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Literarische Korrespondenz:
Klaus Sprenger an den Präsidenten
der Tiroler Ärztekammer!
Betrifft:
Antworten Sie!
Das Sterbeverfügungsgesetz ist weltfremd!


Sehr geehrter Herr Dr. Wechselberger, sehr geehrter Herr Präsident der Tiroler Ärztekammer!

Zunächst sehr herzlichen Dank für Ihre Antwort-Mail, die mich insofern optimistischer stimmt, da Sie vorhätten, im Rahmen der Österreichischen Ärztekammer hier mitzuhelfen, um mögliche Lösungen “anzustoßen”- so ich Sie richtig interpretiere.

Da ich davon ausgehe, dass so ein Prozess natürlich eine vermutlich längere Zeit für die Verwirklichung benötigen wird, erlaube ich mir, so “unverschämt” zu sein, doch noch einmal nachzufragen, ob vielleicht innerhalb Ihres Umfeldes und der Tiroler Ärztekammer bereits einige Ärzte/Ärztinnen bekannt sind, die die notwendigen Aufklärungen für die Erstellung einer Sterbeverfügung auf ihren Homepages anführen.

Es würde mich gerade im Hinblick auf einen womöglich sehr heißen Sommer, der für mich äußerst belastend werden könnte, sehr beruhigen, wenn ich bis dahin zumindest soweit bin, dass ich über eine Sterbeverfügung verfüge.

Sie wissen ja, dass nach der Erstaufklärung für eine “Cool-Down-Phase” drei Monate vorgesehen sind, bevor eine Sterbe-Verfügung bei einem Notar oder rechtskundigen Patientenanwalt errichtet werden kann. D.h. je früher die Erstaufklärung möglich ist, umso beruhigter könnte ich in die nächsten Monate blicken. Aus derzeitiger Sicht weiß ich zwar, in welchem Fall ich den letzten schweren Schritt eines Suizids auf jeden Fall gehen will, aber dieser könnte weiter vor mir hergeschoben werden, wenn ich alle Schritte bis zum Medikament vorher erledigt habe.

Gibt es dann diese Sicherheit eines Medikamentes, wäre ich sehr beruhigt, mein Leben solange fortzuleben zu versuchen, bis es für mich wirklich nicht mehr anders geht. Ob das dann schon im Lauf des nächsten Jahres sein wird, oder erst nach einer Verlängerung der Sterbeverfügung um ein Jahr sei dahingestellt.

Sie wissen vermutlich noch besser als ich, dass ab einer gewissen Morbidität verschiedenste Vorfälle (ob extreme Verschlechterung der Grunderkrankung oder auch nur ein folgenschwerer Sturz sehr schnell zu einer Situation führen können, die einen Patienten dann dauerhaft fast handlungsunfähig in seiner Selbstständigkeit (körperlich und geistig) machen können.

Schließlich möchte ich mich nicht wegen der Schwierigkeit bei der allzu langen Wartezeit bis zum Medikament hier in Österreich womöglich trotz dieses neuen Gesetzes, gezwungen sehen, einen Schritt in die Schweiz zu tätigen, wo zumindest die Abläufe schon klarer sind.

Der Schritt, so er notwendig wird, wäre ja hier unabhängig von bürokratischen Abläufen schon schwer genug. Der ganz persönliche und auch innerfamiliäre Weg wäre natürlich in der Schweiz noch schwerer zu gehen als hier. (Ich verweise auf die Gesetzeslage).

Es wäre für mich äußerst erfreulich, so zeitnah wie möglich Homepages o.ä. von Ärzten und Palliativärzten zu kennen, um sodann den Prozess der Kontaktaufnahme beginnen zu können. Sie wissen wie ich, dass einige Schritte notwendig sind, und ich auch damit rechnen muss, dass der jeweilige Arzt nicht von heute auf morgen ein Aufklärungsgespräch führen kann – im normalen Praxisalltag wird dies kaum unterzubringen sein.

Herzlichen Dank im Voraus, dass Sie sich diese Zeit für mein Anliegen nehmen und
ich verbleibe mit freundlichen Grüßen

Klaus Sprenger


Schönen Tag Herr Schöpf!

Da ich bis heute noch immer keinerlei Reaktion auf meine zweite E-Mail (siehe oben) vom 30.01.22 an Dr. Wechselberger, den Präsidenten der Tiroler Ärztekammer, erhielt, möchte ich Ihnen nun diese E-Mail zukommen lassen.

Je mehr ich mich darum bemühe, konkrete Hilfestellungen zum Auffinden von Namen zu erhalten – ich habe mich noch weiter umgehört (zwei Arzttermine habe ich noch demnächst, wo das neben Kontrolle auch Thema sein wird): es scheint sich genau meine Vermutung vom Herbst, dieses nun geltende Sterbehilfe-Gesetz betreffend, zu bestätigen!

So gut das damalige Urteil des Verfassungsgerichtshofs war, so sehr wurden nun mit dem konkreten Gesetz Hürden geschaffen, die die Umsetzung der Selbstbestimmung über den eigenen Tod fast unmöglich machen.

Wenn ich mir vorstelle, dass ich bald noch eingeschränkter sein werde als zurzeit ohnehin, und ich zudem die Auswirkungen der sich seit einigen Jahren monatlich verschlechternden Situation zu spüren bekomme, umso ärger erlebe ich den Blick in die Zukunft, wenn ich nicht weiterkomme.

Schließlich ist es ja dann noch ein zeit- und energieaufwendiges Unterfangen, sollten mir einmal Namen zur Verfügung stehen. Und genau dieser Aufwand könnte dann bei Eintreten akuterer Ereignisse kaum noch bewältigbar sein – auch bei klarem Kopf. Jede Lungenentzündung, jeder Sturz könnte die Bewegungsfähigkeit und Kraft zum Erliegen bringen.

Aus meiner Sicht ist es ein Gesetz, das kaum eine medizinische Realität mit einbezog. Wie viele “Hausärzte” gibt es noch, sowohl in der Stadt als auch auf dem Land, die wie vor 45-50 Jahren arbeiteten (als Sohn eines Landarztes, aufgewachsen in den 1950/60/70-er-Jahren – für solche bürokratische Aufgaben war damals auch sicher keine Zeit, nebenbei. Die ging für Gipsen, Splitter aus Auge entfernen, OP eines Talgknotens oder Hausgeburten auch nächtens drauf).

Von solchen “Hausärzten” zu sprechen (die die Patienten seit Kindheit kennen), geht aber völlig an der Realität vorbei.

Es ist ein Sterbeverfügungsgesetz, das letztlich am Schreibtisch erfunden wurde, um viele den Weg nicht einmal beginnen zu lassen, ein Gesetz, das erreichen soll, selbstbestimmtes Leben und Sterben zu verhindern. Dabei wären die Einstellung vieler Ärzte und die Zeit, die bei fast allen Ärzten derzeit noch mehr fehlt, Einschränkung genug.


PS:
Zum Bisherigen möchte ich noch ergänzen, dass ich noch einmal kurz mit meiner/m HausärztIn darüber sprach: Nun war die Antwort ein klares Nein, er/sie bietet auch keine Hilfe bei Patientenverfügung an, da soetwas juristisches Wissen erfordern würde, zumal es auch ethisch ein Problem wäre. Und auch zeitlich nicht machbar.

Dazu,: „Sie werden sich sehr schwer tun, einen Arzt zu finden, der dazu bereit wäre, so eine Aufklärung zu machen“. So auch meine Einschätzung.

Betonen möchte ich aber, dass ich es nicht so erlebte, dass die Reaktion nur negativ war: „…. finde mein Anliegen nicht abwegig und könne meine Situation durchaus nachvollziehen. Aber….“

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