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Alois Schöpf
Mit Neid an die Macht
Apropos

Leider ist hier nicht Platz genug, um all die Herren und Damen aufzuzählen, die, oft aus bäuerlicher Herkunft, als Pensionisten oder mit durchschnittlichem Einkommen in ihrem Häuschen sitzen und sich über einen großen Garten freuen. 

Lang werden sie es nicht mehr tun, wenn Andreas Babler ihnen mit marxistischer Brille vorrechnet, was sie, wenn er an der Macht ist, als Vermögenssteuer abzuliefern haben.

Im Speckgürtel von Innsbruck kostet ein Quadratmeter Grund inzwischen bis zu 2000 Euro, was bei 2000 Quadratmetern und einem halbwegs gepflegten Haus inklusive einer gewissen Reserve auf der Bank rasch aus einem Mittelständler einen gierigen Reichen macht, der für diesen Ehrentitel 15.000 bis 20.000 Euro pro Jahr an Vermögenssteuer zu zahlen hätte. Den Rest kassiert dann der Staat später, wenn es ums Erben geht.

Die roten Pläne in Sachen Vermögenssteuer beschränken sich nicht auf jene, die ihr Geld via Medien kokett anbieten, weil sie nicht wissen, wohin damit. Sie laufen, zumindest in Tirol mit seinen Immobilienpreisen, auf eine Proletarisierung des Mittelstandes hinaus.

Der Traiskirchner Bürgermeister weiß offenbar nicht, was das ist: Ein Bürgertum, das seinen Besitz als Dokument einer Lebensleistung betrachtet, das aus dem Geist langfristiger Verantwortung heraus an die nächste Generation weitergegeben werden soll. 

Nicht an den Staat zwecks Alimentierung seiner Höflinge.

Erschienen in der Tiroler Tageszeitung am 16.09.2023

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Alois Schöpf

Alois Schöpf, Autor und Journalist, lebt bei Innsbruck. Alois Schöpf schreibt seit 37 Jahren in Zeitungen und Zeitschriften, zuletzt seit 28 Jahren in der Tiroler Tageszeitung, pointierte und viel gelesene Kolumnen. Er ist einer der dienstältesten Kolumnisten Österreichs. Zahlreiche Veröffentlichungen, bei Limbus: Vom Sinn des Mittelmaßes (2006), Heimatzauber (2007), Die Sennenpuppe (2008), Platzkonzert (2009), Die Hochzeit (2010), Glücklich durch Gehen (2012), Wenn Dichter nehmen (2014), Kultiviert sterben (2015) und Tirol für Fortgeschrittene (2017). Zuletzt erschien in der Edition Raetia Bozen gemeinsam mit dem Fotografen und Regisseur Erich Hörtnagl "Sehnsucht Meer, Vom Glück in Jesolo", die italienische Übersetzung wurde zeitgleich präsentiert. Und es erschien, wieder bei Limbus, "Der Traum vom Glück, Ausgewählte Alpensagen". Schöpf ist auch Gründer der Innsbrucker Promenadenkonzerte und leitete das erfolgreiche Bläserfestival fünfundzwanzig Jahre lang bis 2019.

Dieser Beitrag hat 7 Kommentare

  1. Reiner Huter

    Sehr geehrter Herr Schöpf!
    Das passt zur aktuellen Diskussion!!

    „Der Unterschied zwischen den Entwicklungen in Asien und Europa ist kein akademischer, sondern ein menschlich praktischer. In Europa will man, dass der Schuhputzer vom Wohlstand des Krankenpflegers profitiert, derweil der Krankenpfleger sich beim Chefarzt schadlos hält, woraufhin dieser nach den Vermögenspositionen der „wirklich Reichen“ greift.
    Reich ist in diesem Spiel immer der andere. Die ideale Gesellschaft stellt man sich als Quadrat vor, das kein oben oder unten kennt.
    In den Aufsteigernationen wird das Spiel nach anderen Regeln gespielt. Der Schuhputzer will Krankenpfleger werden und der Staat hilft dem Krankenpfleger durch Bildung zum Arzt aufzusteigen.
    Der Mieter soll Wohnungseigentümer werden, der Arbeiter zum Angestellten und der Angestellte zum Arbeitgeber empor schießen, um so Platz für neue Arbeiter zu schaffen. Aufwärtsmobilität nennen das die Soziologen.
    Reich-Sein ist in dieser Erzählung kein Zustand, sondern ein Ziel. Die Gesellschaft stellt man sich als Pyramide vor. Der Aufstieg an die Spitze der Pyramide wird durch eigene Anstrengung erreicht, nicht durch die Belastung oder Enteignung anderer.“

    Text: Auszug aus Steingarts Morning Briefing https://www.gaborsteingart.com/

  2. Urban Winkler

    Servus und hallo lieber Herr Schöpf !
    Ihnen sagt man gerne: Schön und gut, dass es Sie gibt, denn mit ihrem APROPOS „Wo bleibt die Legimitation“ und „Mit Neid an die Macht“, haben sie wieder einmal richtige Volltreffer gelandet. Damit sollte unsere ach so bequeme Gesellschaft zum Nachdenken angeregt werden, denn mir ist leider schon lange aufgefallen, dass die allermeisten Menschen zu wichtigen Themen geistig hingeschupst werden müssen.
    Also dann guter Mann, mach weiter so.

  3. Werner Beck

    Sehr geehrter Herr Schöpf,
    Ich gratuliere sehr herzlich zu Ihrem heutigen Kommentar!!
    Cui bono? – die alte Frage der Lateiner.
    Sie nennen es die Höflinge, ich die rot-grünen Abstauber.
    Im Wahlkampf wird Babler der Bevölkerung Milch und Honig versprechen und ein beachtliches Ergebnis einfahren. In der dann zu erwartenden großen Koalition werden die vermögenssteuerlichen Vorstellungen von Babler in abgeschwächter Weise von der ÖVP akzeptiert werden!!
    So schaut’s aus bei uns in Wien. Was kümmern die Quadratmeter-Preise der Grundstücke in Tirol?

  4. Paul Dietl

    Sehr geehrter Herr Schöpf,
    ich lese jede Woche mit Interesse Ihre Kolumne – überwiegend schmunzelnd und nickend – aber heute haben Sie sich fast selbst übertroffen: treffender und pointierter geht’s nicht.
    Nur der Vollständigkeit halber erlaube ich mir, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass es seit 1.1. dieses Jahres eine „Vermögenssteuer“ gibt, die sich Leerstandsabgabe nennt.

    Diese „Leerstandsabgabe“ hat mit Leerstand nämlich gar nichts zu tun. Ich zitiere aus dem Gesetzestext:
    Abgabengegenstand
    (1)
    Für Gebäude, Wohnungen und sonstige Teile von Gebäuden, die über einen durchgehenden Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht als Wohnsitz verwendet werden (Leerstand), ist eine Leerstandsabgabe zu erheben.
    (2)
    Als Wohnsitz gelten:
    a)
    der Hauptwohnsitz nach § 1 Abs. 7 des Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 54/2021,
    b)
    ein Freizeitwohnsitz nach § 1 Abs. 2,
    c)
    Gebäude, Wohnungen oder sonstige Teile von Gebäuden, die für die Dauer der Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder der Ausübung eines Berufes als Wohnsitz verwendet werden, oder
    d)
    Gebäude, Wohnungen oder sonstige Teile von Gebäuden, die für die Dauer des Besuches lehrplanmäßiger Veranstaltungen von öffentlichen Schulen, Hochschulen oder Universitäten als Wohnsitz verwendet werden.

    Es gilt also nur der Hauptwohnsitz. Alles, was nicht Hauptwohnsitz ist, ist per definitionem Leerstand. Selbst wenn eine Liegenschaft in 364 von 365 Tagen als Nebenwohnsitz genutzt wird, fällt sie unter „Leerstand“. Die „Leerstandsabgabe“ ist somit eine eindeutige Vermögenssteuer für alle Besitzer von Nebenwohnsitzen bzw. für alle, die ihre Liegenschaften nicht vermieten, sondern für sich selbst oder Verwandte/Freunde nutzen.
    Derzeit wird der „Leerstand“ durch Messungen des Stromverbrauchs erfasst. Dies dient nur zur Erhebung der offensichtlichen Leerstände. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die Computer der Stadt alle Liegenschaften nach Hauptwohnsitz abtasten. Die Eigentümer von Nebenwohnsitzen werden dann Briefchen bekommen, ob es sich dabei um Studenten handelt (diese sind eine Ausnahme, in dem Nebenwohnsitz erlaubt ist). Wenn nicht, wird gesetzeskonform eine Nachzahlung der Leerstandsabgabe plus Pönale fällig werden. Nur Träumer können glauben, dass das Gesetz nicht exekutiert werden wird. Ein Gesetz ohne Exekution ist kein Gesetz.
    Was mich beeindruckt, ist, wie man eine eindeutige Vermögenssteuer mit großer Zustimmung selbst in vermögenden Kreisen der Innsbrucker Bourgeoisie (mit der ich nach wie vor gut vernetzt bin) durchwinken kann, wenn man sie nur ordentlich kachiert. Oder anders ausgedrückt: wenn das Marketing stimmt. So gesehen ist Willi weit cleverer als Babler.
    Und auch manche Ihrer Kollegen von der TT erwecken vielfach den Eindruck, dass es bei der Leerstandsabgabe nur darum ginge, v.a. Deutschen oder Russischen Investoren das Handwerk zu legen. Damit kann man natürlich bei Tirolern sehr gut Stimmung machen. Das ist vielleicht auch in manchen Hotspots (Kitzbühel u.a.) tatsächlich so. Aber Innsbruck ist eine Universitätsstadt. Die lebt vom Kommen und Gehen.
    Sie können mir glauben: Ich kenne so viele Kollegen, die so wie ich ins Ausland gingen, um Karriere zu machen. Wir alle bewirtschaften unter mehr oder weniger großen finanziellen Opfern Wohnungen u.ä., um regelmäßig Verwandte und Freunde zu treffen, private und berufliche Bande nicht abzuschneiden, und vor allem auch einen Rückzugsort in unserer Heimat für unsere Pension zu haben. Dafür werden wir jetzt mit einer Vermögenssteuer, die sich „Leerstandsabgabe“ nennt, bestraft.
    Wie gesagt, dies nur der Vollständigkeit halber. Sie brauchen mir auch nicht zu antworten, denn ich bin sicher, dass Sie heute schon genug Post von Babler-Fans bekommen haben.
    Herzliche Grüße aus Ulm!
    Paul Dietl

    1. schoepfblog

      Sehr geehrter Herr Prof. Dietl!
      Wenn Sie mit Ihrer Analyse Recht haben, dann ist das wirklich ein äußerst gut getarntes Enteignungsprogramm.
      Inwieweit dieses Gesetz zutrifft, wenn Sie, wie Sie schreiben, 364 Tage von 365 sich in einer Wohnung aufhalten, durchschaue ich nicht.
      Freizeitwohnsitze gelten ja auch als Wohnsitze.
      Könnten Sie mir mitteilen, wie Sie diese Ihre These begründen?
      Mit herzlichen Grüßen
      Alois Schöpf

      1. schoepfblog

        Das ist sehr einfach, Herr Schöpf:
        Nehmen Sie eine 5-köpfige Familie, Vater, Mutter, drei erwachsene Kinder. Alle haben ihre Hauptwohnsitze anderswo (z.B. Wien, Graz, Frankfurt, London). Alle Österreicher, alle in Innsbruck geboren.
        Der Vater ist Eigentümer einer Wohnung in Innsbruck.
        Alle 5 Familienmitglieder sind in dieser Wohnung, die sie sich untereinander aufteilen, mit Nebenwohnsitz gemeldet.
        Die Wohnung wird also so gut wie ständig bewohnt (abwechselnd von den 5 Familienmitgliedern). Weil jedoch in dieser Wohnung niemand mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, muss der Eigentümer, also der Vater, eine Leerstandsabgabe für die Wohnung entrichten.

        Freizeitwohnsitze bekommen Sie ja keine mehr. Das wäre zumindest eine Linderung des Problems, denn die Freizeitwohnsitzabgabe ist niedriger als die Leerstandsabgabe (zumindest in Innsbruck). Aber ein Freizeitwohnsitz muss als solcher gewidmet sein, und wie gesagt: den bekommen Sie nicht mehr.
        Hoffe ich konnte Ihre Frage klären,
        Herzliche Grüße,
        Paul Dietl

  5. Otto Riedling

    Hallo!
    Verena Dunst – Doyenne der rot-goldenen SPÖ – betont immer wieder, dass die SPÖ die Partei der
    Häuslbauer sei. Außerdem gibt es neben dem Verkehrswert noch den Einheitswert. Dieser wurde in den 1990er-Jahren das letzte Mal angehoben. Dieser dient zur Berechnung der Grundsteuer, sowie von Steuern und Abgaben bei Übergaben. Auch bei pauschalierten Landwirten wird er zur Berechnung von Steuern und SV-Beiträgen angewandt. Das ist eigentlich nur mehr bei landwirtschaftlichen Betrieben der Fall, die einfach nur Milch, Getreide, Wein oder Holz produzieren. Jene mit Ab-Hof-Verkauf, Gaststättenbetrieb (Heuriger, Buschenschank) bzw. „Urlaub am Bauernhof“ sind zur Führung einer Registrierkasse verpflichtet.

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