Literarische Korrespondenz:
Hermann Arnold an schoepfblog
Betrifft:
Skandalfall Agrargemeinschaften
Lieber Alois!
Zu deinem Anliegen, ich solle mich zur Meinung Dr. Peter Raggls äußern darf ich dir folgendes mitteilen: In der Darstellung Raggls ist mir besonders aufgefallen, dass er sich selbst als Jurist bezeichnet und meint, deshalb die Dinge objektiv beurteilt zu haben.
Tatsache ist, dass er ungeachtet des bekannten Urteils des Verfassungsgerichtshofs über Jahre in der Bauernbundzeitung kontinuierlich behauptet hat, dass eine Rückgabe des zu Unrecht erworbenen Eigentums nicht zulässig sei, was offensichtlich politischer Bauerbundauftrag war, mit Recht und Gesetz aber – so HR. Kienberger, ein wirklich versierter Jurist – nichts zu tun hat.
Die dann erstrittene Substanzverwalterlösung ist nichts anderes als ein unnötiges Bürokratiemonster, das natürlich immer wieder Anlass zu Streitigkeiten sein kann, weil halt nicht jeder Lebensvorgang exakt im Gesetz erfassbar ist.
Dass die Agrarbehörde diese Unstimmigkeiten zu bearbeiten hat und damit der öffentlichen Hand nennenswerte Kosten entstehen, stört den Bauernbund nicht, weil er es gewohnt ist, in weiten Bereichen z.B.. der Flurverfassung gratis bedient zu werden.
Die Substanzverwalterlösung gibt es in ganz Österreich nicht und Tatsache bleibt, dass die Bezugsrechte des Bauern vor Regulierung und Agrargemeinschaftsbildung in weiten Bereichen unkompliziert und zufriedenstellend respektiert wurden. Ein Beweis dafür sind Gemeinden, in denen das Eigentum nicht widerrechtlich verschoben wurde.
Die von Steiger abgegebene Äußerung zum Brief Raggls ist begründet und inhaltlich als richtig zu unterstreichen, allenfalls vielleicht zu ergänzen.
https://schoepfblog.at/gemeindeguts-agrargemeinschaftsgrunde/
Weil ich selbst in der Zeit, in der die zitierte Substanzverwalterlösung gegolten und Anwendung gefunden hat, nicht mehr bei der Agrarbehörde war, kenne ich natürlich Einzelheiten der bezüglichen Judikatur nicht, wobei mir selbstverständlich die Änderungen gegenüber der seinerzeitigen Gemeindeverwaltung bekannt sind.
Am Ende bleibt die bittere Erkenntnis, dass man zu Unrecht erworbenes Eigentum nicht zurückgeben will, und dem Bauernbund und seinen Dienern der jetzige Zustand besser passt als dem verfassungsrechtlichen Urteil zu entsprechen und den korrekten Grundbuchsstand herzustellen.
Mein Standpunkt ist unverändert: Eigentum der Gemeinde wurde ohne gesetzliche Grundlage entzogen und Zeitablauf heilt diesen gravierenden Fehler nicht. Quod ab initio vitiosum tractu temporis convalescere nequit. (Was von Anfang an fehlerhaft ist, kann nicht durch Zeitablauf heilen)
Beste Grüße
Hermann Arnold
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