Alois Schöpf
Unrecht bleibt Unrecht.
Apropos
Es sind nicht irgendwelche Leute, die da mit der neuen Homepage www.agrarpapers.tirol öffentlich daran erinnern, dass die Übertragung von Gemeindeeigentum an die Agrargemeinschaften eine Ungeheuerlichkeit, wenn nicht der größte Kriminalfall der Tiroler Geschichte war: eine Tatsache, die durch eine Scheinregelung übertüncht wird, solange sich an den im Grundbuch festgeschriebenen Eigentumsverhältnissen nichts ändert.
Wenn in diesem Zusammenhang eine Persönlichkeit wie Wendelin Weingartner von Ungesetzlichkeit spricht und der Kommunalpolitiker Ernst Schöpf ins selbe Horn stößt, flankiert vom Blogger Ulrich Stern, über Jahre die entscheidende Informationsquelle in Sachen Agrargemeinschaften, unterstützt von Josef Guggenberger, dem aufgrund seiner Unbotmäßigkeit mies behandelten ehemaligen Leiter der Agrarbehörde, und unterstützt von Andreas Braun, dem allseits geachteten Vor- und Nachdenker, und dies alles basierend auf den Argumenten des angesehenen Verfassungsrechtlers Heinrich Kienberger – dann können die Granden der Tiroler ÖVP das Problem nicht einfach mit der Behauptung, es sei ohnehin alles erledigt, abschasseln.
Es ist nämlich das gute Recht des Wählers, noch rechtzeitig vor den Wahlen im September zu erfahren, wie die von zahlreichen Korruptionsvorwürfen gebeutelte Partei und ihr Herr Mattle zum Rechtsstaat stehen? Und zwar nicht theoretisch, sondern in diesem Fall ganz konkret.
Erschienen in der Tiroler Tageszeitung am 30.07.2022
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Betreff: Für Mut und Einsatz: Tirol verlieh Ehrenzeichen am hohen Frauentag
Hier mein Leserbrief zu obigem Betreff:
Nicht alle Mutigen, die es verdienen würden, werden ausgezeichnet. Der Agrarbehördenleiter, der 2005 mit seinem couragierten Einschreiten den Skandal um die – so der VfGH – offenkundig verfassungswidrigen Gemeindegutsregulierungen (3.500km² an Gemeindegründen und Gemeindewäldern wurden widerrechtlich und entschädigungslos an Agrargemeinschaften verschoben; mehr dazu unter http://www.agrarpapers.tirol) aufgedeckt hat, wurde bis heute nicht geehrt und für seine Verdienste um die Allgemeinheit belobigt. Es gab für ihn keine Landesauszeichnung.
Vielmehr wurde er gemobbt und musste schließlich in Frühpension gehen. LH Platter und der frühere LH und LTP van Staa wurden hingegen schon mit ihrer Wahl (!) aufgrund des § 12 Abs. 1 Landes-Auszeichnungsgesetz Ehrenzeichenträger auf Lebenszeit, obwohl sie einen maßgeblichen Anteil daran haben, dass es bis heute kein Gemeindeguts-Rückübertragungsgesetz gibt und es somit zu keiner vollständigen Wiedergutmachung des Unrechts an den Gemeinden gekommen ist. Das ist nicht nur ungerecht, sondern zeigt wie willkürlich die Auswahl vorgenommen wird. Insgesamt sollte man die Landes-Ehrungen, die laut Landesbudget mehr als 1,6 Millionen Euro jährlich kosten, kritisch überdenken.
Dass ehemalige Politiker und hohe Beamte dafür ausgezeichnet werden, dass sie das tun, wofür sie – vom Steuerzahler – ohnedies hohe Bezüge bekommen, ist ebenso nicht mehr zeitgemäß, wie die Ehejubiläen.
Wendelin Weingartner zu erwähnen ist recht und schön. Nur, er hat aber auch nichts unternommen.
Sehr geehrter Herr Schöpf,
ich erlaube mir, Ihnen zu einigen der Apropos Kolumnen zu gratulieren.
Die Auseineindersetzung mit der Tracht hat mir genauso gut gefallen wie das Hinterfragen von Einstimmigkeit auf Parteitagen.
Meine ausgeprägte Allergie gegenüber allem, was mit Trachtlertum zu tun hat, sieht bei diesem Thema keine Objektivität vor.
Das geht bei mir soweit, dass Blasmusik und Schützen ein Unwohlsein auslösen.
Hat vielleicht etwas mit Werner Preisegott Pirchners Werk „Ein halbes Doppelalbum“ zu tun.
Da keiner Partei angehörig, ist es mir auch unverständlich, warum demokratische Parteien so auf ein 100% Ergebnis aus sind, wenn es um die Bestellung der FührerInnen geht.
Bestes Beispiel sind die ÖVP/Türkisen, wo innerhalb von 5 Jahren drei Parteiobmänner jeweils mit annähernd 100% gewählt bzw. kurz vor deren Abwahl wieder bestätigt wurden.
Ähnliches ist in dem Zeitraum auch bei der FPÖ geschehen.
Zur Thematik Agrargemeinschafts- oder Gemeindegut möchte ich folgende Gedanken loswerden, die mir seit Beginn der Rückübertragungsforderungen durch den Kopf gehen.
Erstens sollte jeder einzelne Fall hinsichtlich Entstehung vom Agrargemeinschaftsgut wie deren Verwaltung separat untersucht werden.
Denn unsere Gemeinde versuchte unter Mithilfe einiger Waldinteressenschaftsvertreter (vormalige Gemeindebedienstete) eine mehr als 100 Jahre bestehende Waldinteressentschaft in Gemeindegut zu übertragen.
Jede Art von Gemeinschaft/Interessentschaft schließt (jemanden) aus.
Im speziellen Fall erhalten die Nachkommen von seit 1900 und davor ansässigen Grundbesitzern ein jährlich zugestandenes Holzbezugsrecht, das in Zeiten wie diesen wieder mehr Schätzung erfährt.
Gebe gerne zu, mich nie um die Waldinteressentschaft gekümmert zu haben. Bis vor einiger Zeit die WI Zellerwald im Zuge der Rückgabeforderungen der Gemeinde Zell am Ziller überlassen werden sollte.
Erstaunlich ist der Umstand, dass dieser große Wald inklusive Jagdrecht komplett auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Hainzenberg liegt.
Zweitens möchte ich auf gute Beispiele hinweisen, wo die Verwaltung durch die Agrargemeinschaft Grundstücke bisher vor der Verbauungswut von Gemeinden und deren Oberhäuptern bewahrt hat.
Oft handelt es sich bei diesen kleineren Flächen um teilweise zentrale Grünflächen, die von Bauern gemäht oder bestellt wurden.
Ich gehe wirklich davon aus, dass keine dieser Grünflächen noch unbebaut wären, sollte die Verwaltung Gemeinden/öffentlicher Hand obliegen.
Vor der Rückgabe sollte geklärt werden, was Gemeinden damit vorhaben.
In GB gibt es die überregionale Institution „The National Heritage“, die für Schutz von Landstrichen wie historischen Gebäuden zuständig ist.
Eine Verwaltung auf Zeit durch eine solche Instutition täte in der Übergangsphase konservierend gut. Ein Blick nach Ostdeutschland könnte hilfreich sein, wenn es um plötzliche Änderungen geht.
Bürgermeistern/Bürgermeisterinnen muss die erste Bauinstanz entzogen werden, da sie zu oft wie der Bock als Gärtner agieren.
In der Vergangenheit gab es genügend Beispiele, wo Grundstücke den Gemeinden geschenkt wurden, um diese für Sozialbauten zu nutzen. Oft genug bekam aber ein Freund, Gönner, Platzhirsch den Zuschlag um darauf (noch) ein Privathaus zu errichten.
Diese Bedenken habe ich auch Markus Sint von der Liste Fritz mitgeteilt, die als die Partei der Rückübertragungsbefürworter gilt.
Ich rede nicht von den in den Medien vielzitierten Extrembeispielen wie den Grundstücken an der Europabrücke, bei der Mutter Alm oder anderen Hot Spots.
Natürlich bin ich für die Umsetzung von Entscheidugen durch Gerichte. Die aber auch salomonische Urteile fällen können.
Daher immer mit Augenmaß.
Hochachtungsvoll
Sehr geehrter Herr Schöpf,
ich möchte mich für Ihr Apropos sehr herzlich bedanken. Offensichtlich möchten die Landespolitik und wohl auch Teile der Opposition die heiße Kartoffel „Gemeindeguts-Rückübertragungsgesetz“ vor den Wahlen nicht aufgreifen. Allerdings darf man sich – wie Sie richtig schreiben – nicht so einfach mit der Behauptung, alles sei erledigt, „abschasseln“ lassen. Das Gegenteil ist der Fall!
Es entspricht nicht der Wahrheit, wenn LHStv. Geisler behauptet, die gesetzliche Rückübertragung des verfassungswidrig verschobenen Gemeindegutes (insgesamt 3.500 km² an Grundstücken und Wäldern) an die Gemeinden sei rechtlich unzulässig; das hätten die Höchstgerichte so entschieden. Tatsächlich wurde diese Frage noch nie an den Verfassungsgerichtshof herangetragen, weil die ÖVP alle Anträge der Opposition betreffend ein Gemeindeguts-Rückübertragungsgesetz im Landtag abgeschmettert hat. Im Jahr 2013 hätte es dafür sogar eine Mehrheit gegeben, aber die Abstimmung darüber wurde mit allen möglichen Geschäftsordnungstricks verhindert.
Tatsächlich wurden die höchstgerichtlichen Erkenntnisse zu den offenkundig verfassungswidrigen Gemeindegutsregulierungen von der ÖVP bisher nur unzureichend umgesetzt. Im Vordergrund der sogenannten „Agrargesetze“ stand immer der Schutz der eigenen Klientel. Und das, obwohl die Gemeinden zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben (Wohnen, Gewerbe, Infrastruktur für Verkehr und Freizeit, Schulen und Kindergärten, Soziales etc.) die entzogenen Grundstücke und Einnahmen dringend benötigen würden. Vielmehr wurden und werden die Gemeinden von der angeblichen Bürgermeisterpartei ÖVP zu Bittstellern degradiert, die im Landhaus um Bedarfszuweisungen „betteln“ müssen.
Der Präsident des Tiroler Gemeindeverbands Ernst Schöpf und der Verein Gemeindeland in Gemeindehand fordern daher völlig zu Recht die Rückübertragung des Gemeindeguts. Das ist nicht nur rechtlich möglich, sondern auch dringend geboten, um eine verfassungskonforme Rechtslage herzustellen, wie dies der verstorbene Hofrat Dr. Kienberger – er war Mitglied des Verfassungsgerichtshofes und Leiter des Verfassungsdienstes im Amt der Tiroler Landesregierung – in seinem 2018 herausgegebenem Buch „Das Gemeindegut als Verfassungsproblem“ ausgeführt hat.
Übrigens auch für die Heimat des neuen ÖVP Obmanns Toni Mattle, die Gemeinde Galtür, wurde seinerzeit ein Regulierungsverfahren eingeleitet. Allerdings hat der ehemalige Landesamtsdirektor Kathrein, der aus Galtür stammte, den Gemeinderat eindringlich vor dem Ansinnen der vom Bauernbund dominierten Landesregierung gewarnt. Daher musste die Agrarbehörde schließlich unverrichteter Dinge abziehen und das Vorhaben aufgeben. Die Eigentumsverschiebung ist unterblieben. Mattle hat daher allen Grund – sollte er Landeshauptmann werden –, die geschädigten 170 Gemeinden zu unterstützen, weil nicht alle wurden so exzellent beraten wie Galtür und waren daher den Übergriffen aus dem Landhaus schutzlos ausgeliefert!
Mit freundlichen Grüßen!
Sehr geehrter Herr Schöpf ,
Ihr heutiges Apropos ist ein Lichtblick auf Hoffnung bei heute trübem Wetter! Ich hoffe ,dass der Artikel möglichst viele Tiroler vor den Wahlen noch aufweckt. Die Tiroler-ÖVP hat leider noch immer nicht den Weg des Umdenkens begonnen. Das eingefleischte „Mir sein Mir“ und das anscheinend angeborene Rechtsverständnis, auf alles ganz natürlich Zugriff zu haben, sich alles unter den Nagel zu reissen, zeigt sich jetzt wieder bei der Corona – Förder-Veruntreuung zugunsten der Tiroler Jungbauern und des Seniorenbundes .
In schmerzlicher Erinnerung zur Agrargeschichte bleibt das katastrophale Verhalten des Ex – Landeshauptmannes Van Staa vor Jahren im Landtag und der Umfaller der Grünen . Bemühungen diesen Landraub rückgängig zu machen, wurden damals einfach abgedreht.
Auch Herr Platzgumer unter Hilde Zach hat damals den an ihn erteilten Auftrag, sich der Besitzverhältnisse der Waldinteressentschaft Igls anzunehmen, verweigert. Die spätere Belohnung von der „Wir Tiroler“-Fraktion für getreues Verhalten: Bezirkshauptmannschaft Kufstein.
Ich wünsche mir im Interesse aller Tiroler, dass Herr Mattle endlich aufräumt.
Neue Mutationen des alten Virus sind leider immer zu befürchten, wie wir alle gelernt haben !
Servus Alois !
Volle Punkte !
Ich erkenne immer mehr, was für eine „alpine Mafia“ die Hauptorganisation der hiesigen Bauern seit vielen Jahrzehnten ist.
Ich erlebe das in diesen Tagen unter anderem auch deshalb, weil sich gewisse Bauern und Almerer einen feuchten Dreck um die Gülleausbringung auf den Almen scheren und damit auch immer wieder die Trinkwasserversorgung von Gemeinden gefährden (was natürlich geheim gehalten wird und sich kein Bürgermeister öffentlich zu sagen getraut).
Der mündige Bürger hat die Gelegenheit, am 25.September mittels seines Stimmzettels darzustellen, ob er/sie mit dieser „Mir sein mir“ der Bauernriege einverstanden ist oder nicht.
Mir liegt aber auch daran klarzustellen, dass ich nicht die mühsame und höchst verdienstvolle Arbeit und Leistung von vielen einzelnen Bauernfamilien per se geringzuschätzen beabsichtige, sehr wohl aber die Haltung und Vorgangsweise der Organisationsstrukturen dieser Landwirtschaftsbranche vehement kritisiere.
Mit freundschaftlichem Gruß!
Berni Jochum
Sehr geehrter Herr Schöpf,
gratuliere zu Ihrem viel beachteten Beitrag „Unrecht ist Unrecht“ in der TT vom 30.07.2022.
Sie bringen diese Kausa in kurzen Worten genau auf den Punkt.
Aber was geschieht damit?
Unbedarfte Leser der TT können nicht glauben, dass so etwas möglich war und noch immer ist. Ich habe solche Aussagen leider schon x-fach gehört oder als Rückantwort auf meine Leserbriefe bekommen. Da wird den fadenscheinigen Aussagen im „Tirol Heute TV“ von ÖVP Obmann J. Wolf geglaubt, der da feststellt, dass diese Sache schon lang erledigt sei. Ins gleiche Horn stößt der Grüne Gebi Mair, der das Ganze noch toppt und launisch meint, dass das bereits schon vor zehn Jahren geschehen sei.
Das Schlimme dabei ist, dass die Redakteurin Sybille Brunner keine wie immer gearteten Fragen gestellt hat und diese Lügen stillschweigend zur Kenntnis nahm. Das zeigt wieder mal, wie unparteiisch der ORF ist.
Aber meine „Gesinnungsgenossen“ und ich bleiben an diesem Thema dran, denn wenn wir es jetzt vor den Landtagswahlen im September nicht schaffen, eine Rückübertragung durchzusetzen, ist dieser unbeschreibliche Diebstahl für ewige Zeiten vergessen. Die heranwachsende Jugend interessiert sich für solche Dinge nicht. Deren Ziel ist die Work-Life Balance und darin hat nur das Ego Platz, alle anderen Themen sind unwichtig.
Sehr geehrter Herr Schöpf, nachstehend noch ein paar Details über die GGAG, die in der neuen Homepage der „www.agrarpapers“ meines Erachtens noch ergänzt werden sollten: dieser gestohlene Grund und Boden von mehr als 2.350 km2, beträgt 20% der Fläche Tirols. In anderen Vergleichen eine Fläche so groß wie Osttirol oder Vorarlberg.
Besser verständlich für den Laien sind Quadratmeter : 2,35 Milliarden m2 im Wert von ca. 12 Milliarden Euro. Ich habe über Umwege eine detaillierte Aufstellung darüber erhalten, um welche Flächen es sich genau handelt. Das beginnt beim Ödland, dann weiter zu Gletschern, Wälder etc. bis hin zu den Baugründen, in insgesamt 30 verschiedenen Rubriken.
Zu guter Letzt noch ein paar Highlights:
Ich habe vor einigen Wochen LR Mattle angeschrieben und um einen Gesprächstermin ersucht. Es kam wie voraussehbar: Anruf eines ÖVP Juristen, der mir erklärte, dass Mattle keinen Termin für mich habe, er sich aber sehr wohl NACH den Wahlen die Sache ANSCHAUEN werde. Im Übrigen sei das aber eigentlich schon lange alles geklärt. Nun denn . . .
Die ganze Sache mit den GGAG gipfelt darin, dass davon nur mehr ca. 15% Bauern sind. Der Rest besteht aus Anwälten, Apothekern, Hoteliers etc., die wahrscheinlich gar nicht wissen, wo bei der Kuh vorne oder hinten ist.
Aber wir bleiben ´dran, denn aufgeben ist keine Option.
Sehr geehrter Herr Alois Schöpf !
Man kann die Menschen doch nicht für blöd verkaufen und für alle Zukunft mit einer “Scheinregelung” abspeisen. Der Steuerzahler soll gleichsam ein “Heer” von Beamten bezahlen, um das zu verhindern, was einzig naheliegend ist: was einem nicht gehört, das ist zurück zu geben.
Zum “Heer” von Beamten einige Hinweise: Die Öffentlichkeit, der (die) SteuerzahlerIn wird für dieses politische “Blendwerk”, welches nur in großer Unsachlichkeit wurzelt, schon alles bezahlen.
Gleichsam ein “Hausgang” voll von Juristen, von B- und C-Leuten und Sekretärinnen müssen in der Behördenaufsicht und für Streitsituationen in den Agrargemeinschaften bei der Agrarbehörde arbeiten (man hatte seinerzeit dafür sogar eine eigene Agrarabteilung mit aller Ausstattung im Amt der Landesregierung eingerichtet), damit das komplizierte und abstruse Substanzverwaltersystem für das Gemeindegutsvermögen in Tirol bei den Agrargemeinschaften einigermaßen auf die Wege gebracht werden kann.
Eine Schar von Beamten von der Landesforstdirektion, von allen Bezirksforstinspektionen in unserem Land und ein Heer von Waldaufsehern im ganzen Land sind mit dieser Einrichtung Gemeindegutsagrargemeinschaften mit Substanzverwalter, mehr als ihnen lieb sein kann, von der öffentlichen Hand her, organisatorisch und fachlich beschäftigt.
Gleichermaßen sind viele, ja viele Gemeindeämter in 170 Gemeinden unseres Landes damit zusätzlich befasst, wie nie zuvor. Was kostet das alles für das Land und für die Gemeinden! Auch die Bediensteten der Landwirtschaftskammer, die Beraterdienste für die aufwändigen Gebilde von Gemeindegutsverwaltungen im Kreis der sog. Gemeindegutsagrargemeinschaften mit Substanzverwalter erbringt, werden überwiegend durch das Land bezahlt.
Dieses janusköpfige Gebilde von Gemeindegutsverwaltungen mit dem neuen Organ “Substanzverwalter” ist derart kompliziert, dass im gesamten Land nur wenige Menschen durchblicken, wer hat dort was zu tun, wer hat welche Beschlüsse zu fassen, wer kann wen behindern, kontrollieren und aufhalten, wann ist auch noch der Gemeinderat zu dieser oder jener Angelegenheit zu befassen.
Normales Gemeindegutsvermögen hingegen, noch im Schoß der Gemeinden (einige Gemeinden in unserem Land haben sich erfolgreich geweigert, sich mit der Folge von entschädigungsloser Eigentumsübertragung der Gemeindegründe an Agrargemeinschaften “regulieren” zu lassen, die Besorgung der Gemeindegutsangelegenheiten ist in solchen Fällen weiterhin bei den Gemeinden geblieben) wird seit alters her auf Grund von drei, gut lesbaren, kurzen und noch verständlichen Paragrafen in der Tiroler Gemeindeordnung – gut funktionierend – durch diese Tiroler Gemeinden selber verwaltet.
Für die unsinnigen, letztlich durch die Macht des Tiroler Bauernbundes den Gemeindegutsvermögen aufgepfropften Gemeindegutsagrargemeinschaften mit dem weiteren Organ des Substanzverwalters hingegen hat es ein neues, handdickes Gesetz, mit vielen neuen und umfangmäßig nie endenden Paragrafen und diese mit zahlreichen Absätzen und Ziffern (alles zusammen “handdick”) gebraucht. Es ist wahrlich unleserlich!
Nur ganz Wenige im Land können diese komplizierten Regelungen mit noch und noch Verweisungen durchschauen. Das sollte zu denken geben. Eine alte Weisheit besagt, was kompliziert gemacht wird, das ist auch falsch. Schon einmal musste der VfGH eingreifen. Ein Teil der abstrusen Regelung wurde vom VfGH aufgehoben. Wieder eine Gesetzesnovelle war die Folge.
Hat schon jemand daran gedacht, was das alles kostet? Hat schon jemand daran gedacht, dass alle genannten auflaufenden Kosten für diese hybriden Verwaltungseinrichtungen von Gemeindegutsverwaltungen bei eigens dafür gegründeten Agrargemeinschaften der Steuerzahler zu bezahlen hat. Die Gemeinden müssen sich einen Substanzverwalter leisten und bezahlen, um in der Gemeindegutsagrargemeinschaft mitreden zu dürfen.
Hat schon jemand daran gedacht, dass diese absurde Klientelpolitik Ausfluss und Ergebnis von Hybris und völlig außer Rand und Band agierender Machtmissbrauchspolitik in unserem Land ist. Es ist wahrlich eine “Ungeheuerlichkeit” und eine “Scheinregelung” (siehe Alois Schöpf in seinem Apropos), die übertünchen soll, dass die Gemeindegutsgründe so über die Hintertür weiterhin “in den Fängen” derer verbleiben können, denen diese Gründe nie gehört haben.
Die Tiroler Gemeinden, die jeweilige Gemeindeöffentlichkeit soll an ihrem Vermögen weiterhin entmündigt bleiben. Koste es was es wolle. Die Öffentlichkeit – der Steuerzahler in unserem Land wird für ein politisches Blendwerk dieser Art in unserem Land, es wurzelt in großer Unsachlichkeit, schon alles bezahlen!
Und dieser für die TirolerInnen sündteure Machtmissbrauch dauert immer noch im “Rechtsstaat Tirol” fort, wo das Land Tirol nach unserer Bundesverfassung doch schon längst verpflichtet wäre, die offenkundig verfassungswidrig an Agrargemeinschaften verschobenen Gemeindegründe wieder an die Tiroler Gemeinden zurückzuführen.
Der anerkannte Verfassungsexperte, HR. Dr. Heinrich Kienberger (er selber war viele Jahre Richter des VfGH und zuvor Leiter des Verfassungsdienstes in Tirol) hat dazu alles in seiner überzeugenden Expertise vom Jahre 2018 (erschienen im Verlag LexisNexis) aufgezeigt.
Immer mehr Menschen werden diese unerträgliche Misere in Tirol durchschauen. Es ist, wie ich das sehe, “knüppeldick”, dieses Bild von nackter Klientelpolitik. So kann vertrauenserweckende Politik in unserem Land, die gleichermaßen für alle Menschen in Tirol zu dienen hätte, wenn ich das so sagen darf, gewiss nicht ausschauen.