Literarische Korrespondenz:
Alois Schöpf an Klaus Sprenger
Betrifft:
Weshalb ich die PolitikerInnen aufgrund des neuen Sterbeverfügungsgesetzes gelobt habe.
Sehr geehrter Herr Sprenger!
Ich möchte mich sehr herzlich dafür bedanken, dass ich die Korrespondenz mit Ihnen öffentlich führen darf, da gerade im sensiblen Bereich der Liberalisierung der Sterbehilfe mehr offener Dialog dringend notwendig ist.
Ich gebe Ihnen vollkommen Recht, wenn Sie bemerken, dass meine Einstellung zur Sterbehilfe sonst wesentlich radikaler ausfällt, als es meinem die PolitikerInnen lobenden Artikel in der Tiroler Tageszeitung zu entnehmen ist. Grund dafür dürfte sein, dass hier in einer geradezu paradigmatischen Art und Weise Gesinnungsethik, was eigentlich sein sollte, und Verantwortungsethik, was politisch möglich ist, aufeinander treffen.
Der Anlass, mein Buch „Kultiviert Sterben“ überhaupt zu schreiben, war das Bemühen der katholischen Fundamentalistin – Vorsitzende der ÖVP-Ethikkommission, Vorsitzende der kirchlichen Opferschutzkommission in Sachen sexueller Missbrauch durch Angestellte der katholischen Kirche, ideologische Begleitdame von Kardinal Schönborn und aufgrund von dubiosen Subventionsvergaben zurückgetretene Landeshauptfrau der Steiermark – Waltraud Klasnic und des Gottesbeamten – Chefs der Österreichischen Caritas und damit auch der Österreichischen Hospizbewegung – Michael Landau, ein Verbot der Sterbehilfe in den Verfassungsrang zu heben und damit ein für alle Mal ein Thema vom Tisch zu wischen, das zumindest in der westlichen Welt für einen nach humanen Grundsätzen operierenden demokratischen Staat, der die Autonomie der Person ins Zentrum seiner Gesetzeswerke stellt, immer bedeutender wird.
Die flächendeckende Weigerung, sehr geehrter Herr Sprenger, sich überhaupt mit der Frage der Selbstbestimmung im letzten Lebensabschnitt und der Sterbehilfe zu befassen, war also noch vor wenigen Monaten in dem durch einen vollkommen überholten Konkordatsvertrag die katholische Kirche in ihrer realen Bedeutung krass überschätzenden Österreich politische Realität. Eine Realität, die im Wesentlichen von keiner der Parteien mit Ausnahme der NEOS hinterfragt wurde, weshalb es ungerecht wäre, hier einen die Menschenrechte verachtenden und bekämpfenden Konservativismus lediglich der ÖVP zuzuschreiben. Aus Feigheit und Faulheit, bekanntlich die mächtigsten Feinde der Aufklärung, bevorzugten es auch alle anderen Parteien, sich mit dem lästigen Thema nicht befassen zu müssen. Bis, wie bekannt, der österreichische Verfassungsgerichtshof durch sein Erkenntnis, wonach jedermann ein Recht darauf hat, Art und Zeitpunkt seines Lebensendes selbst zu bestimmen, die Politik zwang, der Denkblockade ein Ende zu setzen.
Im Auftrag der „Österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende“, ÖGHL, suchten der schon seit Jahren mit seiner Petition „Weil mein Ende nur mir selbst gehört“ äußerst erfolgreich und fachkundig operierende Aktivist Wolfgang Obermüller und ich das Gespräch mit sämtlichen politischen Parteien, ein Bemühen, das uns vor allem durch die starke Mithilfe der jeweiligen Tiroler Parteivorsitzenden und Parteiprominenten problemlos gelang. Wenn ich in meiner Kolumne also keinen Platz dafür hatte, so möchte ich an dieser Stelle meinen ehrlichen Dank an die Vertreter der ÖVP (Franz Hörl, Hermann Gahr), SPÖ (Georg Dornauer, Selma Yildirim), FPÖ (Markus Abwerzger), der Grünen (Georg Willi) und der NEOS (Johannes Margreiter) ausdrücken, die uns entscheidend geholfen und den Weg nach Wien geebnet haben.
Das Interessante an den Gesprächen, die Wolfgang Obermüller und ich mit den Politikerinnen und Politikern führen konnten, war nicht nur die Tatsache, dass wir auf äußerst informierte, interessierte und auf hohem Niveau und ehrlich argumentierende Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner trafen, sondern auch, dass deren meist sehr liberale oder doch nur gemäßigt konservative Haltung ganz im Gegensatz zu jenen Wortmeldungen stand, die gemeinhin von Seiten der Kirche, aber auch vonseiten öffentlich befragter Parteienvertreter den allgemeinen Diskurs bestimmten und immer noch bestimmen.
Ebenso konnten wir feststellen, dass fast alle unsere GesprächspartnerInnen mit dem Problem auch persönlich noch rangen, wie es so schön pathetisch heißt, und, da in den meisten Fällen katholisch sozialisiert, d.h. indoktriniert, mit Missbrauchsängsten zu kämpfen hatten, die wir in unseren Gesprächen durch den Verweis auf Länder, in denen die Sterbehilfe bereits seit Jahren eine Selbstverständlichkeit ist, zumindest abmildern konnten.
Der jetzige Gesetzesentwurf ist also, sehr geehrter Herr Sprenger, sowohl aus meiner als auch aus Sicht von Wolfgang Obermüller im Rahmen dessen, was unserer politischen Elite in der Frage der Sterbehilfe denkmöglich ist, das Äußerste an Liberalität. Und dies ist auch der Grund, weshalb ich in meiner Kolumne diesen ersten Schritt in Richtung eines modernen und humanen Österreich so lobte. Man wählte bei der Formulierung des Gesetzes eben nicht den bisher üblichen opportunistischen, dem allgemeinen Geschwätz der öffentlichen Meinung angeschmiegten Weg, sondern bejahte korrekt das Erkenntnis des in diesem Fall sehr fortschrittlich agierenden Verfassungsgerichtshofs und versuchte gleichzeitig die eigenen, zweifelsfrei weit übertriebenen Missbrauchsängste durch Regularien zu domestizieren.
Dass die „Österreichische Gesellschaft für ein humanes Lebensende“ in gleicher Weise wie Wolfgang Obermüller und ich, vor allem jedoch der im Sinne der Sache so erfolgreich tätige Wiener Rechtsanwalt Dr. Wolfram Proksch, der mit Unterstützung der schweizerischen Dignitas die Individualklage beim österreichischen Verfassungsgerichtshof erfolgreich eingebracht hatte, sodass das Thema endlich angegangen werden musste, dass wir also alle mit dem Ergebnis noch nicht zufrieden sein können und mit weiteren Aktivitäten, aber auch Klagen vor dem Verfassungsgerichtshof weiterkämpfen werden, ergibt sich aus den unten stehenden, sehr detaillierten Einwänden, die Wolfgang Obermüller noch rechtzeitig innerhalb der Begutachtungsfrist formuliert hat und die auch mit Grundlage einer Stellungnahme der ÖGHL sein werden.
Sie werden, sehr geehrter Herr Sprenger, mit Genugtuung feststellen können, dass die meisten ihrer eigenen Argumente gegen den vorliegenden Gesetzesentwurf von Obermüller in seinem Schreiben detailgenau aufgenommen und zum Gegenstand der Kritik gemacht werden.
Mit herzlichen Grüßen
Alois Schöpf
Wolfgang Obermüller
Unvollständige und stichpunktartige Kritik
am Entwurf des Sterbeverfügungsgesetzes
Gesunde/Lebenssatte dürfen nicht diskriminiert, die Möglichkeit eines Bilanzsuizides darf nicht verhindert werden. „bb) Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben ist nicht auf fremddefinierte Situationen wie schwere oder unheilbare Krankheitszustände oder bestimmte Lebens- und Krankheitsphasen beschränkt. Es besteht in jeder Phase menschlicher Existenz.“ (Urteil des Deutschen Bundesverfassungsgerichts)
Auch entscheidungsfähige Minderjährige dürfen nicht diskriminiert werden.
Genauso wie diese Personen eine gültige Patientenverfügung errichten und Behandlungen wirksam ablehnen können, müssen sie auch eine wirksame Sterbeverfügung verfassen können.
Alle Menschen sollten eine Sterbeverfügung errichten können, auch solche, die keine Österreicher sind. Die „Schweiz“ ist für viele Nicht-Schweizer die Rettung vor unzumutbaren Qualen. Die Schweiz dient damit der Weltgemeinschaft. Auch wir in Österreich sollten humanistisch handeln und denen, deren Menschenrechte in ihren Heimatländern missachtet werden, eine Zuflucht sein.
Um zur Hilfe bereite Dritte effektiv finden zu können, müssen Listen bereiter Ärztinnen/Ärzte, bereiter Ärztinnen/Ärzte mit palliativmedizinischer Qualifikation, bereiter Psychiaterinnen/Psychiater, bereiter Notarinnen/Notare und zur Abgabe des Präparats bereiter Apotheken frei online abrufbar sein.
Die ärztliche Aufklärung muss informativ und darf nicht beratend/direktiv sein.
Die ärztlichen Dokumentationspflichten sind nicht ausreichend geregelt.
Rechtliche Dokumentation: Rechtsanwälte und qualifizierte Mitarbeiter der bewährten Erwachsenenschutzvereine dürfen nicht willkürlich ausgeschlossen werden.
In Zusammenhang mit der Beurteilung der Entscheidungsfähigkeit ist der Begriff „zweifelsfrei“ zu restriktiv. Was kann denn schon wirklich zweifelsfrei festgestellt werden? Und wird nicht die überzeugte Gegnerschaft zur Sterbehilfe bei zahlreichen Palliativärzten/Psychiatern zwangsläufig zu sachlich unbegründeten, mitunter nur behaupteten Zweifeln führen?!
Beispiel: Der Fall Gustl Mollath.
Um dem Individuum einen Ausweg aus der möglichen Willkür etwaiger Palliativärzte/Psychiater zu ermöglichen, muss entweder eine beliebige Anzahl von Ärztinnen/Ärzten und Psychiaterinnen/Psychiatern mit dem für die Errichtung der Sterbeverfügung notwendigen Gutachten beauftragt oder es muss zumindest eine „Berufungsinstanz“ angerufen werden können.
Die 2-wöchige Bedenkzeit/Wartefrist für terminale Personen ist viel zu lang. Eine solche würde vielen Menschen die Ausübung ihres Selbstbestimmungsrechts am Lebensende de facto verunmöglichen. In der Letztphase muss 1 Tag genug sein.
Die weitgehende Undeterminiertheit ab dem Erhalt von Natrium-Pentobarbital/des finalen Akts/der Dokumentation desselben ist für das Individuum aber auch für die Gesellschaft fahrlässig. Die teils jahrzehntelangen Erfahrungen in unseren Nachbarländern dürfen nicht einfach ignoriert werden. Es braucht im Regelfall auch eine professionelle Freitodbegleitung.
Die Kosten des Verfahrens (zwei ärztliche, ein notarielles und gegebenenfalls weitere psychiatrische Gutachten, Erwerb des Präparats) sind offensichtlich vom Individuum zu tragen. Dies könnte arme Menschen ausschließen.
Menschen, vor allem Angehörige („Angehörigenprivileg“), müssen gegebenenfalls Sterbewilligen auch ohne Sterbeverfügung durch „Begleitung in die Schweiz“ helfen können, ohne dabei kriminalisiert zu werden.
Das Werbeverbot darf nicht zu einem Informationsverbot aufgebläht werden.
Freitodhilfeorganisationen müssen sowohl online (Webseite) als auch physisch (z.B. durch öffentliche Informationsstände) auf ihre Hilfeleistung aufmerksam machen können.
Damit Menschen eine informierte freiverantwortliche Entscheidung über ihr weiteres Leben treffen können, müssen z.B. am Vorsorgedialog Mitwirkende nachweislich ergebnisoffen über die Option „Assistierter Suizid“ informieren („Informationspflicht“).
Auch wenn rein kirchlich finanzierte Einrichtungen die Hilfeleistung beim Assistierten Suizid für sich ausschließen können sollen, so dürfen diese aber im Rahmen von Gesprächen über Handlungsoptionen die Möglichkeit des assistierten Suizids nicht verschweigen, sondern müssen darüber nachweislich und sachlich informieren.
Weiters dürfen solche Krankenhäuser, Alten-, Pflegeheime und Hospize nicht durch irgendwelche Tricks (z.B. über die „Hausordnung“) die bundesweit geltenden Persönlichkeitsrechte (z.B. auf Besuch), insbesondere das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende, ihrer Bewohner real einschränken.
Selbst wenn also ein rein kirchlich finanziertes Hospiz keine Hilfe bei einem würdevollen und sanften Freitod durchführen will, so hat es eine solche in seinen Räumlichkeiten zumindest zu dulden.
Gewinnerzielungsverbot: Alle am Verfahren Beteiligten sollen gleichgestellt sein. Es kann nicht sein, dass Big Pharma abkassiert (500 € für eine Dosis Natrium-Pentobarbital), Ärzte, Psychiater, Psychologen und Notare angemessen (Stundensatz: 300 €) abrechnen und nur die Freitodbegleiter (die abgesehen von allem anderen ohnedies mit einem halben Bein im Gefängnis stehen) nicht honoriert werden.
Damit alle Dienstleistungen dauerhaft auf hohem Qualitätsstandard erbracht und kontinuierlich verbessert werden können, müssen alle Beteiligten auch fair entlohnt sein.
Freitodhilfeorganisationen müssen zumindest kostendeckend arbeiten können.
Ein nur von Idealismus getragenes System funktioniert – wie gerade die (noch) bestehende Misere in der palliativmedizinischen Versorgung zeigt –nicht hinreichend.
Das Sterbeverfügungsgesetz sollte – da es sich hier für Österreich um Neuland handelt – durch einen im Gesetz festgelegten Automatismus zwingend jährlich evaluiert (z.B. ob tatsächlich ein niederschwelliger Zugang zum assistierten Suizid in allen Teilen Österreichs wohnortnah besteht oder ob die Sterbewilligen real selbst über die Unerträglichkeit ihres [auch psychischen] Leidens und nicht etwa paternalistische Ärzte/Psychiater befinden oder ob Menschen hinreichend vor Missbrauch in kirchlichen Einrichtungen (im Sinne von Fremdbestimmung in Richtung einer vom Individuum nicht gewünschten Lebensverlängerung) geschützt sind oder ob hilfsbereite Mediziner des kirchlichen Sektors wirklich nicht benachteiligt werden oder wie der Aufbau säkularer palliativmedizinischer Einrichtungen vorankommt …) und gegebenenfalls novelliert werden.
Letztlich wird die Tauglichkeit des Gesetzes für die vom Verfassungsgerichtshof geforderte tatsächliche Möglichkeit, das eigene Leben gegebenenfalls durch selbstbestimmten sanften Freitod in Österreich beenden können, an den konkreten Fallzahlen zu messen sein.
Und dabei ist eine bedarfsgerecht steigende Anzahl von Freitoden nicht als ein unsolidarisches Versagen unserer Gesellschaft zu missdeuten, sondern als eine verstärkte Wahrnehmung individueller Freiheitsrechte, als ein gesamtgesellschaftlicher Gewinn an Menschlichkeit und damit als ein wichtiger Beitrag zur Steigerung des österreichischen „Bruttonationalglücks“ einzustufen.
Wolfgang Obermüller, Kitzbühel, den 31.10.2021
Wenn Ihnen schoepfblog gefällt, bitten wir Sie, sich wöchentlich den schoepfblog-newsletter zukommen zu lassen, und Freundinnen und Freunde mit dem Hinweis auf einen Artikel Ihres Interesses zu animieren, es ebenso zu tun.
Weitere Möglichkeiten schoepfblog zu unterstützen finden Sie über diesen Link: schoepfblog unterstützen
Ich möchte mich bei allen, die zum Sterbeverfügungsgesetz beigetragen haben, ganz herzlich bedanken!
Es ist ein vielversprechender erster Schritt, auch wenn die Vorgaben des VfGH-Erkenntnisses nur unvollständig umgesetzt wurden. Weitere Schritte müssen folgen, um das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende durchzusetzen.
Sehr geehrter Herr Schöpf, und natürlich auch – ersuche um Weiterleitung – s.g. Herr Obermüller!
Danke für die Aufnahme in Ihren Blog und die ausführliche Antwort und klare Deutung, was Ihr letztwöchiges „Apropos“ betraf: übertrifft alle meine Erwartungen!
1. Nie hätte ich mir gedacht, dass Sie bei den von Ihnen genannten Tiroler PolitikerInnen „Gehör“ fanden und Hilfe auf dem Weg nach Wien!
Ja, als Beginn eines weiteren Engagements und Fortsetzung für einen Kampf um mehr Selbstbestimmung kann ich nachvollziehen, dass Sie diese MinisterInnen so lobten und dass hier ein erster Schritt mit diesem Gesetz auf jeden Fall getan ist. Kann auch diese Tatsache sehen, dass real wirklich zunächst nicht mehr erwartbar war, und das fast ein Maximum darstellt.
Dass ich endlich einmal eine öffentliche Kritik wie hier in Ihrem Blog (ich kenne ja nicht alles) an Frau Klasnic und Michael Landau lese in Tirol – das tut gut: ich weiß aus meinem früheren Beruf, wie viele sich zurückzogen, als bei den Untersuchungen im Zusammenhang mit Missbrauch durch die Kirche – als diese nach dem Erstgespräch mit den im Auftrag von Frau Klasnic berufenen Stellen dazu befragt waren. Sie fühlten sich weder „gesehen“, noch „gehört“. Trotz alledem ist dieser Ethikrat immer erste Anlaufstelle, wenn es geht, Skisport, Kirche, Politik usw. in Österreich „reinzuwaschen“.
2.Danke für den breiten Raum im Blog für dieses Thema, der es möglich machte, dass all die umfangreichen und wichtigen Argumente, die Herr Obermüller anführte, die viel detaillierter und umfangreicher als in meinem kleinen Beitrag ausgeführt sind, so klar aufgelistet und gefordert werden konnten. Ich wüsste nicht welchem der Punkte, die Herr Obermüller anführt, ich nicht voll zustimmen könnte.
Ich hoffe sehr, dass in weiteren Schritten noch durch Sie, die ÖGHL und mit evtl. Hilfe des Verfassungsgerichtshofs, noch Nachbesserungen und Novellen für das geplante Gesetz möglich sein und folgen werden.
Schönes WE und mit freundlichen Grüßen
Klaus Sprenger