Gianluca Crepaldi
Assistierter Suizid als "Epidemie"?
Ein Einspruch
Am 25.6.2026 habe ich mir die Salzburger Palliativgespräche an der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität angehört, meine Analyse, die ich auch dem Veranstalter zukommen ließ, möchte ich gerne hier teilen, weil Sie meines Erachtens etwas Bedrückendes über den Stand der Debatte um Sterbehilfe verrät und ein problematisches Menschenbild offenbart:
Details zur Veranstaltung hier:
https://www.pmu.ac.at/fileadmin/CONTENT/INSTITUTE_ZENTREN_PROGRAMME/Institut_fuer_Palliative_Care/Dokumente/Salzburger-Palliativgespraeche_2026.pdf

Ich möchte als Besucher und genauer Zuhörer der Veranstaltung eine etwas ausführlichere Analyse zu den Salzburger Palliativgesprächen vom 25.06.2026 teilen. Ich tue das nicht, um einzelne Podiumsteilnehmer und -innen für deren Meinungsäußerungen zu kritisieren (das würde ich ggf. direkt an diese Personen selbst richten), sondern weil mich Konzeption und Moderation dieser Veranstaltung fachlich und diskursethisch mit großem Unbehagen zurückgelassen haben. Und damit bin ich nicht allein, wie Gespräche im Nachgang gezeigt haben. Ich hatte vor Ort leider nicht das Gefühl, dass eine kritische Wortmeldung, welche die dort mehrfach beschworene Harmonie stört, tatsächlich erwünscht gewesen wäre. Deshalb nun ein schriftlicher Kommentar.
Das Thema des Abends hätte zwingend eine plurale Besetzung verlangt. Umso unverständlicher war für mich, dass bei zehn Teilnehmern und -innen am Podium – was für die Gesprächsdynamik ohnehin schon sehr viel ist – zwei Vertreter der Hippokratischen Gesellschaft Schweiz saßen, aber keine einzige Person, die Menschen im Rahmen des assistierten Suizids in der Praxis begleitet und konkrete Erfahrungen und Probleme einbringen kann; keine Vertreter einer Sterbehilfeorganisation; keine grundrechtlich informierte Stimme; keine differenzierte autonomieethische Gegenposition. Das ist kein kleines Versäumnis, sondern prägte leider die Architektur der gesamten Veranstaltung und sorgte nicht nur bei mir für schwere Irritation.
Es wurde mehrfach betont, wie wichtig und gut es sei, dass hier niemand den assistierten Suizid pauschal ablehne. Genau das war aber ausdrücklich nicht der Fall – dem Grundrecht auf Selbstbestimmung wurde ablehnend begegnet. Wenn assistierter Suizid gleich zu Beginn von einer Rednerin wörtlich als Epidemie bezeichnet wird, wenn von Propaganda durch Sterbehilfevereine gesprochen wird, wenn gesagt wird, international strategisch operierende Organisationen würden etwas von außen in die Gesellschaft hineintragen, das – wieder wörtlich – der Mensch ursprünglich nicht will, dann ist das einerseits verschwörungstheoretisch anmutend und andererseits ganz klar Ausdruck einer eindeutig ablehnenden Haltung. Zudem steht dahinter ein wissenschaftlich fragwürdiges und metaphysisch aufgeladenes Menschenbild, das als solches hätte ausgewiesen und diskutiert werden müssen. Die betreffende Person sagt aus ihrer weltanschaulichen Sicht das Erwartbare; aber solche Aussagen hätten moderierend eingeordnet und kritisch befragt werden müssen. Dieses Statement stand als erste Wortmeldung unkommentiert im Raum und rahmte damit, was danach kam.
Ähnlich problematisch war die von der Moderation ebenso unkommentiert belassene angedeutete Nähe zu nationalsozialistischen Euthanasieprogrammen, verbunden mit dem Hinweis, positives Recht kann auch Unrecht sein. Diese insinuierte Analogie ist historisch und ethisch unhaltbar. Die nationalsozialistischen Euthanasie-Verbrechen waren staatlich organisierte Tötungsprogramme in einer Diktatur, gerichtet gegen nicht einwilligende, entrechtete Menschen: Massenmord. Das österreichische Sterbeverfügungsgesetz hingegen steht in einer freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung nach 1945, unter Bedingungen von Grundrechten, der EMRK und verfassungsgerichtlicher Kontrolle. Das ist keine Fußnote, sondern der entscheidende Punkt. Es macht einen Unterschied, wie Gesetze zustande kommen – ob in einer Diktatur oder in einer Demokratie. Wer diesen Unterschied verwischt, kritisiert nicht präzise mögliches Unrecht im positiven Recht, sondern arbeitet mit historisch aufgeladener Warnrhetorik.
Abgesehen von solchen schweren Moralkeulen blieb völlig unterbelichtet, dass viele Menschen, die eine Sterbeverfügung errichten wollen, diskriminierende Erfahrungen machen. Es wurde mehrfach dokumentiert, unter anderem von der Volksanwaltschaft, dass Betroffene subtil oder offen entmündigt werden, dass sie pathologisiert werden, dass ihnen Entscheidungsfähigkeit abgesprochen wird und dass sie in Kliniken, Pflege- und Palliativeinrichtungen auf Abwehr, Moralisierung oder verdeckte Ungleichbehandlung stoßen. Davon war an diesem Abend nichts zu hören. Stattdessen dominierte die Vorstellung, Sterbewünsche im Kontext schwerer Erkrankung seien ausschließlich die Folge von Druck, Einengung, Fehlversorgung oder psychischer Krisenlogik.
Gerade diese Gleichsetzung von psychopathologisch bedingter Suizidalität und dem Sterbewunsch entscheidungsfähiger Menschen, die leider immer wieder vorgenommen wird, ist fachlich schlicht falsch. Ich bin seit bald zwanzig Jahren im psychosozialen Bereich tätig, vormals in der Sozialpsychiatrie und seit fünfzehn Jahren als Psychotherapeut. Ich weiß, was Suizidalität ist und was Suizidprävention ist, und wie wichtig das ist und wirke aktiv mit bei Suizidalität und Krise zu intervenieren. Zugleich halte ich es fachlich für zwingend, psychiatrische Suizidalität vom Sterbewunsch entscheidungsfähiger, schwer kranker Menschen zu unterscheiden. Diese Differenz wurde auf dem Podium nicht gemacht und auch von der Moderation keiner Erwähnung würdig gehalten.
Ich mache seit 2022 Supervision für Fachkräfte aus dem Gesundheitswesen – Pflegekräfte, Ärzte, Psychotherapeuten –, die Patienten im Rahmen des assistierten Suizids begleiten. Aus dieser Arbeit kenne ich zahlreiche Berichte über Anfeindungen, moralischen Druck und institutionelle Abwehr. Auch diese Perspektive fehlte vollständig. Gerade eine palliative Fachveranstaltung müsste sich aber auch fragen, wie es um jene Ärzt:innen, Pflegepersonen und Begleiter:innen steht, die im Rahmen des geltenden Rechts handeln und dafür dennoch anhaltend delegitimiert werden.
Was waren denn nun die neuen Aspekte, die in der Bewerbung der Veranstaltung angekündigt wurden? Die Österreichische Palliativgesellschaft (OPG) hält in ihren aktuellen Leitlinien zum Umgang mit Sterbewünschen explizit fest, dass eine Integration der Suizidassistenz in die Palliative Care in Österreich aus heutiger Sicht nicht vorstellbar [ist]. Überschneidungen ergeben sich naturgemäß aber schon dadurch, dass es in der Palliative Care und beim Wunsch nach Suizid-Beihilfe oft um dieselben Patientinnen geht. Im Interesse der Patientinnen ist daher eine gewisse Kooperation, zumindest aber eine enge Abstimmung mit den Anbietenden von Suizidassistenz erforderlich (OPG Handreichung 2022, S. 20). Genau diese notwendige Abstimmungsperspektive wäre ein neuer Aspekt und war an diesem Abend nicht einmal erwähnt. Wie kann so eine Koordination aussehen? Das wäre doch interessant zu besprechen aus Sicht der Patienten!
Jenes Narrativ, wonach gute Palliativversorgung fast alle Menschen vom Wunsch nach assistiertem Suizid Abstand nehmen lasse, ist schlichtweg falsch. Selbstverständlich kann Palliative Care Leid lindern, Ambivalenzen bearbeitbar machen und Sterbewünsche verändern. Aber daraus folgt nicht (und ist wissenschaftlich auch nicht belegt), dass assistierter Suizid primär ein Symptom fehlender palliativer Versorgung wäre. Der Palliativmediziner James Downar hat diese Selbstgewissheit treffend als palliative Hybris kritisiert: die Vorstellung, Palliative Care könne letztlich jedes relevante Leiden ausreichend lindern. Staatlich erhobene Daten aus einigen Ländern z.B. aus Kanada zeigen vielmehr, dass über 90% der Menschen, die ärztlich assistierten Suizid in Anspruch nehmen, Palliative Care erhalten haben oder Zugang dazu hatten oder sich bestens darüber informiert fühlen; zumindest in einem Punkt bin ich der Meinung der Veranstalter: es ist ein sehr wichtiges Signal, dass in Österreich Palliativ- und Hospizpflege ausgebaut wurde und hoffentlich weiter wird! Aber nur mit ausgebauter Palliative Care UND qualitätsgesicherter ärztlicher Suizidassistenz, kommen wir in eine Sterbekultur, die einem säkularen Rechtsstaat würdig ist, ob einem das gefällt oder nicht.
Irritierend war für mich auch die wiederholte Formel vom Leben bis zuletzt. Als ob ein Mensch, der einen assistierten Suizid in Anspruch nimmt, nicht bis zuletzt lebt. In dieser Wendung steckt abermals eine normative Abwertung des selbstbestimmten Sterbens gegenüber dem sogenannten natürlichen Tod. Diese Meinung kann man vertreten, aber die Annahme, selbstbestimmtes Sterben sei prinzipiell das schlechtere Sterben, ist zumindest begründungspflichtig. Sie kann nicht ungefragte Voraussetzung aller weiteren Diskussion sein. Ansonsten handelt es sich um ein Dogma.
Ebenso problematisch bleibt der rhetorische Strohmann, Befürworter des assistierten Suizids würden diesen als würdevollste oder gar einzig würdige Form des Sterbens bezeichnen, wie ein Redner meinte. Wer hat das wie und wo jemals gesagt? Wo wird das seriös vertreten? Das müsste ein Moderator aufgreifen und befragbar machen. Verantwortliche Positionen behaupten nicht, assistierter Suizid sei die bessere oder würdigere Form des Sterbens. Sie vertreten, dass es Menschen gibt, die unter bestimmten Bedingungen ihr Sterben selbstbestimmt gestalten wollen, und dass deren Grundrechte, Würde und Gewissensentscheidung ernst zu nehmen sind. Das ist etwas völlig anderes.
Mein Eindruck ist daher: Der Abend hat nicht offen gefragt, wie Palliative Care unter den Bedingungen geltenden Rechts, verfassungsrechtlich geschützter Selbstbestimmung und real existierender Sterbewünsche handeln kann. Vielmehr war die unausgesprochene Grundannahme, dass assistierter Suizid vor allem Ausdruck von Druck, Manipulation, Propaganda oder Fehlversorgung sei. Genau diese Vorannahme hätte aber Thema der Debatte sein müssen – nicht deren unhinterfragte Grundlage.
Genauso wurden wieder einmal die üblichen Dammbruch- und Slippery-Slope-Argumente bemüht, die in der heutigen wissenschaftlichen Bioethik eine hohe Rechtfertigungslast haben: Wo genau wird wie und wann welcher Damm gebrochen? Welche Mechanismen sind gemeint? Welche Evidenz wird dafür vorgelegt? Ansonsten bleibt es bloßes Framing und Angstmache. Das antisuizidale Klima, von dem am Podium am Ende die Rede war, ist in dieser Form wohl auch ein anti-autonomes und potentiell äußerst paternalistisches Klima. Autonomie ist freilich nicht absolut zu setzen; genauso wenig ist es der Lebensschutz. Ethik ist Güterabwägung.
Ich halte die Wiederaufnahme der Salzburger Palliativgespräche für wichtig. Umso bedauerlicher war dieser Auftakt. Eine öffentliche Fachveranstaltung zu assistiertem Suizid braucht intellektuelle Redlichkeit, begriffliche Präzision und reale Pluralität. Dazu gehören selbstverständlich die verdienstvollen Fachkräfte aus Palliative Care und Hospizarbeit, die dort am Podium waren, aber ebenso Recht, Ethik, Patientenautonomie, praktische Begleitungserfahrung und die Stimmen jener Organisationen, die mit diesen Anfragen tatsächlich befasst sind und an diesem Abend nur in ein dubioses Licht gerückt wurden – und das auf der Grundlage diffamierender Behauptungen.
Ich würde mir wünschen, dass künftige Veranstaltungen zu diesem Thema deutlich breiter und pluraler konzipiert werden. Sonst entsteht der Eindruck, dass nicht diskutiert, sondern ein bereits vorher feststehendes Deutungsmuster öffentlich bestätigt werden soll. Wie ein Akt der Selbstvergewisserung.
Ich wiederhole: Ich kritisiere nicht einzelne Meinungsäußerungen auf diesem Podium, diese Meinungen sind erwartbar. Ich kenne die Debatte und die typischen Argumente von Sterbehilfe-Kritikern. Ich kritisiere aber die Konzeption der Veranstaltung, die Einseitigkeit der Besetzung und die fehlende moderierende Einordnung und Befragung dort, wo sehr starke Behauptungen, problematische Analogien und unbelegte Rahmungen in den Raum gestellt wurden.
Fotorechte: www.pmu.ac.at
Wenn Ihnen schoepfblog gefällt, bitten wir Sie, sich wöchentlich den schoepfblog-newsletter zukommen zu lassen, und Freundinnen und Freunde mit dem Hinweis auf einen Artikel Ihres Interesses zu animieren, es ebenso zu tun.
Weitere Möglichkeiten schoepfblog zu unterstützen finden Sie über diesen Link: schoepfblog unterstützen
