Leonhard Steiger
Was für Habsburg gilt,
muss auch für
Agrargemeinschaften gelten.
Notizen

Vor gut 100 Jahren, nach dem Ende des Ersten Weltkriegs, wurden die Besitzungen des Hauses Habsburg von der jungen Demokratie – vom Bund – konfisziert. Verschiedene Bundesländer – auch Tirol – haben auf Teile davon mehrmals Besitzansprüche angemeldet. Das entsprechende Gesetz, mit welchem die Vorgangsweise der Aufteilung des ehemaligen Besitzes des Kaiserreiches zwischen Bund und Ländern geregelt werden sollte, ist aber immer noch ausständig.

In Tirol handelt es sich u.a. um das Schloss Ambras samt Park, Teile der Hofburg und den Hofgarten. Es wird insgesamt von einem Gesamtwert der Liegenschaften in der Höhe von einer Milliarde Euro gesprochen.

Wie die Tiroler Tageszeitung berichtet, haben aktuell mehrere Landespolitiker die Abtretung dieser Liegenschaften vom Bund an das Land Tirol gefordert. Dabei ist kaum anzunehmen, dass diese Liegenschaften etwas abwerfen, vielmehr ist davon auszugehen, dass die Erhaltung derselben regelmäßig Kosten verursachen würde.

Wie die Politiker betonen, gehe es aber vorrangig um das Recht und um Gerechtigkeit; und in diesem Fall stünde das Recht auf den Besitz der Liegenschaften dem Land Tirol zu!

Vor gut 70 Jahren und später wurden viele Tiroler Gemeinden mittels verfassungswidriger Bescheide um ihr Liegenschaftsvermögen gebracht. Sie wurden zugunsten von Agrargemeinschaften gesetzlos enteignet! Es handelt sich um mehr als ein Viertel der Fläche Tirols. Der Wert dieser Liegenschaften beträgt mehrere Milliarden Euro!

Diese Liegenschaften verursachen jedoch – im Gegensatz zu den kaiserlichen – keine Kosten, sondern werfen regelmäßig nicht unbeträchtliche Erträge ab! Das würde den Gemeindekassen guttun. Die Rechtsprechung des Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshofes zu den Enteignungen der Gemeinden ist vernichtend: …offensichtlich verfassungswidrig, ….gesetzlos, ..willkürlich…

Mit einfachem Mehrheitsbeschluss des Tiroler Landtages könnten die oben erwähnten verfassungswidrigen Eigentumsübertragungen unbürokratisch rückgängig gemacht werden! Die Rückübertragung wäre verfassungsmäßig schon lange geboten!

Wieso wird das nicht gemacht? Welche Partei bremst hier? Geht es in diesem Fall nicht auch – wie im Fall Habsburg – um die Herstellung des verfassungsmäßigen Rechtszustandes, um die in Sonntagsreden so oft beschworene Gerechtigkeit?

Nein, es geht um den Machterhalt von Bürgermeistern und Bauernfunktionären sowie um die Erhaltung einer bestimmten Wählerschicht. Verfassungstreue Regierungsarbeit und Gerechtigkeit bleiben dabei auf der Strecke. Wie lange lässt sich das die Allgemeinheit noch gefallen?

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Leonhard Steiger

Leonhard Steiger, DI, studierter Forstwirt in Pension, war beruflich tätig bei den Österreichischen Bundesforsten, beim Land Tirol und beim Stadtmagistrat Innsbruck. Obmann des Vereins "Gemeindeland in Gemeindehand".

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