Werner H. Ritter
Sechs Jahre später
Das Urteil
des Deutschen Bundesverfassungsgerichts
vom 26.2.2020 zum assistierten Suizid und
das Verhalten der Kirchen
Analyse
Sechs Jahre sind vergangen, seit das Karlsruher Bundesverfassungsgericht sein Urteil in Sachen assistierter Suizid gesprochen hat. Sechs Jahre! Für Menschen, die nicht mehr leben können oder wollen, ein unvorstellbar langer und qualvoller Zeitraum. Für kirchliche Funktionseliten offensichtlich nicht – dazu später mehr.
Ich selbst habe das Urteil von 2020 von Anfang an als Sternstunde des höchsten deutschen Gerichts bezeichnet und sehe es bis heute so. Es war und ist ein Befreiungsschlag zugunsten von Menschen, die sterben wollten und wollen, weil sie genug gelitten haben, es aber nicht durften und nicht dürfen.
Dass ihnen de facto dieses Recht bis heute nicht vollumfänglich zusteht, sie sich vielmehr in einer Art rechtlichem Schwebezustand befinden und in Deutschland (übrigens auch in Österreich) damit letztlich alleine gelassen werden, empfinde ich als eine Tragik sondergleichen.
An diesem schlechten Status quo tragen beide großen Kirchen erhebliche Mitschuld. Was im Weiteren zu zeigen sein wird. Zunächst sei kurz die Intention des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 26. 02. 2020 in Erinnerung gerufen.

Werner H Ritter: Wer sterben will, muss auch sterben dürfen. Besonders hervorheben will ich an dieser Stelle, dass das Karlsruher Urteil das Recht auf Sterben an keine bestimmten Bedingungen wie Krankheit oder Ähnliches bindet. Es ist ein liberales Urteil im besten Sinne des Wortes!
Die Spitzensätze des Karlsruher Urteils
Dieses (Recht auf selbstbestimmtes Sterben) schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und hierbei auf die freiwillige Hilfe Dritter zurückzugreifen (…) Die (…) Entscheidung des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen, ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.
Dieses Recht ist nicht auf fremddefinierte Situationen wie schwere oder unheilbare Krankheitszustände oder bestimmte Lebens- und Krankheitsphasen beschränkt. Es besteht in jeder Lebensphase menschlicher Existenz. Und es entzieht sich einer Bewertung anhand allgemeiner Wertvorstellungen, religiöser Gebote, gesellschaftlicher Leitbilder für den Umgang mit Leben und Tod oder Überlegungen objektiver Vernünftigkeit.
Der letzte Satz bei der Urteilsverkündung durch den Vorsitzenden des II. Senats, Professor Voßkuhle, lautete: Wir mögen seinen (sc. des Suizidwilligen) Entschluss bedauern, wir dürfen alles versuchen, ihn umzustimmen, wir müssen seine freie Entscheidung aber in letzter Konsequenz akzeptieren.
Alles andere nimmt der Person die Würde eines selbstbestimmten Lebens.
Heißt: Selbstbestimmung hat Verfassungsrang. Darum und damit um die Würde und die Freiheit des Menschen geht es diesem Urteil. Wer sterben will, muss auch sterben dürfen. Besonders hervorheben will ich an dieser Stelle, dass das Karlsruher Urteil das Recht auf Sterben an keine bestimmten Bedingungen wie Krankheit oder Ähnliches bindet. Es ist ein liberales Urteil im besten Sinne des Wortes!
Reaktion und Haltung beider Kirchen
Die Haltung beider Kirchen zum Karlsruher Urteil spiegelt bis zum heutigen Tag exemplarisch das Antwortverhalten der evangelisch-katholischen Reaktion wider. Nur 45 Minuten nach der Urteilsverkündung traten die beiden kirchlichen Spitzenvertreter Marx und Bedford-Strohm in trauter Zweisamkeit mit großer Sorge (so war ihr Statement überschrieben) vor die Mikrofone und Kameras und meinten ihr etwas anderes Urteil der Öffentlichkeit mitteilen zu müssen.
Es fiel – fast nicht anders zu erwarten – vernichtend aus: Ein klares, dezidiertes Nein war die Antwort von Marx und Bedford-Strohm. Und dabei ist es im Wesentlichen bei beiden Kirchen bis heute geblieben.
Ich frage mich noch heute, wie die beiden leitenden Herren am 26.02.2020 in so kurzer Zeit ein über hundert Seiten umfassendes Urteil lesen und verstehen konnten? Am Abend des gleichen Tages fasste Bedford-Strohm das für ihn (nicht: für die Karlsruher Richter) Entscheidende so zusammen: Jetzt kommt alles darauf an, dass wir sicherstellen, dass Menschen am Lebensende, die vielleicht, dass sie nicht einen gesellschaftlichen Druck spüren, jemand zur Last zu fallen, und deshalb ihr Leben beenden wollen.
In einem Satz gesagt: Den Kirchen geht es um Lebensschutz; Leben muss unter allen Umständen geschützt werden. Das ist, wenn man sich die Intention des Karlsruher Urteils vergegenwärtigt, eine glatte Themaverfehlung. Die obersten evangelischen und katholischen Leitungsebenen haben offensichtlich den Fokus des Karlsruher Urteils einfach ausgeblendet und die Gelegenheit zur Darstellung der kirchlichen Position genutzt.
Damit geriet die Erklärung beider Herren zu einer vorab gefertigten Urteilsschelte, die das Urteil der acht Karlsruher Richter im Grunde ignoriert. Statt sich theologisch der Thematik assistierter Suizid argumentativ zu stellen, erzählt man ausweichend vom gesellschaftlichen Dammbruch infolge des Urteils und vom Druck der damit auf Schwerkranke und Sterbende ausgeübt werde, welchen es bedingungslos zu verhindern gelte.
Ich frage mich, wer hier gesellschaftlichen Druck ausgeübt hat und ausübt. Können oder wollen Kirchen nicht verstehen?
Immer eine Niederlage?
Da äußerte Bedford-Strohm, assistierter Suizid sei immer eine Niederlage, immer tragisch, ein Hilfeschrei. Immer!
Es sind diese pauschalen kirchlichen Urteile, dieses Moralisieren, Emotionalisieren und der Gestus der Empörung, alles mit dem Anspruch prophetischer Vollmacht vorgetragen, wo man sich Argumentieren und Differenzieren gewünscht hätte; das macht einem denkenden Menschen zu schaffen!
Bedford-Strohm schreibt zu dieser Zeit in einem anderen Zusammenhang: Moralismus, Dogmatismus, autoritäres Gehabe…Unglaubwürdigkeit im tatsächlichen Leben der gepredigten Inhalte ist der jahrhundertelang gewachsene Unrat, der zu den gegenwärtigen Entfremdungserscheinungen geführt hat (H. Bedford-Strohm: Frömmigkeit und Glück, München 2022).
Welch eine Einsicht! Nur nicht beim Thema assistierter Suizid. Da tickt man komplett anders. Was soll man dazu sagen? Evangelische Anhänger dieser Nein-Haltung wie der Magdeburger Bischof Kramer (EKM) wussten es ebenfalls ganz genau: Assistierter Suizid ist ein Akt der Gewalt (so am 07.02.21). Oder meine damalige Gemeindepfarrerin, die in einer Predigt gemeindeöffentlich davon sprach, dass bei einem assistierten Suizid Menschen umgebracht, ja getötet würden.
So einfach, so schlicht und doch so falsch wird eine Sache schlecht geredet, von der man/frau keine Ahnung hat! Die Dummheit hat aufgehört sich zu schämen, heißt es in einem Buch der österreichischen Psychologin Heidi Kastner. Wie wahr! Peinlich, wenn das auch im pfarrerlichen Umfeld anzutreffen ist, dem doch sonst so viel am Nicht-lügen und die Wahrheit-sagen liegt.
Nur zur Richtigstellung: Beim assistierten Suizid wird niemand gegen seinen Willen umgebracht bzw. getötet, sondern er/sie nimmt das Recht für sich in Anspruch, selbstbestimmt aus dem Leben zu gehen. Das ist ein Unterschied! Den auch Pfarrpersonal bemerken sollte.
Das Problem freilich, das aus solch falscher Darstellung resultiert, ist, dass so Andersdenkende letztlich als Mörder hingestellt und diffamiert werden, während die, die assistierten Suizid ablehnen, Lebensschützer und Anwälte des Lebens sind – so einfach ist das. Und doch so falsch.
Wer übt hier wirklich Gewalt aus? Eine Kultur des Lebens nämlich unter allen Umständen als allein christlich zu deklarieren, ist zum einen ein Schlag in das Gesicht von Menschen, die nicht mehr leben können oder wollen, weil sie genug gelitten haben.
Zum anderen zeigt diese harte NEIN-Haltung, wie weit deren Vertreter oft vom realen Leben, vom Leiden und Sterben von Menschen weg sind. Im hehren Elfenbeinturm (sc. der hohen Kircheneliten) hört man das Jammern und Schreien nicht (sc. der nicht mehr leben Wollenden), schrieb jemand seinerzeit in den ZEITZEICHEN. Das Bundesverfassungsgericht hatte – das muss man einräumen und gleichzeitig daran erinnern – in seinem Urteil dem Gesetzgeber freigestellt, den Missbrauch des assistierten Suizids durch ein (Lebens)Schutzkonzept (damit niemand zum Sterben gedrängt werde) zu verhindern, aber eben nicht in der Weise, dass damit das Recht auf einen selbstbestimmten Tod ausgehebelt würde.
Das heißt übrigens auch, dass es vom Bundesverfassungsgericht her, keine Notwendigkeit gibt, ein neues Gesetz zu erlassen. Es handelt sich um eine Kann-Bestimmung.
Kirchlicher Machterhalt
Man kann heute nur hoffen, dass sechs Jahre später diese Denk- und Diskussionsblockade, die damals eine Mehrzahl kirchlicher Funktionseliten über das Land verhängen wollte, vorbei ist. Sie dient nämlich nicht den Menschen, die gehen wollen, sondern dem fragwürdigen kirchlichen Meinungs- und Machterhalt in dieser Frage.
Wohl gemerkt: Wenn eine insgesamt überschaubare Zahl kirchlicher und diakonischer Oberhirten den assistierten Suizid für sich ablehnt, ist das ihr gutes Recht. Aber es ist dem Karlsruher Urteil zufolge Unrecht, wenn sie ihre Haltung für die Kirche und gleichsam den Rest der Republik geltend machen wollen.
Letzteres mag zu viele Jahre so funktioniert haben, heute muss es damit vorbei sein. Im Übrigen sei daran erinnert, dass sich seit vielen Jahrzehnten bis heute zwischen 60 und 80 Prozent der deutschen Bevölkerung für den assistierten Suizid aussprechen. Das sollten Kirchen ernst nehmen.
Und sie sollten in dem Zusammenhang unbedingt ihre bis dato an den Tag gelegte Kompromissunfähigkeit zu einer Diskussions- und Kompromissfähigkeit ausbauen; denn sich formell human-humanistisch zu geben, in der Sache aber diskussionslos knallhart zu sein, um seine Sicht der Dinge durchzusetzen, kommt bei Menschen nicht mehr gut an. Wofür auch die Austrittszahlen stehen. Menschen brauchen in Sachen assistierter Suizid kein betreutes Denken!
Nicht verstehen wollen
Alles in allem glaube ich bis heute nicht, dass Marx und Bedford-Strohm – beide intellektuelle Theologen – damals nicht verstanden haben, worum es dem Karlsruher Urteil ging, nämlich um die Freiheit, die Würde und die Selbstbestimmung sterbenswilliger Menschen.
Meine Vermutung ist eher die, dass beide kirchlichen Würdenträger um ihrer ablehnenden Verteidigungsstrategie willen bewusst nicht verstehen wollten. Damit haben sie letztendlich auf problematische Weise Emotionen geschürt und Öl in die Debatte gegossen, v.a. bei denen, die bedingungslos jede Sterbehilfe verboten wissen wollten (siehe § 217 StGB von 2015; vom Karlsruher Urteil für null und nichtig erklärt).
Eigentlich sollten und müssten bei solch schwierigen Themen wie dem assistierten Suizid die Kirchen eine wichtige Rolle bei der Konsensfindung sowie der gesellschaftlichen Zusammenführung wie dem Zusammenhalt spielen. Im Fall des assistierten Suizids haben sie genau das Gegenteil bewirkt, nämlich mit ihrer radikal ablehnenden Haltung zur Spaltung der Gesellschaft beigetragen.
Vertane Chance
Ich schäme mich bis heute für dieses unsägliche, unsachliche und anmaßende Verhalten. Und stehe ferner nicht an, zu behaupten, dass unsere Situation heute in Sachen assistierter Suizid anders aussähe – nämlich lebensfreundlicher – , wenn sich beide Kirchen bezüglich des Karlsruher Urteils nicht absolut quer gelegt hätten.
Da ist im Sinne einer guten, kompromissfähigen Konsenslösung eine historische Chance vertan worden, die den Kirchen bis heute auf die Füße fällt. Zumindest die Evangelische Kirche hätte zeigen können, dass sie Herz und Erbarmen genug hat und das Recht ihrer Mitglieder auf Selbstbestimmung respektiert. Weit gefehlt!
So viel Autonomie wollte man in gewohnter kirchlicher Amtsanmaßung seinen Untertanen nicht gewähren. Im Gegenteil versuchte man auf unterschiedlichen Ebenen Autonomie schlecht zu reden: Franz Müntefering und Wolfgang Thierse meinten sich dabei besonders hervortun zu müssen: Autonomie heiße, so meinten beide, Selbstverwirklichung um jeden Preis; da woll(t)en welche – horribile dictu – ihr Leben selbst inszenieren.
Wie falsch, weil es bei Autonomie darum gerade nicht geht. Stimmungsmache per verzerrter Darstellung! Fragt sich, wer sich hier in Szene setzen wollte. Nebenbei gesagt erscheint es mir peinlich und überflüssig zugleich, wenn zwei pensionierte Austragspolitiker manipulativ in die Debatte eingreifen zu müssen meinen.
Ökumenischer Aspekt: Der Schulterschluss mit der katholischen Kirche
In dogmatischen Fragen ist es die katholische Kirche seit jeher gewohnt, alleine darüber zu entscheiden, was in Glaubenssachen bei ihr gelten soll. Allenfalls kommt es hier zu gewissen Annäherungen an die evangelische Kirche, die aber nicht praxisrelevant werden – Roma locuta, causa finita gilt in der Regel bis heute.
Gute ökumenische Tradition ist es dagegen, in ethischen Fragen das Gespräch mit der Evangelischen Kirche zu suchen, um hier nach Möglichkeit eine gemeinsame ethische Basis zu finden, was in der Regel leichter von statten geht. Im Falle der Ablehnung des assistierten Suizids kann man sogar den Eindruck gewinnen, dass der katholischen Kirche die evangelische Kirche als Mehrheitsbeschafferin gerade recht war, denn so konnte man öffentlichkeitswirksam mit einer Nein-Stimme sprechen. Freilich um welchen Preis für die evangelische, aber auch die katholische Kirche?
Ein bezeichnendes katholisches Dokument
Mir ist nach dem Karlsruher Urteil von 2020 ein katholisches Dokument zur Handhabung des assistierten Suizids im Raum der katholischen Kirche bekannt geworden, das es in sich hat, und das ich in Auszügen wiedergeben muss.
Es heißt da u.a.: Wie die Spendung der Sterbesakramente unmittelbar vor der Begehung einer Selbsttötung aus ethischen und sakramententheologischen Erwägungen nicht zulässig ist, ist auch die Anwesenheit eines Seelsorgers oder einer Seelsorgerin während einer suizidalen Handlung nicht erlaubt. … (das) könnte als implizite moralische Billigung missverstanden werden…(und) stünde im Widerspruch zum Evangelium und zum Gott des Lebens.
Ich bin angesichts solcher Sätze zornig und sprachlos. Man kann nur hoffen, dass sich viele katholische Seelsorger nicht an diese Erklärung gehalten haben und bei den Sterbenden geblieben sind. Welch eine katholische Anmaßung spricht aus diesen Sätzen! Man nimmt sich hier aufgrund seiner ideologischen Positionalität einfach im Behauptungston das theologische Recht, im assistierten Suizid einen Widerspruch zum Evangelium und zum Gott des Lebens zu konstatieren, weil man offenkundig der Auffassung ist, letztlich sei die katholische Kirche Herr über das Evangelium und wisse ganz genau, was der Gott des Lebens wolle. Das ist Blasphemie.
Im Rückblick betrachtet muss man sagen, dass die Evangelische Kirche nicht gut beraten war und ist, als sie meinte, mit der katholischen in Sachen assistierter Suizid einen Schulterschluss vollziehen zu müssen. Ja noch mehr: dieser Schulterschluss muss in aller Deutlichkeit und Öffentlichkeit kritisiert werden. Denn wir sind nicht Herren eures Glaubens, sondern Gehilfen zur Mitfreude, wie es bei Paulus heißt. Das sieht die katholische Kirche gründlich anders.
Ein Vortrag von Professor Borasio
Interessant erscheint mir in diesem Zusammenhang ein Vortrag des bekannten Medizinprofessors Gian Domenico Borasio, Fachmann für Palliativmedizin, den dieser im November 2023 im Augustinum in München gehalten hat. Der Vortragstitel lautete: Was heißt hier `Sterbehilfe´? Medizin am Lebensende zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge.
Borasio übte dabei zum einen Kritik an der Ärzteschaft wegen deren einseitiger Bevorzugung der Palliativmedizin und der geringen Bereitschaft, sterben Wollende selbstbestimmt gehen zu lassen, um Leben unter allen Umständen aufrechtzuerhalten. Zum anderen galt die Kritik dem Verhalten beider Kirchen, weil sie die Lebenserhaltung über alles und den assistierten Suizid ins Abseits stellten.
Nach mir zugegangenen internen Informationen hat Borasio mehrmals in der Sache mit Bedford-Strohm gesprochen, welcher aber seinen Argumenten nicht aufgeschlossen gegenübergestanden habe –wie übrigens auch Marx nicht.
Auch dass es beim assistierten Suizid um eine sehr kleine Zahl von Menschen und deren Freiheit gehe (zwischen einem und 1,5 Prozent), habe beide Herren nicht weiter interessiert, war aus Borasios Richtung zu hören! So ernst nehmen Kirchenführer die Meinung von Minderheiten!
Ganz anders Professor Voßkuhle, der bei einer Anhörung in Sachen assistierter Suizid im Bundesverfassungsgericht Herbst 2019 genau auf den Minderheitenschutz als rechtliches Argument hingewiesen hat! Es geht um Selbstbestimmung! Kundige vermuten hier seit langem – übrigens auch Professor Borasio – , dass der ökumenische Schulterschluss wichtiger war als die Freiheit der Sterbenswilligen. Bedford-Strohm hat das, wie zu erwarten, mehrfachbestritten. Wenig glaubhaft in meinen Augen.
Es verbleibt der fatale Eindruck, beide Kirchen wollen Herr nicht nur über das Leben, sondern auch über das Sterben sein. Sieht so der Respekt vor der Freiheit des Einzelnen im Leben und im Sterben aus? Langfristig gesehen dürfte in beiden Fällen freilich gelten: Tempi passati. Und das ist gut so.
Ich weiß: Seit der Ratspräsidentschaft von Wolfgang Huber sowie seinem Schüler und Nachfolger Heinrich Bedford-Strohm muss es in der Evangelischen Kirche Deutschlands im Glauben und Leben theologisch deutlich zugehen, was nichts Anderes meint als eindeutig. Ich halte das wie viele andere für einen Kardinalfehler, denn das Leben ist so wenig eindeutig wie das Evangelium. Vielmehr sind beide plural und vielfältig in der Zeit. Heißt: Eindeutigkeit ist eine kirchliche Kategorie, aber keine theologische.
Kulturkampf?
Mittlerweile spielt die Ansicht der Kirchen in Sachen assistierter Suizid keine große Rolle mehr. Andere Player bestimmen die Diskussion. Wenn ich recht sehe, sind dies im Wesentlichen derzeit zwei Gruppen: Eine liberale schart sich um den Medizinprofessor Borasio (und andere) , die zweite, eher konservativ-restriktiv, um die Palliativprofessorin Bausewein (und andere) .
Die erste Gruppe ist für den assistierten Suizid mit guten Gründen offen, besteht aber auf einem gesetzlich geregelten Verfahren – worauf das Bundesverfassungsgerichtsurteil nicht bestand, vielmehr von einer Kann-Bestimmung sprach.
Die zweite Gruppe lehnt – absolut am Lebensschutz und Suizidprävention orientiert – den assistierten Suizid entschieden ab und geht damit radikal hinter das Karlsruher Urteil von Februar 2020 zurück. Kann sein, dass damit letztlich eine Neuauflage des vom Bundesverfassungsgericht 2020 als null und nichtig bezeichneten Paragrafen 217 StGB (von 2015) intendiert ist.
Das bayrische Sonntagsblatt – es sei erwähnt – vom 01.03 2026 zitiert den Palliativmediziner Jörg Cuno: Palliativmedizin ist Lebensmedizin, und zeigt damit an, was Sache ist.
Selbstverständlich ist Suizidprävention wichtig und notwendig. Sie gehört zu den Staatsaufgaben. Aber sie bedarf einer Verankerung im Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben und in der Menschenwürde. Der gesicherte Zugang zu einer humanen Selbsttötung ist so gesehen ein Suizidpräventionsmittel. Denn wer weiß, dass er einen verlässlichen Anspruch auf eine geordnete humane Selbsttötung hat, kann auf Suizid und Suizidversuche verzichten.
Es geht um das Recht, in Würde aus dem Leben gehen zu dürfen. Ich halte daher nach wie vor das Urteil vom 26.2.2020 in einer Zeit der Selbstbestimmung für eine Sternstunde des Bundesverfassungsgerichts, hinter das wir nicht zurückgehen sollten.
Nachdem die beiden eben genannten Positionen extrem gegensätzlich sind, sehen etliche Sachkundige einen Kulturkampf heraufziehen, der Zeit, Kraft und Nerven kosten würde. Die Lage ist zugegeben einigermaßen kompliziert, ja verfahren, nicht zuletzt wegen der bis heute nachwirkenden Kompromisslosigkeit der Kirchen in der Sache.
Noch ist offen, ob der Parlamentarismus eine gute Lösung schaffen kann und wohin sich die Republik in der Sache bewegen wird. Dies nicht zuletzt auch deswegen, weil die AfD eine sehr klare Ablehnung des assistierten Suizids vertritt.
Ich denke – nicht nur in Sachen assistierter Suizid – mit großer Hoffnung an den großen liberalen Theologen und Ethiker Trutz Rendtorff. Am Heiligen Abend 2016 mit 85 Jahren verstorben, stand über seiner Todesanzeige das Pauluswort aus 2. Korinther 3,17: DER HERR IST GEIST. WO ABER DER HERR GEIST IST, DA IST FREIHEIT – übrigens auch das von Bedford-Strohm gewählte Bischofswort für seine Amtszeit, der es freilich nur für seine Sicht der Dinge gelten lässt.
Freiheit! Freiheit kennzeichnet wie kein anderes Wort nicht nur das theologische Denken und die Haltung von Rendtorff, sondern macht in meinen Augen das Wesen des Protestantismus bis heute.
Freiheit ist das, was, wie ich meine, Gesellschaft und Kirchen nicht nur in Sachen assistierter Suizid heute brauchen und sie zusammenhalten könnte, also keine dogmatisch verordneten Festlegungen für alle. Sondern Freiheit sowohl für die, die ihr Leben beenden – und je nachdem – an Gott zurückgeben wollen. Als auch Freiheit für die, die ihr Leben mit oder ohne Gott verklingen lassen wollen. Für beides sollten sich Parlament und Kirchen um der Menschenwürde willen einsetzen.
Ein NACHWORT noch bei der Gelegenheit zur Terminologie: Da die Bezeichnung assistierter Suizid/Selbsttötung zwar sachlich richtig und wertfrei, gleichwohl nach wie vor negativ konnotiert ist, könnte die Bezeichnung des Vorgangs als selbstbestimmtes assistiertes Lebensende den Focus auf das eigentliche Thema richten, nämlich die menschliche Selbstbestimmung, nicht das Töten/Morden und damit die Debatte versachlichen.
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