Literarische Korrespondenz:
Wolfgang Obermüller an schoepfblog
Betrifft:
Das derzeitige Sterbeverfügungsgesetz
ist erst ein erster Schritt.

Hilfe beim Suizid muss eine E-Card-Leistung werden. Es ist mein gutes Recht, über das Ende meines eigenen Lebens selbst frei zu entscheiden. Dieses Recht darf nicht durch finanzielle Hürden eingeschränkt werden. Insofern ist es überfällig, dass alles, was für die Errichtung einer Sterbeverfügung nötig ist, durch die E-Card bezahlt wird.

Zudem ist unser gutes Sterbeverfügungsgesetz zumindest in folgenden weiteren Kernpunkten zu verbessern:

Gerade Kinder sollen nicht zum Leiden gezwungen werden. Insofern ist die Altersgrenze für die Errichtung einer Sterbeverfügung zu streichen.

Ebenso ist die Diskriminierung von Nicht-Österreichern zu beenden. So wie in der Schweiz muss der Zugang zu einem sanften assistierten Tod auch Ausländern möglich sein.

Im Falle eines Falles will ich meine Ärztin / meinen Arzt wirksam ersuchen können: Bitte geben Sie mir jetzt die erlösende Spritze. Daher ist der Paragraph Tötung auf Verlangen zu streichen.

Es ist sicherzustellen, dass jede Bürgerin und jeder Bürger über das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende informiert ist und es auch umsetzen kann.

Dies bedeutet unter anderem Informationspflicht über die Option ‚Assistierter Suizid‘ im Vorsorgedialog und Ermöglichung eines assistierten Suizides in allen Alters- / Pflegeheimen und im Hospizhaus Tirol / Österreich.

Dort, wo wir, der Staat, zahlen, müssen wir unsere staatlich anerkannten Rechte auch ausüben können.

Mein Selbstbestimmungsrecht am Ende meines Lebens beginnt nicht erst, wenn ich todkrank bin, es besteht – wie das Deutsche Bundesverfassungsgericht 2020 bestätigt hat – während meines ganzen Lebens. Deshalb muss ein Freitod / ein sogenannter Bilanzsuizid auch für Gesunde legal möglich sein.

Inzwischen verbleibe ich mit einem freundlichen Servus aus Tirol!
Wolfgang Obermüller

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Wolfgang Obermueller

Wolfgang Obermüller, geb. 1962, ist Begründer und langjähriger Geschäftsführer des Franchise-Unternehmens "Tiroler Bauernstandl", Betreiber der Petition "Rechtsanspruch auf Freitodhilfe" im Sinne einer Liberalisierung der Sterbehilfe, dafür erhielt er 2022 das Verdienstkreuz der Republik Österreich, Mitglied der ÖGHL, Vertreter der NEOS in der Wirtschaftskammer "Lebensmittelhandel".

Dieser Beitrag hat 5 Kommentare

  1. Wolfgang Wambera

    Es entspricht zu 100 % meiner Meinung dass jeder Mensch das Recht haben soll über sein Leben und sein Lebensende selbst zu bestimmen. Es sollte auch jeder Mensch die Möglichkeit haben, diese Vorstellungen dann auch in die Praxis umzusetzen – unabhängig von seinen finanziellen Mitteln; auch unabhängig vom good will von Entscheidungsträgern oder von (eventuell notwendigen) Hilfe leistenden Personen.
    Sein Lebensende sanft und sicher herbeizuführen würde auch viele Personen vor der traumatischen Erfahrung bewahren, einen „klassischen“ Selbstmörder (oder dessen Teile) aufzufinden.

  2. Werner Ritter

    Lieber Herr Obermüller,
    ich danke Ihnen von Herzen für Ihre knackigen Sätze, die ich voll unterschreibe.
    Es ist ein einziger Jammer, dass nahezu a l l e s in der Sache seit Jahren stagniert. Es schreit zum Himmel – wenn es einen gibt…
    Ich habe inzwischen nur wenig Hoffnung, dass in der BRD in absehbarer Zeit ein entsprechendes Gesetz erlassen wird. Den Polithanseln scheint das Schicksal von Leuten, die sterben wollen, egal zu sein. „Man“ hat „Besseres zu tun“.
    Trotz meines Verdrusses und meiner Wut darüber halte ich ab und zu Vorträge zur Sache. So demnächst in meiner Heimatstadt.
    Seien Sie herzlich gegrüßt

  3. Wolfgang Obermüller

    … vielen Dank für Ihren Kommentar – Herr Radhuber!

    Ja, jeder entscheidungsfähige Mensch hat das Menschenrecht über sein eigenes Ende selbst zu entscheiden – und zwar unabhängig von den Umständen (so z. B. auch dem „Gesundheitszustand)!

    Und ja, es ist für jeden Menschen – gleich welchen Alters! – sinnvoll, eine verbindliche Patientenverfügung zu errichten.
    Zusätzlich kann es für manche sinnvoll und beruhigend (= lebensverlängernd!) sein, eine Sterbeverfügung zu errichten.

    Im Falle des Verlusts der Entscheidungsfähigkeit, soll dem Individuum, das bereits eine Sterbeverfügung wirksam errichtet hat, die Freiheit gelassen werden, das Mittel für einen sanften und sicheren Tod jederzeit anfordern und einnehmen zu können.

  4. Radhuber Ferdinand

    Jeder geschäftsfähige Bürger in Österreich sollte das Recht haben, (jederzeit, nicht erst im Zustand einer schweren Krankheit oder wegen Beeinträchtigungen, wie z.B. nach einem Unfall) mit einer notariell beglaubigten Vorsorgevollmacht festzulegen, unter welchen Umständen, auch bei zunehmender geistiger Beeinträchtigung, er nicht mehr weiterleben wolle und das Leben mit Sterbehilfe beenden möchte.

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