Helmut Schiestl
"Grünes Licht"
Eine Dokumentation über Sterbehilfe und
den Freitodhelfer Dr. Johann Spittler
Besprechung

Der Begriff Grünes Licht ist aus dem Straßenverkehr bekannt und Titel eines kürzlich im Leo-Kino in Innsbruck präsentierten Films über das Thema Sterbehilfe. Harte Kost, die einen da erwartet, aber doch eine sehr gewichtige Dokumentation!

Die Sterbehilfe ist in Deutschland anders geregelt als bei uns in Österreich. Zwar hat der Deutsche Verfassungsgerichtshof in seinem Urteil erkannt, es müsse möglich sein, dass ein Mensch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte mit ärztlicher Hilfe aus dem Leben scheidet. Es gibt dazu aber, anders als in Österreich, keine gesetzlichen Regularien, deren Aufgabe auch darin bestünde, Patienten und Sterbehelfer juristisch abzusichern.

In Österreich müssen zwei Ärzte unabhängig voneinander darüber entscheiden, ob ein Mensch krank genug ist, dass er mit einer tödlichen Dosis Gift aus dem Leben scheiden kann. Also eine unheilbare Krankheit oder auch eine nachhaltig und nicht abänderbare massive Verringerung der Lebensqualität sind Voraussetzung für diesen letzten Akt.

Der im Film Grünes Licht gezeigte Dr. Johann Spittler arbeitet mit der Schweizer Sterbehilfeorganisation Dignitas und der DGHS-Humanes Sterben Deutschland zusammen und erstellt Gutachten über die Sterbewilligkeit von meist schwer und unheilbar erkrankten Menschen.

Dabei gibt der Film den Sterbewilligen viel Raum, lässt sie unaufgeregt über ihre aussichtslose Lebenssituation reflektieren, während ihnen der Arzt zuhört, ihre Daten aufnimmt und sich ihre Gründe anhört, die den Zuschauer doch – zumindest in den meisten Fällen – überzeugen, dass die Betroffenen ihren Schritt wohl überlegt haben und sie berechtigter Weise aus ihrem Schmerz erlöst werden wollen.

Alles in allem wohl ein trauriges, aber doch nachvollziehbares Bild von austherapierten Schicksalen, wie es im ärztlichen Jargon so schön heißt. Und selbst als Zuschauer würde man sich wohl auch eine so einfühlsame Person wie diesen Arzt wünschen, wenn man in eine ähnliche Lage geraten würde.

Nach dem Film gab es noch eine von der Psychotherapeutin Theresia Eccher moderierte Diskussion mit dem Regisseur des Films, Pavel Cuzuioc, der Palliativmedizinerin Dr. Christina Kaneider und dem Psychoanalytiker Gianluca Crepaldi. Die meisten der sich zu Wort Meldenden befürworteten die Sterbehilfe, nur einer meinte, dass Dr. Johann Spittler zu viele Funktionen in seiner Person vereinigt habe, also Gutachter und Therapeut gewesen sei, und dann eben auch das tödliche Gift verabreicht habe. Dieser Sterbevorghang wird im Film allerdings nie gezeigt. Eine Diskretion, die man dem Regisseur hoch anrechnen muss. 

Was diese Doppel- bzw. Dreifachrolle von Johann Spittler in Sachen Freitodhilfe betrifft, die er in einem Fall einem an Schizophrenie Erkrankten leistete, dessen Entscheidungsfähigkeit von Gutachtern angezweifelt wurde, führte dies zu einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft aufgrund des Verdachts von Totschlag in mittelbarer Täterschaft und nach einschlägigen Prozessen in zwei Fällen zu einer Verurteilung zu viereinhalb Jahren Gefängnis, ausgesprochen gegenüber einem 84-jährigen, äußerst verdienstvollen Mann, der in die Gerichtsmühlen des Streits zwischen dem liberalen und dem katholisch-fundamentalistischen Deutschland geriet und inzwischen im Gefängnis einsitzt.



Mein eigenes Schicksal

Das Thema des assistierten Freitodes ist schon öfters in Filmen abgehandelt worden. Manchmal ironisch, manchmal auch realistisch-tragisch. In Erinnerung ist mir etwa der Film Alles ist gut gegangen von François Ozon, der dieses Thema heiter, aber doch mit dem nötigen Problembewusstsein behandelte. Ebenso in Erinnerung ist mir der Film The Room Next Door von Pedro Almodóvar mit den beiden Spitzenschauspielerinnen Julian Moore und Tilda Swinton, der auch ohne moralische Zeigefinger und religiös bemänteltes Herumlavieren die Geschichte sehr tief und berührend gestaltet.

Ich selbst wollte mir in den frühen 1970-er Jahren mangels sexueller und beruflicher Perspektive das Leben nehmen. Vom assistierten Freitod war da natürlich überhaupt noch keine Rede. An mich selbst Hand anzulegen getraute ich mich dann doch nicht, in der Angst, es vielleicht zu versemmeln und dann als totaler Krüppel den Rest meines Lebens verbringen zu müssen.

Aber sicher nicht nur deshalb, sondern wohl aus Angst um meine Eltern, die ich damit wohl in eine tiefe Krise gestürzt hätte. Und am Ende dann doch vielleicht auch aus Neugierde auf alles das, was noch kommen würde, ich befand mich damals ja gerade erst in meinen Zwanzigern. Ob man mir damals meine angeborene und unheilbare Hautkrankheit und die daraus resultierenden Probleme als zureichenden Grund für meinen Sterbewunsch anerkannt hätte, vermag ich natürlich nicht zu sagen.

Gut in Erinnerung ist hierzulande noch der Fall Niki Glattauer, der unheilbar krebskrank zur Jahreswende seinem Leben selbstbestimmt ein Ende gesetzt hat, dazu noch Interviews gegeben hat, was ihm viele angekreidet haben. Neulich las ich von einem an Post-Covid-Syndrom erkrankten jungen Mann, der ebenfalls die Sterbehilfe in Anspruch genommen hat, weil er seine gesundheitliche Lage als aussichtslos empfand. Für diese mit dem Kürzel ME/CFS bezeichnete Krankheit gibt es derzeit keine Heilung.

Gerade erst siebzig Jahre alt geworden kann ich mir sehr wohl vorstellen, bei einer schweren unheilbaren Erkrankung, die mit Schmerzen und dem Verlust an Lebensqualität verbunden ist, die mittlerweile in Österreich erlaubte Freitodhilfe in Anspruch zu nehmen. Ich weiß allerdings nicht, wie ich dann, so ich wirklich einmal in diese Lage käme, reagieren werde, wenn ich wirklich vor dem Abgrund stehe.

Dennoch finde ich die Möglichkeit, sein Leben selbstbestimmt zu beenden, gut und notwendig, weil sie die Möglichkeit bietet, das Verhältnis zu unserem Tod angstfreier – angstbefreit vor langem und unerträglichem Leiden nämlich – und somit entspannter zu gestalten.

Einfach ist das alles nicht, und sollte es auch nicht sein: Es gibt natürlich Gefahren, dass aus dem selbstbestimmten ein fremdbestimmter Tod werden kann, vor allem dann, wenn man nicht mehr über den Vollbesitz seiner geistigen Kräfte und Möglichkeiten verfügt.

Dem kann man wohl nur durch eine persönlich verfasste Patientenverfügung vorbeugen, die man notariell beglaubigt hinterlegt. Der Film Grünes Licht liefert zu all diesen Fragen einen wichtigen Beitrag, und es ist zu hoffen, dass ihn viele zu sehen bekommen. 

Leider ist er im hiesigen LEO-Kino nur kurz gelaufen, es kann aber durchaus sein, dass er aufgrund des sehr großen Publikumsinteresses doch noch einmal ins Programm genommen wird.


Der Film wird am kommenden Samstag den 11.04. um 16.10 Uhr im Leokino1 wiederholt: https://www.leokino.at/programm/suche/?filmsuche=Gr%C3%BCnes+Licht

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Helmut Schiestl

Geboren 1954 in Hall in Tirol. Bis 2019 beschäftigt an der Universität Innsbruck. Zuletzt am Innsbrucker Zeitungsarchiv des Instituts für Germanistik. Zahlreiche Publikationen und Veröffentlichungen in Tiroler Literaturzeitschriften und Anthologien sowie im ORF. Bücher: "Hirnkrebs", 1991 Tiroler Autorinnen- und Autoren-Kooperative. "Der Lotusblütenesser", 1992, Edition Himmelmeer. "Porträt des Schriftstellers als armer Wurstel", 2001 Edition Skarabäus.

Dieser Beitrag hat einen Kommentar

  1. c. h. huber

    danke, lieber helmut, für deine speziell auch aus persönlicher sicht offenen und klugen gedanken zum thema sterbehilfe. ich teile sie grundsätzlich und bin selbst auch nicht abgeneigt, diese möglichkeit irgendwann in erwägung zu ziehen.

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