Fortsetzung des Artikels vom 7. August
Zu faul und/oder zu feig
Wozu gibt es einen Nationalrat und einen Petitionsausschuss, wenn seine Abgeordneten zu faul und/oder zu feige sind (Immanuel Kant, Was ist Aufklärung?), gesellschaftspolitisch relevante Fragen zu behandeln und einer Lösung zuzuführen?
Anlässlich der Überreichung der dritten Petition durch den Sterbehilfeaktivisten Wolfgang Obermüller an den Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Österreichischen Nationalrats, den NEOS-Abgeordneten Michael Bernhard, suchte ich das Gespräch mit Vertretern aller politischen Parteien, um für eine Liberalisierung der Sterbehilfe und damit für die wohlwollende Behandlung der Petition zu werben. Bemerkenswert dabei war, dass alle Gesprächspartner im persönlichen Gedankenaustausch darin übereinstimmten, dass eine solche Liberalisierung in Anbetracht der gesellschaftlichen Veränderungen dringend notwendig sei und dass sie ihren Einfluss im Sinne der Petition und der Österreichischen Gesellschaft für ein Humanes Lebensende (ÖGHL) geltend machen würden.
Diese persönliche Bereitschaft, etwas zu verändern, steht in eklatantem Gegensatz zur Tatenlosigkeit des Nationalrats und seines Petitionsausschusses, wobei sich die Situation naturgemäß für jede Partei anders darstellt. Die NEOS etwa, deren Vertreter Michael Bernhard eine Liberalisierung seit Jahren unterstützt, sind weder in der Regierung vertreten, aber auch als Oppositionspartei zu klein, um nachhaltig etwas zu bewirken. Durchaus erstaunlich war die Reaktion der FPÖ, deren Tiroler Landesparteiobmann Markus Abwerzger insgesamt für eine weltanschauliche Öffnung der Partei eintritt und daher auch in Sachen Liberalisierung der Sterbehilfe seine Unterstützung zusagte. Diese überraschend fortschrittliche Haltung der rechtsnationalen FPÖ wird im Übrigen besser verständlich, wenn man an das zweifelsfrei große Verdienst der ehemaligen Gesundheitsministerin Hartinger-Klein erinnert, die durch einen kleinen Zusatz im novellierten Ärztegesetz an den Argusaugen des unverbesserlich reaktionären österreichischen Klerus vorbei die Palliativmedizin aus der Grauzone möglicher Kriminalisierung herausnahm. Inzwischen ist es auch auf die Gefahr hin, das Leben des Patienten zu verkürzen, erlaubt, eine wirksame Schmerzbekämpfung durchzuführen. Solch liberalen Tendenzen hingegen widerspricht die Stellungnahme des Parteivorsitzenden Norbert Hofer, der in Gesellschaft von katholischen Ultrafundamentalisten wie Andreas Khol, Christoph Schönborn oder den Damen Susanne Kummer, Stephanie Merckens oder Gudrun Kugler aus dem philosophischen Horizont eines Flugtechnikers verlauten lässt, dass aktive Sterbehilfe mit den Errungenschaften einer humanistischen Gesellschaft nicht vereinbar sei. Genau das Gegenteil ist wahr!
Beschämend ist denn auch die Position der Grünen, die in ihrem Drogenrausch, endlich an den Hebeln der Macht zu sitzen und es sich dort nicht mit den Türkisen verderben zu dürfen, sämtliche bisher lautstark vertretenen menschenrechtlich abgesicherten Grundsätze vergessen und sich beharrlich weigern, eine Stellungnahme auch zum Thema Sterbehilfe abzugeben. Dass seine Partei dies endlich unmissverständlich tun möge, ist hingegen ein Anliegen des Tiroler SPÖ Parteivorsitzenden Georg Dornauer, dessen geradezu kämpferisches Engagement darauf ausgerichtet ist, die sichtlich überforderte und äußerst unangenehm berührte Wiener Parteizentrale mit einer Ärztin als ihrer Vorsitzenden zu einer progressiven Positionierung zu ermutigen.
Bleibt zuletzt die ÖVP, auf die alle anderen Parteien, die durchaus die Möglichkeit hätten, eine Mehrheit im Nationalrat zustande zu bringen bzw. eine namentliche Abstimmung frei von Fraktionszwang durchzusetzen, immer dann verweisen, wenn sich die Frage erhebt, weshalb in Sachen Liberalisierung der Sterbehilfegesetze Jahr um Jahr nichts weitergeht. Um zu verdeutlichen, welch menschliche Katastrophen eine solche Untätigkeit verursacht, sei, wie im 1. Teil des vorliegenden Artikels bereits erwähnt, noch einmal daran erinnert, dass, umgerechnet von der Bevölkerung der Niederlande auf die Bevölkerung Österreichs, etwa 3000 Personen pro Jahr das fundamentale Menschenrecht verwehrt wird, Art und Zeitpunkt ihres Todes selbst zu bestimmen. Es ist also reine Grausamkeit, wenn hier systematisch verweigert und verzögert wird!
Ganz im Gegensatz zu dieser Haltung der Partei zeigten sich im Gespräch, wie schon angedeutet, auch die Vertreter der ÖVP durchaus geneigt, meiner Bitte, das Anliegen der Petition im Petitionsausschuss zu unterstützen, nachzukommen. Auf die Frage, weshalb es dann schier unmöglich sei, auch die Partei als Ganze zu einer Liberalisierung der Sterbehilfegesetze zu bewegen, lautete die Antwort immer wieder, dass eine diesbezügliche Debatte die Gesinnungsgemeinschaft zerreißen würde, zumal vor allem katholische Fundamentalisten um die Theologin und Juristin Gudrun Kugler mit Fleiß und Vehemenz gegen jede Form der Aufweichung der bisherigen Gesetzeslage ankämpften.
Sollte diese Diagnose zutreffen, wäre es entschieden zu billig, die Ursache des durch Untätigkeit verursachten menschlichen Leids bei jenen der christlichen Nächstenliebe Verpflichteten zu suchen, die ihre Vernunftfähigkeit in den Dienst der totalitären katholischen Ideologie gestellt haben. Dass sie im ethischen Sinn verbrecherisch handeln, steht außer Zweifel. Dennoch steht ebenso außer Zweifel, dass sie, bezogen auf die tatsächlichen Kirchgänger und gläubigen Katholiken im Lande, lediglich 10 Prozent der Bevölkerung repräsentieren, und in ihrem demokratisch legitimen mittelalterlichen Furor von allen anderen offenbar dazu benützt werden, um sich nicht mit einem äußerst unangenehmen und politisch unergiebigen Thema beschäftigen zu müssen.
Damit erhebt sich als nächstes die Frage, weshalb Nationalratsabgeordnete, welche ideologisch nicht mit dem fundamentalistischen Dogma übereinstimmen, wonach Gott der Eigentümer des Lebens und der Mensch lediglich sein Verwalter sei, dennoch geradezu glücklich zu sein scheinen, eine katholische Extremposition zu missbrauchen, um untätig zu bleiben? Ein Teil der Antwort verweist zweifelsfrei auf die persönliche Befindlichkeit der einzelnen Abgeordneten, die wie ihre Wähler, die sie zu vertreten haben, eine Beschäftigung mit dem Tod, mit dem Leiden, mit dem Sterben als etwas Unangenehmes empfinden, das es zu umgehen gilt, solange dies nur irgend möglich ist. Hinzu kommt, dass alle Problemfelder, die sich mit Autonomie und Emanzipation beschäftigen, angefangen bei der Gleichstellung unehelicher Kinder mit den ehelichen über die Beurteilung von Gewalt und Vergewaltigung in der Ehe bis hin zur eingetragenen Partnerschaft und der Ehe für alle, auf kontroverse weltanschauliche Positionen treffen. Daraus einen konsensfähigen Ausweg zu finden, sofern dies überhaupt möglich ist, bedarf es einer umfassenden philosophischen, geschichtlichen und im konkreten Fall auch medizinischen Bildung, die in Zeiten eher hinderlich ist, in denen für Medien und Politiker die Selbstvermarktung, und nicht mehr die auf Aufklärung basierende Reform als oberstes Ziel der Karriere gilt.
Es ist also durchaus verständlich, wenn die Reaktion auf die dritte von Wolfgang Obermüller eingebrachte Petition für eine Liberalisierung der Sterbehilfe erst wieder darin endete, das Problem auf den Herbst zu verschieben, wobei, wie schon erwähnt, dies bereits als Erfolg gewertet werden muss. Im Hintergrund der neuerlichen zeitlichen Verzögerung steht dabei das vom Österreichischen Verfassungsgerichtshof in Aussicht gestellte Urteil über eine Individualklage von vier unmittelbar Betroffenen, die der Wiener Anwalt Dr. Wolfram Proksch 2019 zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit der §§ 77, 78 StGB (Tötung auf Verlangen und Mitwirkung am Selbstmord) eingebracht hat. Dass ein solches Urteil nicht mehr im Sinne der die österreichische Gesetzgebung immer noch unzulässig dominierenden katholischen Kirche und ihrer aus Aberglauben deduzierten ethischen Grundsätze erfolgt, ist mit einer gewissen Berechtigung zu hoffen. Das jüngste Urteil des Deutschen Bundesverfassungsgerichts nämlich, das die Autonomie der Einzelperson auch in der letzten Lebensphase eindeutig festschreibt und Sterbebeistand durch professionelle Helfer befürwortet, dürfte nicht ganz ohne Einfluss auch auf die österreichischen Verfassungsrichter sein. Dem muss jedoch nicht so sein. Die Befürchtung, dass sich unser schönes Heimatland in bester habsburgischer Tradition noch einmal als Ort gegenreformatorischen Beharrens und totalitärer Unmenschlichkeit erweist, ist ebenso berechtigt. Beide Möglichkeiten jedoch, sowohl ein liberales Urteil, das die konservativen Kreise des Landes alarmieren würde, als auch ein rückschrittliches Urteil, das allen Fortschrittlichen im Lande ihre Heimatliebe vergällen müsste, verzerren die fein austarierte Gewaltenteilung des Staates.
Ein Verfassungsgerichtshof, dessen Aufgabe die Normenkontrolle ist, hat nämlich mitnichten die Aufgabe, obgleich er immer öfter dazu herangezogen wird, Gesellschaftspolitik zu betreiben. Eine solche Aufgabe kann schlichtweg nicht in das Betätigungsprofil von Richtern, Rechtsanwälten und Staatsanwälten fallen, deren Berufung jeglicher demokratischen Legitimation durch Wahlen entbehrt. Obgleich die Verfassungsrichter von Politikern ernannt werden, die sich ihrerseits der Wahl zu stellen haben, ist dennoch die Meinungsbildung, die ihrer Berufung vorausgeht, als undurchsichtige Mauschelei zwischen Regierung, Nationalrat und Bundesrat einzustufen. Nicht unerwähnt sollte dabei die Frage bleiben, ob es dem Willen der österreichischen Bevölkerung entspricht, wenn zunehmend eine Berufsgruppe die Aufgaben der Legislative übernimmt, deren durch miese Anpassung und brutale Urteile gekennzeichnetes Wirken in den Jahren der nationalsozialistischen Diktatur immer noch der Aufarbeitung harrt. Eine Berufsgruppe auch, die sich in der Geschichte noch selten als Reformkraft denn eher als Instrument der Mächtigen und ihres oft unmenschlichen Willens erwies, wenn ihr auch oft nichts anderes übrig blieb, als vorliegende Gesetze pflichtschuldigst umzusetzen.
Bleibt nur noch, auf die im 1. Teil des vorliegenden Aufsatzes gestellte Frage eine Antwort zu finden, was zu tun sei, um diesem Ungleichgewicht der Gewaltenteilung entgegenzuwirken. Wie alle derartigen Fragen ist auch diese sehr kompliziert und nicht mit einfachen Worten zu beantworten. Dennoch sollten ohne Risiko, die Grenzen einer essayistischen Überlegung zu überschreiten, drei Anregungen skizziert werden.
1. Das Verhalten des Österreichischen Nationalrats und seines Petitionsausschusses ist im Hinblick auf eine in bereits vielen fortschrittlichen Staaten der Welt erfolgte Liberalisierung der Sterbehilfe feige und aufgrund der auch offen angestellten taktischen Überlegungen, welche Untätigkeit als günstigstes politisches Verhalten nahelegen, niederträchtig. Dieser Vorwurf kann vor allem jenen, die sich im privaten Gespräch liberal gebärden, nicht erspart werden und sollte viel öfter auch öffentlich formuliert werden.
2. Gesetze, die von so miserabler Qualität sind, dass sie vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden müssen, sind das Ergebnis einer mangelhaften Legistik und jener, welche solche Gesetze beschließen. In eklatanter Verantwortungslosigkeit fehlt es an der Bereitschaft und Fähigkeit, die Problematik und die gesellschaftlichen Auswirkungen unzulänglich formulierter Normen zu begreifen. Durch aufwändige und undurchschaubare Begutachtungsverfahren ist es auch nahezu unmöglich, die Verantwortung für ein solches Versagen genau zu verorten. Die zunehmende gesellschaftspolitische Bedeutung des Verfassungsgerichtshofs, die aus solchem Unvermögen erwächst, kann nicht im Sinne einer modernen Demokratie sein, deren Willensbildung sich aus der öffentlichen Debatte entwickelt.
3. Die Orientierung vor allem auch der staatlichen Medien an der Fähigkeit, sich einem fiktiven Publikum anzubiedern, verunmöglicht diese öffentliche Debatte, die immer schon durch das Anwachsen einer anfänglichen Minderheitenmeinung zur letztendlichen Mehrheitsmeinung gekennzeichnet ist. Vor diesem Hintergrund ist auch die Frage zu überdenken, ob die Berufung eines ORF-Generaldirektors angesichts der Bedeutung der Position nicht wie andere politisch relevante Positionen auch einem öffentlichen Hearing im Nationalrat und einer Wahl durch den Nationalrat untergezogen werden sollte. Es kann nicht angehen, dass ein öffentlicher Rundfunk sich in seiner privilegierten Position die journalistischen Gesetze seiner nachhaltigen Selbsterhöhung selbst auf den Leib schneidert.
Für die rechtliche Beratung danke ich Dr. Peter Strickner, Vorarlberg
Danke für den Artikel.
Die Kirche hat immer noch zu viel Einfluss für ihre marginale Anhängerschar!
Eine ausgezeichnete Analyse auf hohem intellektuellen Niveau mit konsequenter Gedankenführung und Schlussfolgerung! Einen solchen kritischen Aktionsanstoß würde ich mir für das Nachbarland Deutschland wünschen, wo eine ähnlich halbherzige und zögerliche Vorgehensweise der politisch Verantwortlichen zu erkennen ist.
Sybille Mende-Michel