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Ben Roeg
Vier Impfdosen gegen den christlichen Wahn der
‚Unverfügbarkeit des Lebens‘
Essay

Ideologien sind eine Form von psychischer Krankheit. Sie verzerren das Wahrnehmen, Denken und Fühlen sowie letztlich auch das Handeln. Und übertragen werden sie vor allem durch die Sprache. Deshalb kann und muss eine erfolgreiche Impfstrategie den sprachlichen Infektionsweg abzuschneiden versuchen.

Das gilt auch und gerade für die christliche Ideologie der ‚Unverfügbarkeit des Lebens‘. Danach ist das menschliche Leben ein ‚Geschenk Gottes‘, über das der Mensch nicht selbstmächtig verfügen darf, sondern das von Gott gegeben und genommen wird – wann und wie ER es in seinem unerfindlichen Ratschluss will. Der Mensch darf also nicht in diesen göttlichen Willen eingreifen, sondern muss der von Gott geschaffenen Natur ihren Lauf lassen und warten, bis ihn ein ‚natürlicher Tod‘ aus der irdischen Existenz abberuft.

Eine erste Impfstrategie gegen diese irrational verzerrende Ideologie besteht darin, sich mit deren sinnentstellender Begriffsverwendung auseinanderzusetzen. Denn was ist das für ein ‚Geschenk‘, das nicht in das Eigentum des Beschenkten übergeht, sondern das der ‚Schenkende‘ jederzeit zurückfordern kann? Eine völlig unsinnige Bedeutungsverschiebung, die durch massive, permanente Wiederholung und Eintrichterung akzeptiert werden soll. Argumentationstheoretisch rangiert eine derartige Durchsetzung verzerrter Bedeutungsdimensionen unter dem Begriff der Manipulation. Das betrifft dann auch noch weitere Bedeutungsaspekte: Mit einem Geschenk wird normalerweise dem Beschenkten etwas Gutes getan. Das gilt aber im Falle des Lebensendes eben für bestimmte Leidensphasen nicht mehr. Wenn z.B. Schmerzen das Weiterleben nur noch zu einem als sinnlos empfundenen Leiden machen, wird solch ein Leben überhaupt nicht mehr als Geschenk, sondern im schlimmsten Fall als eine Art Folter erlebt.

Die christliche Antwort, dass das Leiden mit zum Leben gehöre, muss man bei ideologisch unverzerrter Wahrnehmung zumindest als intern widersprüchlich bezeichnen. Denn warum lässt man dann die Menschen nicht an gebrochenen Gliedmaßen, an malignem Krebswachstum leiden, ohne etwas dagegen zu unternehmen? Warum soll in der letzten Lebensphase auf einmal das menschliche Eingreifen zur Beendigung von Leiden unzulässig, weil unmoralisch sein? An dieser Stelle erfolgt von den Ideologen der ‚Unverfügbarkeit des Lebens‘ in der Regel der Hinweis auf die palliative Sterbebegleitung in Hospizen, die das Leiden zumindest einschränkt und in liebevoller Pflege auffängt. Abgesehen davon, dass Palliativmediziner durchaus zugeben, dass nicht alle Schmerzen medikamentös beherrschbar sind: Es gibt auch psychische Dimensionen, in denen für manche der Verlust von Kontrolle und Intimität ein Leiden bedeutet, das als sinnlos und unnötig empfunden wird. Die Unverfügbarkeitsideologie setzt sich mit dem sinnentstellten ‚Geschenk‘-Begriff ohne jedes Mitgefühl über solche Leidensdimensionen hinweg. Aphoristisch auf den Punkt gebracht: „Ideologen: emphatisch immer, empathisch nimmer!“ (Peta Panta: Doppelpunkt-Aphorismen).

Die Feststellung, welch pervertierte Begriffsverwendung die Unverfügbarkeitsideologie zu ihrer Rechtfertigung braucht, stellt einen entscheidenden Baustein zum Aufbau von Immunität gegen die Thesen dieser Ideologie dar. Insbesondere, wenn diese Feststellung auch für andere zentrale ideologische Begriffe gilt: wie zum Beispiel für die Rede vom ‚natürlichen Tod‘. Dabei ist der ‚natürliche Tod‘ eine realitätsverzerrende Chimäre, die auch durch permanente Wiederholung nicht wahr(er) wird. Die mittlerweile erreichte medizinische Versorgung impliziert gerade, dass dem unbehinderten ‚natürlichen‘ Wirken von Krankheiten und Alterungsprozessen so viel Widerstand wie nur möglich entgegengesetzt wird. Das führt zum einen zu einer segensreichen Beherrschung vieler Krankheiten (z.B. auch durch Impfung), zum anderen aber auch zu einem Kampf gegen das Lebensende, in dem technische Geräte eine immer größere Rolle spielen.

Nicht selten ist diese Rolle so groß, dass das Lebensende lediglich zu einer unnötig verlängerten Leidensphase wird. Und es ist gerade die Angst vor dieser ‚Apparatemedizin‘, die zu dem Bedürfnis nach (mehr) Selbstbestimmtheit im Sterben geführt hat. Diesem Bedürfnis mit der Benennung des medizinisch künstlich hinausgezögerten Sterbens als ‚natürlichem Tod‘ entgegenzutreten, ist eine absurde Verzerrung der Realität. Wenn man einmal von den seltenen Fällen eines plötzlichen (unmittelbar tödlichen) Herzinfarkts etc. absieht, ist der Tod heute in den meisten Fällen nicht ‚natürlich‘. Das trifft auch und gerade auf die palliative Versorgung am Lebensende zum Beispiel in Hospizen zu.

Wer über eine ‚geschäftsmäßige Sterbebegleitung‘ redet, müsste bei sinnvollem Sprachgebrauch eigentlich zuerst einmal die Hospize im Auge haben. Sie sind es, die mit der Sterbebegleitung derzeit am meisten Geld verdienen. Und das ist keineswegs schlecht, sondern ausgesprochen gut so. Denn die schmerzlindernde palliative Versorgung von unabwendbar tödlich Erkrankten ist ein Geschenk der modernen Medizin, das viele Menschen mit Dankbarkeit annehmen. Aber das rechtfertigt in keiner Weise, die damit einhergehenden Einschränkungen des Bewusstseins und der Selbstkontrolle als ‚natürlich‘ zu bezeichnen.

Im Gegenteil: Bei korrekter, adäquater Beschreibung dieser Einschränkungen sollte es doch jedem autonomen Individuum freistehen, dieses Geschenk wegen der damit verbundenen Autonomiebeschränkungen abzulehnen und sich für ein selbstbestimmtes Sterben zu entscheiden – was der ‚Natur‘ des Menschen als reflexivem, willensfreiem Individuum mindestens genauso entspricht.
Die sinnentstellende Sprachverwendung von ‚Geschenk‘ und ‚natürlichem Sterben‘ sind ideologische Verzerrungen auf Begriffsebene. Die Ideologie der ‚Unverfügbarkeit des Lebens‘ weist aber auch auf Satzebene nicht weniger relevante Verzerrungen auf. Dabei geht es vor allem um die Prognose, was passieren wird, wenn man selbstbestimmtes Sterben und dadurch begründbare medizinische Sterbehilfe als legitimes Recht des autonomen, aufgeklärten Individuums akzeptiert.

Die christliche Unverfügbarkeitsideologie wird nicht müde, hier Schreckensszenarien eines Missbrauchs und ‚Dammbruchs‘ zu behaupten, an dessen Ende letztlich eine Pflicht zum Sterben bzw. die Tötung gegen den Willen des Kranken stehe. Diese ‚schiefe-Ebene-Argumentation‘ weist zwei ideologische Verzerrungen auf. Die erste bezieht sich auf die empirische Ebene des angeblich unweigerlich eintretenden katastrophalen Endeffekts. Dass die Legalisierung von medizinischer Sterbehilfe unvermeidbar zu einer Art Sterbepflicht oder sogar Tötung wider Willen führen wird, lässt sich empirisch anhand derjenigen Länder widerlegen, in denen es diese Legalisierung bereits mehr als zwei Jahrzehnte gibt (vor allem der US-Bundesstaat Oregon und die Niederlande; vgl. den systematischen Forschungsüberblick in Ben Roeg: Sterbenswille. Verteidigung des rationalen Suizids und Sterbebeistands).

Mindestens genauso wichtig ist allerdings die Wertungsebene. Wenn es nach einer Legalisierung von Sterbehilfe einen Anstieg von Suiziden mit medizinischem Beistand gibt, kann man das auch als Anzeichen dafür ansehen, dass sich längst ein Wertewandel in Richtung auf selbstbestimmtes Sterben entwickelt hat, der nur durch die Herrschaft der christlichen Unverfügbarkeitsideologie im Rechtssystem an der Umsetzung in praktisches Handeln gehindert worden ist. Dem negativen Bild des ‚Dammbruchs‘ ist also das positive eines Wertewandels entgegenzusetzen. Eines Wandels hin zu mehr Autonomie und Selbstbestimmung, für dessen ‚Durchbruch‘ es im Laufe des 20. Jahrhunderts auch in anderen Bereichen prominente Beispiele gibt: nämlich zum einen die Einführung des Frauenwahlrechts und zum anderen die Entkriminalisierung der Homosexualität.

Das Frauenstimm- und -wahlrecht ist sicher schon seit der Französischen Revolution ein Thema im Rahmen der Frauenemanzipation gewesen. Die Entwicklungen im 20. Jahrhundert sind auch nicht denkbar ohne die konzeptuellen und politischen Anstrengungen der sog. ‚Suffragetten‘ im 19. Jahrhundert. Aber der praktische politische Durchbruch des Wertewandels in Richtung Gleichberechtigung der Frau hat sich in Westeuropa erst im 20. Jahrhundert vollzogen. Angefangen bei Finnland, das ‚schon‘ 1906 das allgemeine uneingeschränkte Wahlrecht für Frauen eingeführt hat; über Stationen wie Deutschland und Österreich (1918 nach dem ersten Weltkrieg), Frankreich (1944) und Italien (1946; nach dem 2. Weltkrieg) bis hin zur Schweiz (1971) und am Schluss erst Liechtenstein (1984).

Dabei verlief die Entwicklung in den jeweiligen Ländern auch nur in kleinen und kleinsten Schritten, die aus Sicht der überholten patriarchalischen Wertestruktur als ‚schiefe Ebene‘ wahrgenommen wurden. In England zum Beispiel wurden 1918 erst einmal nur Frauen ab einem Alter von 30 Lebensjahren und einem Mindestbesitz zum Wahlrecht zugelassen. Es ist nicht nötig, hier die einzelnen Schritte dieser Emanzipation nachzuzeichnen, entscheidend ist, dass wir heute am Endpunkt dieser Entwicklung das unbeschränkte Frauenwahlrecht als ein unveräußerliches Recht der Gleichberechtigung ansehen. Der Vollständigkeit halber ist in unserem Zusammenhang aber zu erwähnen, dass nicht zuletzt die christlichen Kirchen mit ihrer jahrhundertelangen Unterdrückung der Frau zu den Haupthemmschuhen dieser Entwicklung gehörten (und sich auch von der Tatsache unbeeindruckt zeigten, dass sie dadurch mit dem Faschismus als dem anderen Hauptgegner der Frauenemanzipation in einem Boot saßen).

Noch deutlicher ist die Hemmfunktion der christlichen Ideologie gegen eine humane Aufklärung beim Problem der Entkriminalisierung von Homosexualität sichtbar geworden. Homosexualität wird im Christentum seit jeher als ‚widernatürlich‘ angesehen, was auf jeden Fall zur Kriminalisierung dieser sexuellen Orientierung beigetragen hat. Wenn man sich auf die Entwicklung(en) im 20. Jahrhundert (in Deutschland) als paradigmatischem Beispiel konzentriert, so findet man hier bei der Verteidigung des diesbezüglichen § 175 StGB auch immer wieder die Dammbruch-Metapher, die bis zur Vorhersage eines Untergangs des Abendlandes bei Straffreiheit von Homosexualität reicht. In diesem ideologischen Rahmenklima hat der aus dem Kaiserreich stammende § 175 trotz mehrfacher parlamentarischer Änderungsversuche von sozialdemokratischer und sozialistischer Seite aus in der Weimarer Republik überlebt und wurde vom Nazi-Staat (1935) sogar verschärft (nicht nur, aber auch durch Erhöhung des Strafmaßes).

In der Bundesrepublik wurde der Paragraph zunächst einfach fortgeschrieben, was in Antwort auf eine Verfassungsbeschwerde 1957 vom Bundesverfassungsgericht sogar als rechtens erklärt wurde. Erst mit dem Kabinett Brandt (II) begann eine auch juristische Abbildung des mittlerweile eingetretenen Wertewandels durch erste Liberalisierungen (in Bezug auf Strafmaß, relevante Handlungen und Alter von zu schätzenden Personen). Gänzlich abgeschafft wurde der § 175 erst 1990 nach der Wiedervereinigung mit der DDR (wo er schon früher eliminiert worden war). Aber selbst danach vollzog sich die vollständige Abbildung des Wertewandels nur schrittweise, indem 2002 zunächst alle nach § 175 in der Nazizeit Verurteilten rehabilitiert wurden und 2017 dann auch alle in der Bundesrepublik bis 1990 Verurteilten. Mittlerweile manifestiert sich die Anerkennung der selbstbestimmten sexuellen Orientierung auch in der Möglichkeit der Eheschließung von gleichgeschlechtlichen Paaren. Damit stellt die Homosexualität ein paradigmatisches Beispiel für den Durchbruch eines Wertewandels dar, der nur aus ideologisch verzerrter Sicht als ‚Dammbruch‘ verteufelt worden ist (und leider zum Teil noch wird).

Was ist aus diesen Beispielen des Wertewandels für die Frage des medizinischen Sterbebeistands zu lernen? Ganz eindeutig, dass bei ‚Dammbruch‘-Warnungen zu überprüfen ist, ob sie nicht auf einem Festhalten an überholten, ideologisch verzerrten Wertungen basieren. Denn genau dies ist auch bei den christlichen Warnungen vor einer Legalisierung der Sterbehilfe der Fall. Im Laufe des 20. Jahrhunderts haben sich die aufklärerischen Werte von Autonomie und Selbstbestimmung als allgemeines Menschenrecht durchgesetzt, nicht zuletzt als Folge der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die UNO (1948), denen zum Beispiel die Grundrechte im Grundgesetz der BRD (1949) entsprechen.

In Verbindung mit dem Grundrecht der Religionsfreiheit (das auch die Freiheit von Religion mit umfasst) folgt daraus, dass es kein Recht gibt, eine bestimmte religiöse Auffassung wie die der ‚Unverfügbarkeit des Lebens‘ für alle Mitglieder einer Gesellschaft verbindlich zu machen. Das gilt genauso wie für die sexuelle Orientierung, bei der diese Freiheit von der vorgeblich ‚natürlichen‘ Norm der Heterosexualität mittlerweile auch juristisch anerkannt und verankert ist. Deshalb hat der bundesdeutsche Gesundheitsminister Spahn völlig recht, wenn er die sogenannten Konversions’therapien‘ für Homosexuelle verbieten lassen will. Dabei wird unter Rückgriff auf das Modell der Konditionierung zum Beispiel ein Mittel verabreicht, das extreme Übelkeit und Erbrechen verursacht, um den ‚Probanden‘ dann im Moment der stärksten Wirkung Bilder nackter Männer zu zeigen. Abgesehen davon, dass diese ‚Therapien‘ nicht funktionieren, sind sie ethisch völlig untolerabel. Nicht der Homosexuelle ist krank, sondern die Gesellschaft, die ihm das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung verwehrt! Jede Konversions’therapie‘ ist daher nichts anderes als inhumane Gewalt, mit der den Betroffenen eine vorgeblich ‚natürliche‘ Norm aufgezwungen werden soll!

Zu welchen Verzerrungen im Denken, Fühlen und Handeln eine ideologische Infizierung führen kann, wird allerdings am Beispiel des Ministers Spahn ebenfalls überdeutlich. Da, wo es seinen eigenen Interessen entspricht, der Homosexualität, verhilft er mit dem Verbot von Konversions’therapien‘ dem Wertewandel zum Durchbruch. Zugleich hält er aber in der Frage des selbstbestimmten Sterbens und der medizinischen Sterbehilfe an den inhumanen Verzerrungen der Unverfügbarkeitsideologie fest, indem er auch schwerstkranken Todgeweihten die Auslieferung des Suizid ermöglichenden Mittels Natrium-Pentobarbital verweigert (übrigens gegen ein höchstrichterliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 2017). Und das, obwohl die Parallelität im Wertewandel hin zu mehr Autonomie und Selbstbestimmung nur allzu offensichtlich ist. Denn es gilt auch hier: Nicht der in freiem Willensentschluss Sterbenswillige ist krank, sondern die Gesellschaft, die ihm dieses Recht verwehrt. Wobei man hier differenzieren muss: Die Mehrheit der Bevölkerung hat diesen Wertewandel längst vollzogen, nur die (gesetzgebenden) Politiker/innen haben noch keine Immunität gegen die christliche Lobbyarbeit mit deren Unverfügbarkeitsideologie entwickelt.

So bleibt der Politik unverständlicherweise verborgen, was nach der hier angeführten Analyse der Begriffsverzerrungen und den Beispielen des Wertewandels eigentlich unabweisbar ist: Jede Gesetzgebung gegen medizinische Sterbehilfe ist nichts anderes als die inhumane Gewalt einer Konversions’therapie‘: der Konversions’therapie‘ von Nicht-Christen (sowie emanzipierten Christen) hin zur Befolgung der christlichen Unverfügbarkeitsideologie, der ‚Unverfügbarkeit des Lebens‘ als vorgeblich ‚natürlicher‘, allgemeingültiger Norm für das Lebensende!

Biografische Information: Ben Roeg ist das Pseudonym eines Wissenschaftlers mit Schwerpunkt Psychologie im ersten Leben, Literaturwissenschaft im zweiten und literarischem Sachbuch im dritten… Und in allen Leben (seit Anfang der 1980er Jahre) Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS).



Dieser Beitrag hat 5 Kommentare

  1. Dr. Gerhard Tucek

    Alle bisherigen wirklich wertvollen Errungenschaften bzw. Fortschritte der Menschheit wurden gegen den Widerstand seitens diverser Religionsgemeinschaften erzielt. Immer dann, wenn die Kirchen erkannt haben, dass sie auf verlorenem Posten waren, vermeldeten sie lautstark „Wir waren ja auch immer dafür, wir auch!“ Ich nenne es das „Wir-auch“- Phänomen. Welch verlogene Illusion! Selig sind die, die ohne diesen Stumpfsinn zufrieden im Sinne des säkularen Humanismus leben.
    Gerhard Tucek

  2. Ulrich

    Nachvollziehbar in der Argumentation und dadurch überzeugend. Die Sterbehilfe ist zutiefst
    christlich, denn wer seinen Nächsten liebt wie sich selbst, der respektiert den Wunsch des
    anderen- auch, wenn er nicht mit dem eigenen Wunsch übereinstimmt!
    Zudem gehe ich davon aus, dass viele Gegner der Sterbehilfe dann anderen Sinnes werden,
    wenn sie selbst das Sterben als Leiden erleiden müssen.

  3. Rolf Wiechers

    Entlarvender, hervorragend gut argumentierter
    Beitrag! Den hebe ich mir auf!
    Danke!

  4. Oskar Degen

    Der Text verdient die Bestnote. Von mir eine glatte 10.

  5. Marina

    Vielen Dank für diesen aufschlussreichen und erhellenden Text. Ich habe ihn mir ausgedruckt, damit ich ihn später wiederfinde, um ihn nochmals zu lesen.

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