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Literarische Korrespondenz:
Von Klaus Sprenger an Schöpf/0bermüller/Rennhofer
Betrifft:
Das Menschenrecht selbstbestimmt zu sterben

Sehr geehrte Herren!

1. Zu Notariaten möchte ich positiv bemerken: Ich habe die Zusage von einem Notariat in Innsbruck, dass sie ihren Teil zu Sterbeverfügungen anbieten. Besonders das Engagement, dass der Herr Notar persönlich (ich sprach zunächst mit der Substitutin) uns vermittelte, war beeindruckend.

Zunächst fragte er schriftlich bei der Österreichischen Ärztekammer an. Ohne Erfolg. Da wird nichts kommen, eine Liste wird nicht gemacht! Sodann fragte er bei der Tiroler Ärztekammer schriftlich an, um dann persönlich mit dem Präsidenten zu telefonieren

Der Rückruf vom Notariat an mich kam gestern: NEIN – es gibt keine Liste und es wird auch definitiv keine geben! Sterbewillige sollen sich durchtelefonieren, bis sie zwei Ärzte finden, die die im StVfG geforderte ergebnisoffene Aufklärung (nicht GUTACHTEN Herr Schöpf !) anbieten.

2. Es ist eine Zumutung und der Arroganz der Ärzte und Ärztinnen zuzuschreiben, besonders der Ärztekammer, dass das Gesetz nie eine für alle, die dies wollen, zugängliche sichere Suizidmöglichkeit in Tirol/Österreich möglich machen wird.

ICH BIN SICHER, DASS DIES NICHT IM SINNE DES URTEILS DES VERFASSUNGSGERICHTS VON DEZEMBER 2021 IST.

Dass es so kommen wird, war mir spätestens klar, als Frau BM Edtstadler sagte: „Es sei ihr besonders wichtig gewesen, dass das Gesetz so streng wie irgend für den VfGH möglich abgefasst werde“.

Das hat kein Lob verdient, Herr Schöpf, Herr Obermüller ! Bei aller Achtung und allem Dank für Ihren Einsatz, dass eine prinzipielle Liberalisierung zustande kam.

Das wird jetzt von oft schwerkranken Patienten ausgebadet. Und es wird an dem Berufsstand, den Ärzten und Ärztinnen scheitern, die immer darauf verwiesen haben, dass zu verhindern sei, dass kein Druck auf Patienten in Richtung Suizid aus Familie o.a. ausgeübt werden dürfe (es werden wenn, dann sehr seltene Fälle sein).

WELCH EINE PROJEKTION: NIEMAND STELLT SICH MEHR WIE GÖTTER ÜBER DIE VON IHNEN ABHÄNGIGEN PATIENTEN ALS DIE ÄRZTE: SIE BESTIMMEN, WANN WIE GESTORBEN WERDEN DARF. GENAU DAS IST DER DRUCK, DER TOTKRANKE PATIENTEN ZUM SUIZID DRÄNGT.

Zu einem Suizid, der womöglich scheitert und noch größeres Leid verursacht. Dem ist entgegenzuwirken!

Ich hoffe sehr, dass noch einmal der Gang zum Verfassungsgerichtshof kommen wird, der dann in dem Fall vermutlich ein GESETZ ZUR LIBERALITÄT VERORDNET, bzw. ein Gesetz, das dazu imstande ist, sterbewillige Menschen (seien sie schwerkrank oder sie haben andere Gründe) aus diesen allzu engen Fängen der Ärzteschaft zu befreien.

„Der Tod ist zu wichtig, um ihn in diesem Umfang in die Hände der Ärzte zu legen“. (leicht verändertes Zitat).

Klaus Sprenger

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