Alois Schöpf
Brutalität hinter Liebesgeschwafel
Konfessionell geführte Alten- und Pflegeheime
und Hospize verstoßen konsequent
gegen das Menschenrecht
auf selbstbestimmtes Sterben.
Essay
Ein Artikel im Wochenmagazin Profil vom 03.02.2024 verschaffte endlich einem Skandal die notwendige Öffentlichkeit, von dem mit der Materie länger Befasste, wie etwa die ehrenamtlichen Mitarbeiter der Österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL), schon länger wissen, ohne dass sie außer einer weiteren noch anhängigen Verfassungsklage etwas dagegen hätten unternehmen können.
Vielleicht wird nun endlich auf Druck einer breiteren Öffentlichkeit dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs, dass es ein Menschenrecht ist, die Art und den Zeitpunkt seines Todes selbst zu bestimmen, auch vonseiten kirchlicher Einrichtungen Folge geleistet und die Verweigerung, dies zu tun, obgleich vom Gesetz geschützt, als das eingestuft, was es ist: eine mit dogmatischem Unsinn begründete Unmenschlichkeit, wie es in der Kirchengeschichte traurige Tradition ist.
Dass eine solche den Realitäten entsprechende Beurteilung von der Politik nicht zu erwarten ist, wirkt besonders einleuchtend, wenn man an Tirol denkt, wo auf Empfehlung einer vorvorgestrigen Repräsentationsabteilung bei Konzerten die hohe Geistlichkeit als erste begrüßt werden soll und sämtliche Repräsentanten der säkularen Öffentlichkeit vom Landeshauptmann bis zum kleinsten Bürgermeisterlein an hohen Feiertagen, an denen sie selbstverständlich opportunistisch teilnehmen, auch wenn sie geeichte Agnostiker sind, um die Vertreter der Kirche herumscharwenzeln, als verfügten selbige noch über mehr als nur reaktionäre Relevanz und wären nicht vielmehr die enttarnten Vertreter einer menschenverachtenden und zu sexuellen Pathologien neigenden Folklore.
Ausdruck dieser bodenlosen Feigheit ist es denn auch, dass die laut Profil von der Volksanwaltschaft kritisierten Pflege- und Altenheime nicht namentlich genannt, sondern nur summarisch als konfessionell geführt bezeichnet werden. Von Feigheit befallen ist aber auch der Autor des Profil-Artikels Jakob Winter selbst, wenn er das unzweideutig formulierte Menschenrecht vom selbstbestimmten Sterben als heikel bezeichnet und der läppischen Argumentation der Sterbehilfegegner breiten Raum einräumt, wonach der Todeswunsch vieler lediglich aus Pflegemangel und Einsamkeit resultiere. Dass die per Gesetz vorgeschriebenen Aufklärungsgespräche durch zwei Ärzte und eine dreimonatige Cooldownphase genau dies auszuschliessen haben, darauf wird nicht einmal hingewiesen.
Endgültig unerträglich wird die allgemeine Feigheit, wenn nicht einmal erwähnt wird, dass es neben den Pflege- und Altenheimen vor allem die mittelbar von der Caritas geführten Hospiz-Gemeinschaften sind, welche trotz ihrer zweifelsfrei sehr verdienstvollen Arbeit aus christlichem Fundamentalismus heraus, wonach Gott der Eigentümer des Lebens und der Mensch lediglich sein Verwalter sei, weshalb ein Suizid auf metaphysische Besitzstörung hinauslaufe, das Diskriminierungsverbot des Sterbeverfügungsgesetzes ausnützen und jegliche Kooperation verweigern. Unter Paragraph 2 verfügt dieses Gesetz nämlich, dass weder der Betroffene selbst, noch seine aufklärungswilligen Ärzte, noch die dokumentierenden Notare diskriminiert werden dürfen, wenn sie Sterbeverfügungen errichten, also die Möglichkeit eines selbstgewählten Lebensendes befürworten, aber auch nicht jene, die dies aus weltanschaulichen Gründen ablehnen.
Wie ich selbst anlässlich eines Vortrages des Geschäftsführers der Tiroler Hospiz-Gemeinschaft Mag. Werner Mühlböck in Längenfeld im Ötztal feststellen konnte, wird diese Weigerung zumindest seitens der Tiroler Hospiz-Gemeinschaft geradezu mit kokettem Zynismus vorgetragen und mit der Denunziation all jener Länder verbunden, die wie die Schweiz mit Dignitas und Exit schon seit Jahrzehnten über die Möglichkeit der Sterbehilfe verfügen. Dabei ist der Funktionsintellektuelle (Das ist jemand, bei dem oben das Geld hineingeschmissen wird, damit unten an Weltanschaung herauskommt, was der auf Heiligkeit bedachte Arbeitgeber will, aber sich selbst nicht zu sagen traut.) Mühlböck nicht einmal Arzt, sondern lediglich Master of Business, wodurch es verständlich wird, dass er auf den Vorwurf eines Zuhörers hin, seine Ausführungen seien tendenziös gewesen, antworten konnte: Natürlich sind sie das!
Leider fuhr dem braven Kämpfer für christliche Unwerte daraufhin ein weiterer Zuhörer in die Parade, der sich als unmittelbar Totgeweihter outete, die Inhumanität der Hospize anprangerte und sich im Übrigen bei der ÖGHL mit den Worten bedankte: Ihr habt die Türe aufgemacht und ich gehe hindurch!
In der kanadischen Provinz Quebec wurde übrigens 2023 ein Gesetzesentwurf verabschiedet, der alle Palliativeinrichtungen in der Provinz einschließlich der kirchlichen dazu verpflichtet, Sterbehilfe zu leisten. Im Kanton Wallis in der Schweiz wiederum wurde per Volksabstimmung verfügt, dass in allen Alten- und Pflegeheimen Sterbehilfe möglich sein müsse. Diese Verpflichtung gilt inzwischen auch in den Kantonen Solothurn, Waadt und Neuenburg, in Zürich und Genf sind entsprechende Initiativen im Laufen.
Aufgrund des Diskriminierungsverbots des Sterbeverfügungsgesetzes ist die kanadische Lösung ebenso auszuschließen wie eine in dieser Art nicht in der österreichischen Verfassung vorgesehene Volksabstimmung wie im Wallis. Dennoch wäre sehr wohl ein staatlicher Druck vor allem auf die Hospize möglich, wenn den zuständigen Politikern nicht die dafür nötige Zivilcourage fehlen würde.
Es werden nämlich nicht nur von Funktionären wie Mühlböck üble und im Hinblick auf fortschrittlichere Staaten subtil denunzierende Reden gehalten, es werden auch im Hospiz tätige, der Sterbehilfe gegenüber aufgeschlossene Ärzte, Pflegende und Patienten, die sich über ihre diesbezüglichen Möglichkeiten und Rechte informieren möchten, an einem Informationsaustausch gehindert.
Konkret bedeutet dies, dass versucht wird, Patienten ihre Fragen als unsinnig auszureden und ihnen Informationen schon im Vorfeld zu verweigern. Sollte dennoch jemand darauf bestehen, eine Sterbeverfügung zu errichten, ist er trotz schwerster Todeskrankheit genötigt, das Hospizgebäude zu verlassen und sich in die Ordinationen von zwei aufklärungsbereiten Ärzten, sofern diese überhaupt eine eigene Ordination haben, und in die Kanzlei eines Notars transportieren zu lassen, um nach Bewältigung dieser Schikanen ohne Unterstützung heimlich und gleichsam verboten das todbringende Mittel zu sich zu nehmen. Dabei erhebt sich die Frage, ob der Betreffende dies allein überhaupt noch schafft und nicht ein Arzt ihm eine Injektion zu setzen hat, die er dann, gesetzeskonform, selbst öffnen muss.
Aus all dem folgt unzweideutig im Sinne politischer und juristischer Handhabe, dass hier die per Gesetz vor Diskriminierung Geschützten, also die in Sachen Sterbehilfe kooperationsunwilligen Leitungen von Alten- und Pflegeheimen und Hospizen ihrerseits Patienten, kooperationswillige Ärzte und Notare diskriminieren, also einen Verstoß gegen das Sterbeverfügungsgesetz begehen, der sehr wohl dazu berechtigen würde, konfessionell geführten Pflege- und Altenheimen und Hospizen die Unterstützung bzw. die Betriebsbewilligung zu entziehen oder dies zumindest anzudrohen.
Es darf in Österreich keine öffentlichen oder halböffentlichen Einrichtungen geben, welche sich weigern, Menschenrechte anzuerkennen.
Wenn Ihnen schoepfblog gefällt, bitten wir Sie, sich wöchentlich den schoepfblog-newsletter zukommen zu lassen, und Freundinnen und Freunde mit dem Hinweis auf einen Artikel Ihres Interesses zu animieren, es ebenso zu tun.
Weitere Möglichkeiten schoepfblog zu unterstützen finden Sie über diesen Link: schoepfblog unterstützen
Danke Herr Schöpf !
Für diesen wertvollen und ausgezeichneten Beitrag
Sehr geehrter Herr Schöpf, auch ich schließe mich dem Dank an, dafür, dass Sie den konfessionellen Bevormundern aufzeigen, wie unchristlich – Ausnahme, die Ge-Erde-ten im Kreis des Klerus – so manches ist, das sie mit den Menschen treiben. Und da scheinen mir die harten Worte, mit denen Sie oftmals auffahren, berechtigt. Diese Beliebtheitswerte, die Sie da den Bach hinunter gehen lassen, seien Sie beruhigt, werden Sie weiter vor dem Gang zum Orthopäden schützen. Als Neugieriger möchte ich mich hier gerne an der Suche nach dem Unmöglichen beteiligen, was Wahrheit sein könnte. Dieses ist in meinen Augen der Verdienst, den Sie sich mit Ihrem schöpfblog erarbeiten.
Hallo Alois!
Herzlichen Dank für deinen unermüdlichen Einsatz! Was in der Zivilgesellschaft demokratisch und gesetzlich geregelt ist – auch, wenn es gegen den Widerstand der Religionen entstand – darf durch Kirchen und deren Institutionen nicht ausgehebelt werden.
Angesichts der aktuellen Vorfälle wünsche ich mir, dass der weitere Abbau von kirchlichen Privilegien endlich einmal Fahrt aufnimmt! Von politischen Parteien ist da leider nicht viel zu erwarten. (Am Sonntag früh ankleben vor dem Eingang zum Dom?)
Sehr geehrter Herr Schöpf! Vielen Dank für diesen ausgezeichneten Beitrag. Es kann nicht sein, ständig von der Menschenwürde zu sprechen und diese dann nicht zu respektieren, wenn sich ein Mensch, der unheilbar krank ist und an starken Schmerzen leidet, für ein selbstbestimmtes Sterben entschieden hat. Dass sich in einer säkularen Welt die Politik dem Einfluss der Kirche – nicht nur bei Fragen der Sterbehilfe – nicht entziehen kann, trägt nicht gerade zur Verbesserung der Situation bei. Ich kann jedenfalls jedes Ihrer Worte unterstreichen. Mit freundlichen Grüßen! Dr. Günther Hye
Und wieder ein brillant geschriebenes, überaus treffendes Essay!
Danke, Herr Schöpf!
Ich bin ein großer Fan von Ihnen.
Und auch ICH bin sehr dankbar, dass die ÖGHL die Tür geöffnet hat, durch die ich in absehbarer Zeit gehen werde. BEVOR ich durch „gnadenlose christliche Nächstenliebe“ gezwungen werden könnte, hilflos, würdelos und rechtlos GEGEN meinen Willen in einer kirchlichen Einrichtung dahinzuvegetieren…