Elias Schneitter
Pensionen durch die Gender-Brille betrachtet.
Mit einem Überraschungscoup hat die türkis/grüne Bundesregierung die Hacklerregelung gekippt. Als Begründung wurde von beiden Seiten angeführt, dass damit mehr Gerechtigkeit im staatlichen Pensionssystem einkehren würde. Vor allem von den Grünen wurde ins Treffen geführt, dass Frauen bei den „Hacklern“ massiv benachteiligt wurden. Nun kann man den Türkis/Grünen, was das komplexe österreichische Sozialversicherungssystem betrifft, nicht unterstellen, dass sie mit fundiertem Fachwissen ausgestattet sind. (Durch die neue Maßnahme werden Betroffene monatlich bis zu 300 € weniger Pension erhalten. So eine Kürzung für Versicherte, die 45 Jahre Beiträge geleistet haben, als gerecht zu bezeichnen, ist ein abenteuerliches Argument.)
Aber darum soll es hier nicht gehen. Was ich an dieser Stelle einmal aufzeigen möchte, sind einige Fakten zum Pensionsbezug, wenn man ihn unter einem gendermäßigen Blickwinkel betrachtet. Vorweg gleich eine Klarstellung: Ich beziehe mich hier ausschließlich auf das ASVG. Die Pensionen der Selbständigen und Beamten, die im Grunde ja keine Pension, sondern eine lebenslange Lohnfortzahlung beziehen, werden hier nicht behandelt.
Versichertenprinzip
Das österreichische Pensionssystem funktioniert grundsätzlich nach dem Versicherungsprinzip. Das heißt, je mehr und je länger jemand in das System einzahlt, desto höher fällt am Ende die Pension aus. Die durchschnittliche Pension im ASVG (ohne Ausgleichszulage) beträgt bei Männern € 1.550,– und liegt damit um ca. ein Drittel höher als bei den Frauen mit € 970,–. Warum ist das so? Das ergibt sich vor allem aus den niedrigeren Einkommen der Frauen. Hinzu kommt, dass Frauen fünf Jahre früher in Pension gehen können als Männer. Dieser Zeitraum fehlt bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage und mindert somit ebenfalls die Frauenpensionen.
Wieviel PensionsbezieherInnen gibt es momentan?
Im Jahr 2019 waren durch das ASVG 3,5 Mio. Menschen pensionsversichert, davon 1,9 Mio. Männer und 1,6 Mio. Frauen. Knapp zwei Millionen bezogen im gleichen Zeitraum eine Pension. Wenn man diese Zahl wiederum unterteilt, dann waren 1,2 Mio. Frauen und 760.000 Männer in Pension, das ergibt einen Frauenüberhang von knapp einer halben Million.
Hinterbliebenenpensionen
Ebenfalls 2019 wurden ca. 400.000 Hinterbliebenenpensionen ausbezahlt, wobei hier das Verhältnis zwischen Männer und Frauen besonders eklatant ist. 325.000 Witwenpensionistinnen stehen 37.000 Witwerpensionisten gegenüber, wobei der monatliche Bezug mit € 770,– bei Frauen gegenüber € 360,– bei Männern mehr als doppelt so hoch ausfällt. Weiters interessant bei dieser „Gender-Statistik“ ist die Bezugsdauer von Pensionen. Frauen sind durchschnittlich um knapp 5 Jahre länger in Pension als Männer.
Natürlich dürfen und sollen diese statistischen Zahlenspielereien nicht darüber hinwegtäuschen, dass Frauen, was die Pensionen betrifft, deutlich schlechter gestellt sind. Das steht außer Frage und das gehört geändert. Hier geht es nur um die Gesamtaufwendungen der Pensionsversicherung, wenn man die Kosten ausschließlich mit der „Gender-Brille“ betrachtet, und da kann man sicherlich sagen, dass für Frauen unterm Strich mehr ausbezahlt wird.
Pensionsdauer
Da wir schon bei Statistik sind, abschließend noch eine interessante Zusatzinformation. Vor einigen Jahren wurden Berechnungen erstellt, wie lange ein Pensionist im Schnitt seine Pension selbst finanziert. Man ging von einem Durchschnittseinkommen und einer Versicherungsdauer von vierzig Jahren aus und zusätzlich von einer zweiprozentigen Verzinsung der Einzahlungen. Bei dieser Rechnung kam heraus, dass ein durchschnittlicher Pensionist nach zehn Jahren das eingezahlte Kapital aufgebraucht hat. Dabei befinden sich Männer im Schnitt etwas über 20 Jahre in Pension, Frauen 25 Jahre.
*Alle Zahlen aus dem Jahresbericht 2019 der Pensionsversicherungsanstalt