Tiroler Tageszeitung, Apropos, Was heisst hier Rechtsstaat?
Die Beschneidung von Buben ist wie die Beschneidung von Mädchen eine schwere Körperverletzung und daher menschenrechtswidrig, wobei sich auch in Österreich an der fragwürdigen Praxis wahrscheinlich nichts ändern wird. In gleicher Weise widerspricht das Verbot aktiver Sterbehilfe dem Menschenrecht ...