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Literarische Korrespondenz:
Klaus Sprenger an Dr. Dietmar Weixler
Betrifft:
Palliativmediziner behindern das Menschenrecht
auf ein selbstbestimmtes Lebensende.

Sehr geehrter Herr Dr. Weixler,

Vielleicht wäre es sehr gut, wenn Sie ihre gute Palliativmedizin weiterleben und anbieten und ausbauen!

Aber, teilen Sie dem Gesetzgeber noch deutlicher mit, dass Sie bei unabhängiger Aufklärung und Beratung einfach die falschen Professionisten sind!

Für Sterbewillige i.S.des StVfG 2022 sind Sie und andere Palliativmediziner die größte Hürde und schlicht überflüssig, auch die niedergelassenen Palliativmediziner.

Als langjährig tätiger Psychotherapeut (bis vor ca. 6 Jahren!) habe ich einige Palliativ-KollegInnen kennengelernt, die abblocken, etwas anbieten, nämlich unabhängige Aufklärung, dann umschwenken und einen in eine für mich völlig unpassende Patientenverfügung drängen wollen!

Ich erlebte dies als höchst unethisch. Dass das Ganze im katholischen Tirol noch massiver durchschlägt, ist klar.

Ziehen Sie sich auf Ihre Arbeit zurück und lassen Sie denen, die eine andere Art des Sterbens vorziehen, als die, die Sie sich vorstellen, Ihren Willen, ohne ihnen den Ihrigen aufzudrängen!

Ein wenig Achtung und Respekt vor der Autonomie des Menschen wäre angebracht. Dann wäre das größte Problem im Vollzug des derzeitig gültigen StVfG gelöst?

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Sprenger


PS:

1. Trotz meiner Kritik an den Ausführungen von Dr. Weixler möchte ich betonen, dass meine ärztliche Aufklärung von zwei Palliativmedizinern durchgeführt wurde, und zwar auf sehr positive und korrekte Art. Mir ist nicht bekannt, ob sie Mitglieder der österreichischen Palliativgesellschaft sind.

2. Sowohl die Notare haben ein Problem, die Apotheker und alle haben Angst, etwas weiter zu geben und allein in die Öffentlichkeit zu kommen, als Anbietende! Ich habe nur zwei Notare genannt bekommen von der Notariatskammer. Und ich kenne nur zwei Apotheken, die es tatsächlich gut machen.

Das Gesetz gehört liberalisiert, insgesamt entbürokratisiert und auf keinen Fall, was ich jetzt immer wieder lese, in den Verantwortungsbereich irgendwelcher professioneller Institutionen übertragen, wie es Dr. Ledochowski, die OPG oder Ärztekammerpräsident Dr. Kastner sich wünschen! (vgl.TT 23.12.22).

Da würde ich eher befürworten, dass es für die, die es brauchen, eben Sterbehilfebegleiter gäbe wie in der Schweiz bei Dignitas oder Exit. Die Richtung, die, wie mir vorkommt, sich auch die ÖGHL wünschen würde! Die Freiheit des Einzelnen wäre aber gleichzeitig beizubehalten. Sonst hätten wir wieder den Zwang und die Abhängigkeit von irgendwelchen Beurteilungen.


Klaus Sprengers Schreiben bezieht sich auf folgende Stellungnahme seitens der Palliativmediziner:

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20221228_OTS0021/assistierter-suizid-oesterreichische-palliativgesellschaft-fordert-aenderung-des-sterbeverfuegungsgesetzes-bild?fbclid=IwAR2hlBvtSqmmN1BTq5Ul_RdFFrF6h6wtFLgzs1na1X9mATGdsCLkSl7lVL8

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Klaus Sprenger

Klaus Sprenger, 1953 geboren als Sohn einer Landarztfamilie in Schruns/ Vorarlberg. Studium der Psychologie und Pädagogik, Psychotherapeut und klientenzentrierter Psychotherapeut und Supervisor. "Es lebt in mir der Versuch mit starken Dauerschmerzen bei noch meist klarem Kopf zu leben."

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Klaus Sprenger

    Kann ich nur teilen, aber dieses komplizierte, wie ich es nannte “ Sterbeverhinderungsgesetz“ – StVfG, ist allen Politikern aller Parteien zu verdanken, denn weder grün, türkis, noch rot (FPÖ sollte eh die finger davon lassen, NEOS kann ich nicht einschätzen) tun sich leicht mit assistiertem Suizid! Großteils haben sie schlicht keine Meinung dazu aus Ignoranz!
    Es braucht ein Gesetz, das sehr liberal und FÜR ALLE ein würdevolles Sterben nach dem eigenen Willen ermöglicht: und am Ende, in der Urne oder wo auch immer, gibt es Unterschiede ohnehin nicht mehr, ob gebildet oder nicht, am Ende bleibt jedem das Totenhemd, und sind die arroganten Palliativer, anderen Ärzte und Politiker auch nur Asche, alle gleich.

  2. Rainer Haselberger

    Anscheinend haben sich weder die Hilfesuchenden, noch die Palliativmediziner das StVfG in der geltenden Fassung gewünscht! Warum glaubt der selbstherrliche Gesetzgeber („von Gottes Gnaden Türkis“), das Selbstbestimmungsrecht der Österreicher aushebeln zu müssen?
    Das Gesetz gehört schleunigst angefochten und so novelliert, dass es dem Spruch des VfGH folgt!
    Opfer dieses Gesetzes sind nicht die Gebildeten und selbständigen, sondern jene Menschen, die sich aufgrund ihrer Gebrechen in Abhängigkeit von anderen Menschen oder Institutionen befinden, und diesen bis zum Ende ausgeliefert sind! Eine Gesellschaft ist nur so gut, wie sie mit ihren verletzlichsten Mitgliedern umgeht, und das sind Leidende, deren Leben nur noch Leiden ist!

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