Leonhard Steiger
Verwaltungseinsparungen
durch Rückübertragung des Gemeindegutes
von den Agrargemeinschaften an die Gemeinden
Notizen
Landeshauptmann Mattle hat angekündigt, die Verwaltungsabläufe im Land einer Überprüfung zu unterziehen mit dem Ziel, Leerläufe und unnötige Erhebungen auszumerzen, Verfahren zu beschleunigen und dadurch auch Personal einzusparen.
Die verfassungswidrige Übertragung von Gemeindegründen auf Agrargemeinschaften und auch in Privatbesitz, hat über Jahrzehnte eine Heerschar von meist hochbezahlten Landesbeamten beschäftigt. Die einzelnen Verfahren dauerten Jahre und Jahrzehnte, sie verliefen in mehreren Schritten; auch umfangreiche Vermessungsarbeiten waren dabei.
Der Zeitraum dieses Anschlages auf das Gemeindevermögen erstreckt sich von Mitte der 1930-iger Jahre bis heute. Viele, sehr viele Millionen Steuergeld wurden und werden immer noch für dieses Verwaltungsunrecht aufgewendet; für die Begünstigten (Bauern) ist es gratis!
Die 437 aus Gemeindegut hervorgegangenen Agrargemeinschaften werden von vielen Beamten der Agrarbehörde beaufsichtigt und beschützt; auch die Forstinspektionen und vom Land bezahltes Personal der Landwirtschaftskammer ist in diese Verwaltung einbezogen. Nicht zu vergessen sind die kostenlose Rechtsberatung und die kostenlose Streitschlichtung für alle Mitglieder der Agrargemeinschaften bei der Agrarbehörde. (Normalbürger müssen den teuren Zivilrechtsweg einschlagen.)
Zu dieser seit Jahrzehnten bestehenden sündteuren Verwaltungsorgie wurde den Gemeindegutsagrargemeinschaften auch noch im Jahr 2014 per Gesetz der Substanzverwalter eingepflanzt, der die Verwaltung der Agrargemeinschaften auch auf Gemeindeebene unnütz verkompliziert und damit verteuert.
Wozu diente und dient heute noch dieser mit Steuergeldern bezahlte Verwaltungsaufwand? Einzig und allein zum Machterhalt einer immer kleiner werdenden Bevölkerungsgruppe! Und dies auf Kosten der Allgemeinheit!
Das Gemeindegut muss wieder von den Gemeinden verwaltet werden, so wie es in der Gemeindeordnung seit 1860 unverändert steht! Die Gemeinden sind sehr wohl in der Lage, ihr Vermögen, auch Wälder und Almen, eigenständig zu verwalten. Dafür gibt es genügend Beispiele. Sie brauchen dazu weder den Substanzverwalter noch die Agrarbehörde, die nachweislich seit Jahrzehnten gegen die Gemeinden agiert, die auch die gesetzlosen, milliardenschweren Vermögensverschiebungen durchgeführt hat!
Mit einem Gemeindeguts-Rückübertragungsgesetz (Landtagsbeschluss) würde nicht nur das bestehende Unrecht korrigiert, sondern würde sich auch eine enorme Verwaltungsvereinfachung sowohl auf Landes- wie auch auf Gemeindeebene ergeben. Viele Dienstposten im agrarischen Bereich, (Agrarbehörde, Forstdirektion, Landwirtschaftskammer) wären mit einem Schlag obsolet.
Die Rückführung des Eigentums an Gemeindegut an die Gemeinden ist verfassungsrechtlich geboten und seit vielen Jahren überfällig! Wie lange noch bleiben die Tiroler Landesregierung und der Landtag untätig? Wie lange noch stemmt sich die ÖVP gegen Gerechtigkeit und Verfassungstreue?
Koste es was es wolle! Und es kostet seit Jahrzehnten zu viel!
Wenn Ihnen schoepfblog gefällt, bitten wir Sie, sich wöchentlich den schoepfblog-newsletter zukommen zu lassen, und Freundinnen und Freunde mit dem Hinweis auf einen Artikel Ihres Interesses zu animieren, es ebenso zu tun.
Weitere Möglichkeiten schoepfblog zu unterstützen finden Sie über diesen Link: schoepfblog unterstützen
