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Ronald Weinberger
Her mit den alten Adelsnamen!
Essay

Prolog

Nein, bin kein Adeliger. Nicht im Mindesten. Bin eher ein in Oberösterreich geborenes und dort aufgewachsenes Landei. Meine Gattin, da Chinesin, ist gar einheimische Nichtadelige par excellence. Ich verkehre auch nicht in Adelskreisen. Kurz: Verfolge keine Eigeninteressen. Um das mal vorab geklärt zu haben.

Es ist mir auch klar, was Sie angesichts des Titels meines Beitrags vermutlich denken: „Wozu brauchen wir das?“. Außerdem: „Angesichts der vielen Probleme haben wir andere Sorgen“. Stimmt ja. Aber Unrecht bleibt Unrecht. Auch wenn es zu „Recht“ wurde.

Meine Forderung bezieht sich einzig auf Namen. Nicht auf irgendwelche Privilegien, Besitztümer und so weiter. Auf nichts anderes als das, was in Deutschland Usus, sogar in der DDR erlaubt war (!) und etwa in Südtirol toleriert wird.

Ach, die Toleranz! Die liegt zunehmend im Argen. Lesen, sehen und hören wir ja unentwegt. Da sollte man gegensteuern. Auch in Bezug auf das Tragen von Adelsbezeichnungen in Namen österreichischer Staatsbürger. Als Bestandteil des Namens. Und haben wir denn nicht einen alten und neuen Bundespräsidenten, der…? Nun aber schön der Reihe nach.


Allgemeine Anmerkungen

Vor einigen Monaten verfolgte ich ein Interview im ARD mit einem bekannten, hochrangigen FDP-Politiker, der im Insert als „Alexander Graf Lambsdorff“ vorgestellt wurde. Da fiel mir stante pede ein, dass wir ja auch einen hochrangigen, als Außenminister wirkenden Politiker mit dem Vornamen „Alexander“ haben, der, wäre er Deutscher, als „Alexander Graf Schallenberg“ bezeichnet werden dürfte. Unserem Außenminister ist das Führen des Adelstitels „Graf“ im Namen indes verboten. Streng verboten. Weshalb eigentlich?

Zudem: Ist diese Unerbittlichkeit noch ohne weiteres, abgesehen vom rein Rechtlichen, begründbar, angemessen und, vor allem, ist sie noch zeitgemäß? Entspricht sie denn dem heutigen so vehement verfolgten Streben nach Diversität, mithin der Anerkennung und zunehmendem Sichtbarmachen von Minderheiten?

Ein, zwei Wochen nach der Sendung im ARD wanderte ich in Südtirol hinauf zur eindrucksvollen Trostburg im Eisacktal, die heutzutage das Südtiroler Burgenmuseum beherbergt. Ich machte mich dabei ein wenig auch über das Südtiroler Burgeninstitut kundig und las, dessen Präsident sei ein Dr. Carl Philipp Baron Hohenbühel. Verfügte dieser Herr über die österreichische Staatsbürgerschaft und würde sich „erdreisten“, den Adelstitel Baron in Österreich, gar schriftlich, zu benutzen, wäre ihm eine Bestrafung so gut wie sicher. Soll das so sein?

Nun klaffen das einschlägige Rechtliche und das Reale offenkundig zunehmend auseinander. Ich will dabei etwa auf die überaus zahlreiche Leser-, präziser Leserinnenschaft, der sogenannten Regenbogenpresse verweisen, in der es von den Befindlichkeiten von Prinzen und Prinzessinnen, Baronessen, Gräfinnen, Grafen und Co. geradezu wimmelt. Soll heißen: Die Welt der Aristokraten findet Interesse und zwar wahrlich nicht wenig.

Um einen eindeutigen und vor allem aktuellen Bezug zum Interesse an Adeligen und Adeligem in Österreich herzustellen: Sie kennen die TV-Staffel „Herrschaftszeiten!“? In einer online-Ausgabe der immerhin sich als links-liberal-grün gebärdenden Tageszeitung „Der Standard“ (derstandard.at) war am 24. August 2022, 14:50 Uhr ein mit folgender Überschrift versehener Beitrag zu finden: „‘‘Herrschaftszeiten!“: Spiegelfelds Schlossbesuche endeten im ORF mit Quotenrekord“.

Und in der Zusammenfassung des Beitrags: „Im Schnitt 580.000 Personen verfolgten bei einem Marktanteil von 22 Prozent Johann-Philipp Spiegelfelds Besuch auf Schloss Scharnstein in Oberösterreich. Fortsetzung fix“.

Der Besuchende und zugleich Moderator, Herr Spiegelfeld, ist übrigens, wie könnte es anders sein angesichts der vielen adeligen Schlossbesitzer, selbst ein Spross eines alten österreichischen Adelsgeschlechts, ist studierter Historiker und verdient seine Brötchen als Berufspilot.

Was dürfen/sollen wir aus diesem breitgestreuten Interesse der Österreicher schließen? Eine Abneigung gegen Österreichs Adel, wie sie wohl 1919 Pate stand (siehe unten)? Na gengans …


Konkretere Anmerkungen

Nun könnte ich alles mögliche Sonstige anführen, das dafür dienlich wäre, um mein Ansinnen, nach über einem Jahrhundert Verbot endlich (wieder) die Adelsbezeichnungen in den Namen zuzulassen oder zumindest zu tolerieren, auch um gewisse Grauzonen zu eliminieren.

Damit meine ich das für die ganz Strengen unter uns zumindest diskussionswürdige „Van“ im Namen unseres von vielen verehrten, zumindest aber geachteten Herrn Bundespräsidenten.

Ich beziehe mich dabei auf den Wikipediabeitrag „Alexander Van der Bellen“, in dem unter anderem zu lesen ist, dass dessen Vorfahren im russischen Kaiserreich geadelt worden waren, sich „von der Bellen“ schrieben und dann mit Verweis auf ihre niederländischen Ursprünge dies in ein „Van der Bellen“ umwandelten. Ich gönne, um das klar auszudrücken, ihm diesen Namen adeliger Herkunft. Aber … Sie verstehen schon.

Auch gönn(t)e ich dem seinerzeit von Musikbegeisterten nahezu gottgleich verehrten Dirigenten Herbert von Karajan das „von“, welches diesem Österreicher per Gesetz sozusagen entwunden wurde, das er aber beizubehalten wusste, da er das „Herbert von Karajan“ als Künstlernamen verstand, sprich durchsetzte. Na und? Hat Sie das gestört?

Jetzt könnten Sie, als vermutlich eifrige(r) Konsument(in) (selbstredend qualitätsvoller) Medien einwenden, dass es doch keineswegs vorteilhaft wäre, wenn „gewisse“ österreichische ehemalige Adelige sich eines dann womöglich vorhandenen Namensvorteils bemächtigen würden – und denken dabei vielleicht an einen Herrn Alfons Mensdorff-Pouilly, dessen häufiges Erscheinen vor Gerichten wegen des Vorwurfs von Geldwäsche medial genüsslich ausgebreitet wird. Der könnte sich dann, wenn meine Vorstellungen durchgehen sollten (ich darf doch träumen, nicht wahr?) „Alfons Graf Mensdorff-Pouilly“ nennen, so er dies wünschte.

Auch der durch das berühmt-berüchtigte Ibiza-Video und das in ihm überdeutlich sichtbare Betätigen einer fiktiven Pistole uns Österreichern bestbekannt gewordene Herr Johann Gudenus ist ein Adelsspross.

Unter „Gudenus“ findet man bei Wikipedia den Eingangssatz: „Gudenus (früher auch Ritter/Freiherren/Reichsfreiherren/Grafen von Gudenus) ist der Name eines Geschlechts …, das zum ehemaligen österreichischen Adel zählt und bis heute im Mannesstamm blüht“. Es könnte also dann heißen: „Johann Graf Gudenus“ … Naja. Gibt Schlimmeres, oder?

Wie auch immer: Die weitaus meisten ehemaligen österreichischen Adeligen sind beziehungsweise leben unauffällig, besitzen zum kleinen Teil Ansitze, Schlösser und Burgen, sind Arbeitgeber und/oder andere nicht unwichtige Stützen unserer Gesellschaft – und haben zumeist, so las ich mehrmals, eine spezielle Gemeinsamkeit: Sie verfügen über das, was man „Manieren“ zu nennen pflegt. Mir sagt das zu.

Ich hatte während meines sehr lange zurückliegenden Uni-Studiums in Wien einen Professor als Lehrer, der mit voller Absicht der letzte eines gänzlich verarmten Grafengeschlechts war und der sich nicht nur durch hohe Gelehrsamkeit, sondern auch durch wohldosierte Vornehmheit, soll heißen – gute Manieren auszeichnete. Ich behalte diesen Herrn, Univ.-Prof. Dr. Konradin (Graf) Ferrari D’Occhieppo, in bester Erinnerung.


Von Rang und Namen

Es liegt mir fern, mich über das Entstehen, die Entwicklung und den heutigen Status des (ehemaligen) Adels, ja überhaupt über die Aristokratie ob ihrer erheblichen Breite und Tiefe näher auszulassen, zumal ich kein Historiker bin, keine Adelsnähe aufzuweisen habe, mir mein eher bescheidenes Wissen darüber angelesen habe und zudem Ihre Zeit nicht allzu ausufernd in Anspruch nehmen möchte. Betont sei, dass hier einzig der – ohnehin vorherrschende – erbliche Adelsstand behandelt wird.

Ich will in diesem Zusammenhang auf das folgende Schriftliche und per Internet Zugängliche hinweisen, das ich denjenigen unter Ihnen, die sich dafür interessieren, aber nicht allzu viel Zeit aufwenden wollen, empfehlen darf: Auf die Wikipedia-Beiträge „Österreichischer Adel“ und „Deutscher Adel“ nämlich.

In letzterem, deutlich umfangreicher als in ersterem, wird die Adels-Entstehung und -Entwicklung m. E. sehr gut aufbereitet und ausgerollt.

So ist dort im Kapitel „Geschichte“, Unterkapitel „Entstehung“ u. a. zu lesen: „Erste Hinweise auf das Entstehen einer erblichen Aristokratie stammen aus der Zeit der Karolinger …“. Ich ergänze: vor circa 1.200 Jahren!

Im Unterkapitel „Frühmittelalter“ findet man sodann: „Adelige Familien leisteten durch ihre Teilnahme an der Regierung, durch die Gründung von Städten, die Stiftung oder Förderung von Klöstern und Domschulen dauerhafte Beiträge zur Kultur des Mittelalters …“.

Im Beitrag „Österreichischer Adel“ findet man außerdem den Eingangssatz: „Der österreichische Adel ist (wie der Adel anderer europäischer Länder) aus dem Lehnswesen des Mittelalters entstanden …“.

Sollten Sie sich wundern, weshalb, von diesen Gesichtspunkten abgesehen, der Beitrag „Deutscher Adel“ für die Österreicher von Belang war, so sei auf Folgendes verwiesen: Bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches (Deutscher Nation) im Jahre 1806 war es das Vorrecht des römisch-deutschen Kaisers (der fast immer dem Hause Habsburg angehörte), Adelstitel des Heiligen Römischen Reiches, mit Gültigkeit im gesamten Reich, zu verleihen.

Dem zuletzt genannten Beitrag ist weiterhin zu entnehmen, dass sich der österreichische Adel außerhalb der kaiserlichen Familie zuletzt (1918) in fünf Ränge gliederte: „1. den einfachen Adelsstand mit der Namensform von oder dem Ehrenwort Edler von; 2. den Ritterstand mit der Namensform Ritter von; 3. den Freiherrnstand … Freiherr von (… meist als Baron angesprochen und geschrieben); 4. den Grafenstand … Graf von …; 5. den Fürstenstand … Fürst von. In Österreich war es üblich, den Adelstitel zwischen dem Vor- und dem Familiennamen … einzufügen“.

Da man bisweilen zu lesen bzw. hören bekommt, Adelige seien beinahe ausschließlich Angehörige eines parasitären Standes gewesen, will ich dieses Kapitel mit ein paar Zitaten aus dem „Österreichischer Adel“-Beitrag beschließen: Im Kapitel „19. und 20. Jahrhundert“ findet sich: „In den letzten Jahrzehnten der Monarchie entstand ein Offiziers-, Verdienst- und Beamtenadel …“.

Weiters: „Zu ihm gehörten geadelte Wirtschaftstreibende, Beamte, Künstler, Offiziere und Angehörige der freien Berufe, mithin der Bourgeoisie, die trotz erfolgter Nobilitierung in ihrer Mentalität und in ihrem Sozialverhalten zumeist eher bürgerlich blieben: die österreichische Zweite Gesellschaft …“.


Die Zäsur von 1919

Am 3. April 1919, wenige Monate nach dem Ende des für die Mittelmächte verloren gegangenen 1. Weltkriegs, wurde vom Parlament des neuentstandenen Staates Deutschösterreich das bis heute gültige und im Verfassungsrang stehende „Adelsaufhebungsgesetz“ beschlossen. Der genaue Wortlaut des wichtigen Paragraphen 1 ist binnen weniger Sekunden dem Internet zu entnehmen.

Für meinen jetzigen Beitrag maßgeblich ist Paragraph 2, wobei ich dem Internet am 23.09.2022 und zwar dem „Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)“ unter dem Titel: „Bundesrecht konsolidiert: Gesamte Rechtsvorschrift für Durchführung des Adelsaufhebungsgesetzes, Fassung vom …“ einige Textstellen entnahm.

Dort steht unter anderem: „Durch § 1 des Gesetzes vom 3. April 1919, St. G. Bl. Nr. 211, sind aufgehoben: 1. das Recht zur Führung des Adelzeichens „von“; … 4. das Recht zur Führung der adeligen Standesbezeichnungen, wie z. B. Ritter, Freiherr, Graf und Fürst, dann des Würdetitels Herzog, sowie anderer einschlägiger in- und ausländischer Standesbezeichnungen; …“.

Im § 5 findet man dann zudem: „(2) Strafbar ist hienach nicht nur die Führung solcher Bezeichnungen im öffentlichen Verkehr, das heißt im Verkehr mit Behörden und öffentlichen Stellen sowie in an die Öffentlichkeit gerichteten Mitteilungen und Äußerungen, sondern auch die Führung im rein gesellschaftlichen Verkehr und …“.

Unser Staat hat sich im Laufe der Jahrzehnte, bis hinein ins 21. Jahrhundert, außerdem bemüßigt gefühlt, die einschlägigen rechtlichen Daumenschrauben immer weiter anzuziehen.

In dem 2016 erschienenen Artikel namens „Adelsnamen und Judikatur“ des Bundesministeriums für Inneres: Adelsnamen und Judikatur (bmi.gv.at) wird man in dieser Hinsicht weiter erleuchtet. Dort heißt es etwa, im Untertitel: „Nach der jüngsten Judikatur fallen für österreichische Staatsangehörige Adelsbezeichnungen in Namen weg, auch jene, die durch eine Eheschließung mit einem ausländischen Staatsangehörigen erworben wurden“.

Etliche weitere Erkenntnisse werden da erwähnt, nach denen ältere, „weichere“ bzw. sich widersprechende Rechtssprechungen durch jüngere ersetzt werden. Im Text steht freilich auch der mich nachdenklich machende Satz „Sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz gelten die ehemaligen Adelstitel als bürgerliche Namen“. Aha. Mir fällt da etwa der ehemalige hochangesehene Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland (1984 bis 1994), Richard von Weizsäcker ein. Eine Persönlichkeit, mit Adelstitel, im höchstmöglichen Amt. Ich kann mich nicht erinnern, je Proteste dagegen vernommen zu haben.


Epilog

In dem zigmal von mir erwähnten Artikel „Österreichischer Adel“ wird der parteilose Michael Hainisch, Bundespräsident von 1920 bis 1928, zur Abschaffung des Adels mit den Worten zitiert: „… ein kindisches Beginnen, schon deshalb, weil man gar nicht diejenigen traf, die man hatte treffen wollen …“.

Nun, die Konstituierende Nationalversammlung (Deutsch)österreichs „traf“ durchaus und sie durfte ja ihr Mütchen ohnehin kühlen, indem sie, ebenfalls am 3. April 1919, beinahe einstimmig, die Landesverweisung der Angehörigen des Hauses Habsburg-Lothringen und die Übernahme ihres Vermögens beschloss.

Dieses Schicksal blieb den über Grundbesitz verfügenden ehemaligen Adelsfamilien auf dem Gebiet des heutigen Österreich im Endeffekt erspart. So werden etwa 400 von 1.700 Burgen und Schlössern heute vom früheren Adel bewohnt, bewirtschaftet und von vielen von uns bestaunt (wie ich eingangs – anhand der TV-Serie – ausführte).

Das Führen von Adelstiteln hingegen wurde und blieb ihnen strikt verwehrt, wie wir wissen. Dabei wären, wie in https://kaernten.orf.at/stories/3009624/ beschrieben, von der Wiedereinführung der Adelstitel ohnehin nur etwa 50.000 Menschen betroffen, die noch dazu hauptsächlich dem Klein- und Beamtenadel angehören.

Es ist zu vermuten, dass der seinerzeitige offensichtliche Hass auf die Aristokraten auch heutzutage noch so manche, wenngleich vergleichsweise milde Nachwirkungen zeitigt. Weshalb sonst dürfen diese Leute, so sie dies wünschen, ihre Namen nicht, wie anderswo, mit einem „von“, „Graf“ und dergleichen versehen? Wem würde das schaden?

Wüsste ich bei einem Bekannten davon, wäre ich neugierig, aufgrund welcher Verdienste die Nobilitierung dereinst erfolgte. Wir leben schließlich aus der Geschichte heraus und viele von uns sind sogar ein wenig stolz auf die „imperiale“ österreichische Vergangenheit mit ihren oftmals tollen Schlössern & Co – und in unseren Städten findet man schier unzählige Plätze und Straßen, die die Namen von verdienstvollen ehemaligen Adeligen tragen.

Fazit: Ich halte das staatliche Vorgehen von und seit 1919 in Bezug auf Adelstitel im Namen für einen „Titelsturm“ par excellence, mit gewissen Parallelen zum einstigen „Bildersturm“. Schluss damit!

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Ronald Weinberger

Ronald Weinberger, Astronom und Schriftsteller, 1948 im oberösterreichischen Bad Schallerbach geboren, war von 1973 bis 1976 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für Astronomie in Heidelberg. Von 1977 bis zum Pensionsantritt im Dezember 2011 war Weinberger an der Universität Innsbruck am Institut für Astronomie (heute Institut für Astro- und Teilchenphysik) als Fachastronom tätig. Als Schriftsteller verfasst Weinberger humorvolle Kurzgedichte und Aphorismen, aber auch mehrere Sachbücher hat er in seinem literarischen Gepäck: Seine beiden letzten Bücher erschienen 2022 im Verlag Hannes Hofinger, im Februar das mit schrägem Humor punktende Werk "Irrlichternde Gedichte" und im September das Sachbuch „Die Astronomie und der liebe Gott“ mit dem ironischen, aber womöglich zutreffenden, Untertitel „Sündige Gedanken eines vormaligen Naturwissenschaftlers“.

Dieser Beitrag hat 4 Kommentare

  1. Angelika Dobernigg

    Ach, in Österreich wird der Titelsucht recht ausgiebig gefrönt, da können wir leicht auf die Adelstitel verzichten. Ich spreche von verliehenen und vererbten Titeln, hart erarbeitete nehme ich ausdrücklich aus. In der „Regenbogenpresse“ sind es ja nicht nur die Adeligen, die für Auflagen sorgen. Auch die Reichen, Schönen und irgendwie Prominenten füllen die Seiten. Der Blick durch das Schlüsselloch, um ein wenig vom Leben dieser privilegierten Menschen zu erhaschen, scheint den Einen oder die Andere zu interessieren. Die TV Serie „Herrschaftszeiten“ kenne ich nicht, aber sich Burgen, Schlösser und Kirchen anzusehen, um das handwerkliche Können und die Kunstfertigkeit früherer Generationen zu bewundern, sollte uns nicht vergessen lassen, dass das Geld dafür den einfachen, hart arbeitenden Menschen abgenommen, um nicht zu sagen abgepresst wurde und sie nicht in den Genuss dieser Kunstwerke kamen.
    Vererbte Adelstitel sollten der Vergangenheit angehören. Aber ja, wir haben wahrlich andere Probleme.

  2. walter plasil

    Das ist eine großartige Idee. Nachdem die Adelstitel in Österreich abgeschafft sind, müssten halt neue vergeben werden. Unsere selige Majestät, der von uns allen geliebte, gerechte, österreichische Kaiser von Gottes Gnaden, Karl I, geruhte dereinst überraschend in Richtung Madeira abzureisen. Mit einer Wiederkehr kann nicht gerechnet werden. Ich gedachte inbrünstig vor vielen Jahren, ergriffen vom Sarkophag, in der kleinen Kapelle Santuário de Nossa Senhora do Monte in Funchal auf Madeira, seiner. Seitdem fehlt uns leider jene hoheitliche Instanz, die Nobilitierungen vornehmen könnte. Als brauchbare Alternative plädiere ich für ein abgewandeltes System. Jeder Mensch, der brav und fleißig ist oder war, sollte sich selbst in den Adelsstand erheben können.
    Ich beginne also, Zustimmung dafür voraussetzend, gleich selbst damit.
    Es grüßt euch: Euer hochwohlgeborener Walter von den Plasils, Bereichsgraf aus der Reichenau

  3. c. h. huber

    nicht notwendig, die adelstitel im namen wieder einzuführen, in österreich weiß ohnehin jeder/jede, wer auch nur den geringsten titel hat. und wenn ich das mit dem „mannesstamm“, der noch heute blüht, höre, stellt es mir ohnehin die haare im nacken auf.

  4. Susanne Preglau

    Mir ist die Namensführung der Adeligen vollkommen wurscht, aber folgenden Satz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Unter „Gudenus“ findet man bei Wikipedia den Satz: „Gudenus ist der Name eines Geschlechts …., das zum ehemaligen österreichischen Adel zählt und bis heute im Mannesstamm blüht.“ Das beweist doch, dass durch die Abschaffung der Adelstitel nicht nur unsere Namen langweiliger wurden, sondern auch die deutsche Sprache an Blütenreichtum verlor.

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