Hermann Arnold
Zeitablauf heilt kein Unrecht.
Im Agrarstreit Zams wurde das Gemeindegut bestätigt.
Notizen

Für die Gemeinde Zams ist das gut begründete Urteil des Landesverwaltungsgerichtshofes vor allem auch eine wirtschaftliche Besserstellung gegenüber bisher, wo die Agrargemeinschaft die Einnahmen aus Grundvermögen für sich beansprucht hat. Die Entscheidung ist aber auch ein Beweis dafür, dass geschehenes Unrecht durch Zeitablauf allein nicht beseitigt wird.

Die unter der Bezeichnung „Hauptteilung“ erfolgte Auseinandersetzung zwischen Gemeinde und Vertretern der Nutzungsrechte an Gemeindegrundstücken ist schlicht und einfach als ein Vergleich abgehandelt worden, obwohl es klare gesetzliche Regeln -Bewertung der Rechte und Grundstücke – gegeben hat, nach denen vorzugehen ist.

Natürlich werden sich jetzt Gemeinden in ähnlichen Situationen mit der Frage der Klärung der Rechtmäßigkeit der damaligen Entscheidungen befassen müssen, wenn sie sich nicht dem Vorwurf aussetzen wollen, keine redlichen Vertreter der Allgemeinheit zu sein.

Dies ganz abgesehen davon, dass die finanzielle Lage der Gemeinden bei der Vielzahl und Steigerung von Aufgaben unbedingt einer wirtschaftlichen Stärkung bedarf.

Die Entscheidung ist aber auch eine Bestätigung dafür, dass im Rahmen der Agrarverfahren Fehler passiert sind, die einer Korrektur bedürfen. Darauf ist im Zuge der Diskussion zum Thema, unterstützt von namhaften Juristen, deutlich hingewiesen worden, mit dem Ergebnis, dass in der Bauernzeitung die Vorgangsweise der Behörde als gesetzeskonform , die betreffenden handelnden Personen als nicht qualifiziert dargestellt wurden und kein Anlass gesehen wurde, den behaupteten Fehler zu korrigieren.

Ja nicht einmal die unmissverständliche Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes wurde als geeignete Grundlage zur Wiederherstellung des Gemeindeeigentums akzeptiert. Vielmehr wurde mit der Einrichtung des – auch zu bezahlenden – Substanzverwalters eine Doppelgleisigkeit in der Verwaltung gesetzlich vorgesehen und damit anstatt der vorher bestandenen – nicht zusätzlich zu finanzierenden -Verwaltung des Gemeindegutes durch den Bürgermeister mehr Bürokratismus und mehr Aufwand ausgelöst.

Bei einiger Überlegung, dass laut Verfassungsgerichtshof zu Unrecht erworbenes Eigentum schlicht und einfach zurück zu übertragen ist, hätten viele Folgeverfahren und damit auch verbundener Verwaltungsaufwand vermieden werden können.

Auch das Verfahren in Zams ist letztlich dadurch ausgelöst worden, dass der durch Jahre praktizierte generelle Eigentumsentzug am Gemeindegut nicht durch entsprechende gesetzliche Bestimmungen korrigiert und damit der gebotene Rechtszustand herbeigeführt hätte werden können.

Der Istzustand heilt das Unrecht nicht, bringt zusätzlichen Bürokratismus und steht in krassem Widerspruch zur Ehrlichkeit. Einen Fehler zu erkennen ist keine Schande, im Unrecht zu verharren hingegen wohl.

Zeitablauf heilt keinen Fehler und jene, die immer wieder die Unverletzlichkeit des Eigentums fordern, haben hier Gelegenheit, dies zu verifizieren, und jene, die nach Entbürokratisierung rufen, ebenso. Unrecht bleibt Unrecht auch dann, wenn man es nicht wahrhaben will.

Wenn Ihnen schoepfblog gefällt, bitten wir Sie, sich wöchentlich den schoepfblog-newsletter zukommen zu lassen, und Freundinnen und Freunde mit dem Hinweis auf einen Artikel Ihres Interesses zu animieren, es ebenso zu tun.


Weitere Möglichkeiten schoepfblog zu unterstützen finden Sie über diesen Link: schoepfblog unterstützen

Hermann Arnold

Geboren 22. Okt. 1938 in Sölden, Kleine Landwirtschaft, Vater Berg- und Schiführer, vier Geschwister , sechs Jahre Volksschule, dann Gymnasium Paulinum in Schwaz, Matura 1958, anschließend Jusstudium in Innsbruck. In der Studienzeit Schilehrer, Fremdenführer, Güterwegarbeiter, tätig in einer Werbeagentur und in einer Versicherungsassekuranz; Promotion, Bundesheer, Gerichtsjahr, Eintritt in Landesdienst für Agrarwesen, Soziales, Sekretär von Eduard Wallnöfer ab 1974 bis zu seinem Regierungsende. Dann Leiter von Wasser und Energie, Grundverkehrsreferent und schließlich Landessamtsdirektor ab 1995 bis zur Pensionierung 2004. Zehn Jahre lang Vorstand der Timmelsjoch Hochstraßen AG, 21 Jahre lang Bgm. von Mutters, Gemeindeverbandspräsident von 1989 bis 1995. Verheiratet, 4 Kinder, wohnhaft in Mutters seit 1969. Seit 2010 Witwer nach dem Tod der geliebten Gattin Inge.

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Andreas Braun

    Unrecht bleibt Unrecht, stellt Hermann Arnold unmissverständlich fest, wie schon viele andere mit der Materie „Gemeindegut“ bestens vertraute Persönlichkeiten von Josef Guggenberger, Ernst Schöpf , Wendelin Weingartner bis zu last but not least Heinrich Kienberger. Wie Günther Hye oben schreibt, veröffentlichte Kienberger im Frühjahr 2018 wenige Monate vor seinem Tode, eine redliche, von keinerlei Interessen beeinflusste Analyse über den verfassungswidrigen Rechtszustand und die gesetzlose Eigentumsentziehung.

    Ohne Heroisierung darf ich als mehrjähriger Mitarbeiter von Heinrich Kienberger behaupten, nie in meinem Leben einen intellektuell und emotional lautereren Menschen sowie einen scharfsinnigeren Juristen kennen gelernt zu haben. Dass die Tiroler Politik den eindeutigen Appell ihres langjährigen Kronjuristen und Verfassungsrichters, massives Unrecht zu korrigieren, ungehört missachtet, bleibt ein Megaskandal und verhöhnt alle öffentliche Phrasen, in welch rechtsstaatlichem Paradies wir im „schianen Landl Tirol“ leben dürfen. Mitnichten, das Landl präsentiert sich einstweilen noch als rechtsbeugende Unrechts-Community, doch der Lichtstrahl Zams nährt die Hoffnung auf ein Weihnachtswunder.

  2. Dr. Günther Hye

    Wenn LH Mattle tatsächlich den Gemeinden helfen und Verwaltungskosten einsparen möchte, sollte er sich das Buch „Das Gemeindegut als Verfassungsproblem – Ein verfassungswidriger Rechtszustand als Folge der Aufrechterhaltung einer gesetzlosen Eigentumsentziehung?“ zu Herzen nehmen.
    Der Autor kommt, wie HR Dr. Hermann Arnold, zum Ergebnis, dass es einer gesetzlichen Rückübertragung an die Gemeinden bedarf, um beim „offenkundig verfassungswidrig“ auf Agrargemeinschaften übertragenen Gemeindegut – ca. 3.500 km² oder mehr als ein Viertel Tirols – wieder verfassungskonforme Zustände herzustellen. Und der Autor ist nicht irgendwer, sondern der verstorbene Dr. Heinrich Kienberger, Landesbeamter im Ruhestand, Vorstand der Abteilung Verfassungsdienst und der Gruppe Präsidium sowie ehemaliges Mitglied des Verfassungsgerichtshofes!
    Aber ein solches Gemeindeguts-Rückübertragungsgesetz wird von der ÖVP bis heute verhindert. Stattdessen wurde im Landhaus eine überbordende Agrarverwaltung mit vielen Mitarbeitern eingerichtet, die keineswegs zu einer Verwaltungsvereinfachung geführt hat. Anders als beim sonstigen Gemeindevermögen, das Gemeinderat und Bürgermeister nach der Tiroler Gemeindeordnung (TGO) autonom verwalten, können die Agrarier überall „dazwischenfunken“ und mit Hilfe der Agrarbehörde Vorhaben der Gemeinde verzögern oder gar blockieren. Und das ist genau jene Behörde, die bekanntlich den Gemeinden alles weggenommen hat.
    Da hört man von Mattle freilich nichts, obwohl gerade der aktuelle Fall Zams einmal mehr zeigt, wie übel den Gemeinden mitgespielt wurde!

Schreibe einen Kommentar