Helmuth Schönauer: Ein Image-Solitär klagt. Stichpunkt
In den letzten Wochen wird jedenfalls ein ungewöhnlicher Arbeitsprozess vorbereitet. Dabei geht es darum, ob ein ehemaliger „Ischgl-Guru“ aus der Marketingbranche überhaupt zu Lebzeiten gekündigt werden darf.