Christoph Schmarl
Kopftuchverbot
Schutz oder Bevormundung?
Analyse
Das Kopftuchverbot an Schulen wird mit einem wichtigen Ziel begründet: Mädchen sollen frei und selbstbestimmt aufwachsen können. Ein gutes Ziel. Aber eine schlechte Frage bleibt: Kann man Selbstbestimmung erzwingen?
Wenn ein Mädchen gezwungen wird, ein Kopftuch zu tragen, ist das problematisch. Kein Kind sollte gegen seinen Willen von Eltern, Verwandten oder einer religiösen Gemeinschaft zum Tragen eines religiösen Kleidungsstücks gezwungen werden. Gerade bei jüngeren Kindern muss man ernst nehmen, dass familiärer oder sozialer Druck eine Rolle spielen kann.
Aber aus Du musst es tragen darf nicht einfach Du darfst es nicht tragen werden. Denn auch ein Verbot ist eine Vorschrift über den Körper eines Mädchens. Wo ziehen wir die Grenze?
Natürlich ist eine Zehnjährige nicht mit einer 17-Jährigen gleichzusetzen. Kinder sind nicht in jeder Hinsicht selbstständig und können leichter beeinflusst werden. Genau deshalb wird das Kopftuchverbot auch mit dem Schutz von Kindern begründet. Das Argument klingt zunächst überzeugend.
Doch daraus folgt nicht automatisch, dass jedes Mädchen mit Kopftuch unfrei ist. Vielleicht wird sie tatsächlich dazu gedrängt. Vielleicht trägt sie es aber auch aus eigener religiöser Überzeugung. Vielleicht gehört es für sie zu ihrer Identität. Vielleicht ist es schlicht ihre Entscheidung. Warum sollte der Staat allein aus einem Kleidungsstück wissen können, was hinter dieser Entscheidung steckt?
Was passiert in der Schule? Stellen wir uns ein zehnjähriges Mädchen vor, das mit Kopftuch in die Schule kommt. Die Schule weiß nicht automatisch, ob sie es freiwillig trägt oder ob ihre Familie Druck ausübt. Das Gesetz weiß es ebenfalls nicht. Trotzdem darf sie das Kopftuch nicht tragen.
Genau hier beginnt das Problem: Wenn wir Freiheit schützen wollen, müssen wir aufpassen, dass wir sie nicht selbst einschränken. Wenn ein Mädchen tatsächlich unter Druck gesetzt wird, muss man handeln. Aber ein Kleidungsstück allein beweist noch keine Unterdrückung.
Kleidung ist plötzlich ein Problem?
Wenn Kleidung aufgrund ihrer kulturellen oder religiösen Bedeutung verboten wird, stellt sich eine unangenehme Frage: Was kommt als Nächstes? Eine Lederhose kann kulturelle Identität ausdrücken. Eine Tracht kann Tradition symbolisieren. Ein Kreuz kann religiöser Ausdruck sein. Kleidung kann zeigen, woher jemand kommt, woran jemand glaubt oder womit sich jemand identifiziert. Auch das Kopftuch kann genau das sein.
Natürlich ist das Kopftuch nicht mit all diesen Beispielen gleichzusetzen. Es kann mit familiärem Druck, traditionellen Rollenbildern oder religiösen Vorstellungen verbunden sein. Genau deshalb muss man hinschauen. Aber Hinschauen ist etwas anderes als pauschal verbieten.
Ein Kleidungsstück kann nicht automatisch beweisen, dass eine Person unterdrückt wird. Sonst wird aus dem Kampf gegen Bevormundung schnell eine neue Form der Bevormundung. Religionsfreiheit gilt auch in der Schule
Religionsfreiheit schützt auch die Möglichkeit, Religion nach außen zu leben und auszudrücken. Sie ist allerdings kein absolutes Recht. Genau deshalb muss darüber gestritten werden, ob ein Kopftuchverbot für unter 14-Jährige tatsächlich notwendig und verhältnismäßig ist.
Denn wenn ein Mädchen aus eigener Überzeugung ein Kopftuch trägt, stellt sich die Frage: Darf der Staat ihr diese religiöse Ausdrucksform einfach verbieten? Das ist keine rein theoretische Frage. Der Verfassungsgerichtshof hat bereits 2020 ein damaliges Kopftuchverbot an Volksschulen aufgehoben. Das heutige Verbot ist jedoch anders ausgestaltet und gilt für Schülerinnen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Ob das aktuelle Gesetz verfassungsrechtlich hält, ist damit nicht automatisch entschieden. Gerade deshalb lohnt es sich, genauer hinzusehen.
Bildung statt Verbote
Warum nicht dort ansetzen, wo echte Selbstbestimmung entsteht: bei Bildung? Echte Freiheit entsteht nicht im Gesetzblatt, sondern im Kopf. Kinder könnten im Ethik- und Demokratieunterricht über Freiheit, Menschenrechte, Religion, Gleichberechtigung und persönliche Verantwortung sprechen. Sie könnten lernen, dass niemand sie gegen ihren Willen zu etwas zwingen darf.
Aber eben auch der Staat sollte nicht ohne einen wirklich überzeugenden Grund bestimmen, was ein Mädchen tragen darf. Wenn ein Mädchen tatsächlich unter Druck gesetzt wird, braucht es Hilfe, Beratung und gegebenenfalls Kinderschutz. Denn ein Verbot löst den familiären Druck nicht automatisch. Es kann den Konflikt lediglich vom Elternhaus in die Schule verlagern. Und was haben wir dann gewonnen?
Wer Mädchen stärken will, sollte ihnen nicht nur sagen, was sie nicht tragen dürfen. Er sollte ihnen beibringen, selbst zu entscheiden.
Nicht: Du musst.
Nicht: Du darfst nicht.
Sondern: Du entscheidest.
Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden. (Rosa Luxemburg)
Vielleicht sollte genau das auch für die Kleidung gelten.
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Eine Erwiderung gegen die Asepsis.
Das Kopftuch
Ein Straßenbild, das zunehmend von Kopftüchern bestimmt ist, kann uns schon länger hier Lebenden nicht gefallen. Wir wissen, wofür es steht: für Abgrenzung von uns ‚Ungläubigen‘ (eine religiöse Hybris sondergleichen), für eine Demonstration moralischer Züchtigkeit und Unberührbarkeit , letztlich für ein Kontaktverbot mit der österreichischen Gesellschaft. Wir haben verstanden, sind aber immer weniger damit einverstanden.
Wenn nunmehr das Kopftuchverbot für unter vierzehnjährige muslimische Mädchen an Schulen gelten soll, dann regt sich erwartungsgemäß das Ehrgebot der Muslime. Muslimische Mädchen als künftige Gebärerinnen zum Fortbestand der Umma müssen geschützt werden vor Beziehungen zwischen Einheimischen und muslimischen Zuwanderinnen. Ein Zuwiderhandeln, eine selbstbestimmte Partnerwahl, kann, wie wir wissen, tödlich enden. Daher kann es auch kein gesellschaftliches Miteinander zwischen uns und den Muslimen geben, sondern bestenfalls ein geduldetes Nebeneinander , solange bis sich die Mehrheitsverhältnisse, schon absehbar, ändern. Die Schulen in Wien sind da schon einmal vorgeprescht mit schlimmen Folgen für die österreichischen SchülerInnen.
Die Unterwanderung ist in vollem Gange, aber unsere politischen ‚Eliten‘ setzen weiterhin auf ‚Integration‘, z.B. mittels eines Kopftuchverbotes. Andere Abwehrmaßnahmen wie ein Verbot des politischen Islam, als gäbe es einen Unterschied zwischen Islam und politischem Islam, sollen folgen.
Die religiös kulturelle Unvereinbarkeit des Islam mit unserer aufgeklärten Gesellschaft ist augenfällig. Für diesen epochalen Rückschritt, etwa in der Frauenemanzipation, haben wir Frauen in den 70er Jahren nicht gekämpft, heute verraten vor allem von den linksutopischen, multikulturalistischen Apologeten der muslimischen Zuwanderung, Frauen wie Männer. Die ‚haarsträubende‘ Begründung für das Kopftuch seitens der muslimischen ‚religiösen‘ (ausschließlich männlichen) Autoritäten werden von ihnen kritiklos hingenommen, die muslimischen Mädchen der Frühsexualisierung und dem Tugendterror ausgesetzt.