunter zu verstehen sein soll. Ist es nicht ein natürlicher Tod, an einer natürlichen Krankheit wie Covid-19 zu sterben? Sinnvoller wäre es in diesem Zusammenhang vielleicht, danach zu fragen, was eigentlich noch ein „natürliches Leben“ ist.

  3. P. Vanzo

    Ein ganz wunderbarer Artikel! Beim Lesen entstand vor meinem geistigen Auge die Vision eines Zusammenbruchs des christlichen und intellektuell sowie moralisch unredlichen Kartenhauses, bei dem die Verbotsfanatiker von heute auf morgen ihrer wertschöpfungsfreien klerikalen Ämter entledigt werden und sich überlegen müssen, mit welch anderer und echter Arbeit sie künftig ihre Brötchen verdienen wollen.
    Bei meinem Tagtraum denke ich unwillkürlich an die Worte von Victor Hugo, der sinngemäß schrieb: „Man kann der Invasion einer Armee widerstehen, doch nicht einer Idee, deren Zeit gekommen ist.“

  4. walter plasil

    Das ist ein auf die Punkte gebrachter Essay, der ganz meiner Meinung entspricht. Leider ohne Chance auf Veröffentlichung, jedenfalls in der TT. Oder gäbe es da (andere) Möglichkeiten?
    Liebe Grüße
    Walter Plasil-Giordano Bruno Stiftung Innsbruck

  5. Herwig Imendörffer

    Lieber Alois Schöpf,
    besser, klarer und vernünftiger kann man in der dargebotenen Kürze nicht Stellung beziehen zu der Stellungnahme der Römisch-Katholischen Bischöfe zum Thema „Sterbehilfe“. Als Mitglied im Ethikrat der ÖGHL habe ich Ihre Stellungnahme erhalten und mit freudigem Herzen gelesen. Ein Glück und Segen, daß es im Staate Österreich Journalisten gibt wie Sie! Danke!
    Mit allen guten Wünschen für Ihre weitere „Laufbahn“, Ihr leider schon vergreister (84 Jahre) ehemaliger ev. Theologe, Philosoph, Literaturvortragender und Lebenskünstler.

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