Alois Schöpf
Über Metternich´sche Verhältnisse,
illegales Spitzelwesen,
Krüge, die zum Brunnen gehen, bis sie brechen,
und die Feigheit
als bürgerliche Kardinal-Untugend
Notizen
Ob altmodischer Bourgeois oder neumodischer Bobo: Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie meist wissen, was falsch läuft und wie man die Welt regiert. Zumindest am Stammtisch, oder im Club, beim Nobel-Heurigen, beim Golfen oder eben auch im Weinkeller. Sollte man allerdings bei solchen Gelegenheiten nach einem besonders brillanten Statement den jeweiligen Redner zu fragen wagen, ob er sich nicht, auch aufgrund seiner Prominenz, in dieser oder jener heiklen gesellschaftspolitischen Angelegenheit öffentlich engagieren möchte, sind in den meisten Fällen die Ausreden so freundlich ausweichend wie die Auskunft darüber unklar, wieviel der Betreffende im Monat verdient.
Vor dem Hintergrund dieser Mischung aus großer Geste und der Verweigerung sich konkret einzubringen, wird es verständlich, wenn es auch in der Politik nicht üblich ist, jemanden, der es nach Ansicht seines Umfelds zu weit treibt und schon längst zu weit getrieben hat, der gleichsam bereits zu viel negatives Karma angehäuft hat und dessen Krug beim nächsten oder spätestens beim übernächsten Gang zum Brunnen zu brechen droht – einen solchen Kandidaten also zu einem belehrenden, fachlich hochstehenden und zugleich kompromisslosen Gespräch einzuladen. In der Erwartung, dass er sich ändert.
Nein, man lässt ihn gewähren und schaut zu. Bis es dann endlich soweit ist und eine meist absolut lächerliche, auf alle Fälle jedoch strafrechtlich irrelevante Indiskretion dem Schauspiel bzw. der Karriere des Herrn (Frauen verhalten sich da schlichtweg klüger) ein Ende bereitet.
So war es beim ehemaligen Tiroler Landtagspräsidenten Helmut Mader, dem Untreue und unzulässige persönliche Begünstigung vorgeworfen wurden, wobei sämtliche strafrechtlichen Untersuchungen ergebnislos blieben und alle Verfahren eingestellt wurden. Dennoch stellte die ÖVP Tirol Maders Parteimitgliedschaft ruhend, was Mader, der offenbar zu eigenwillig seine Netzwerke gepflegt hatte, als schwere Beleidigung empfand, weshalb er seinerseits aus der ÖVP austrat und alle seine Ehrungen zurückgab.
So war es beim Gründer der Tiroler Festspiele Erl Gustav Kuhn, dem sexuelle Belästigung, Machtmissbrauch, Schikanieren, Mobbing und arbeitsrechtliche Missstände vorgeworfen wurden. Die strafrechtlichen Ermittlungen wurden von der Staatsanwaltschaft eingestellt, da sich kein hinreichender Tatverdacht für eine Anklage ergab. Dennoch wurde Kuhn als künstlerischer Leiter der Tiroler Festspiele Erl entlassen.
So war es beim größten politischen Talent seit Bruno Kreisky Sebastian Kurz, dem Falsch-Aussagen im Rahmen eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses vorgeworfen wurden, wofür er in zweiter Instanz freigesprochen wurde. Zugleich ist die sogenannte Inseratenaffäre nunmehr schon seit sechs Jahren nicht einmal zu einer Anklage gediehen, ein Justizskandal der Sonderklasse, dessen strategisches Ziel offenbar darin besteht, Kurz weiterhin von einer Rückkehr in die Politik abzuhalten.
Nicht viel anders erging es Heinz Christian Strache, der durch das sogenannte Ibiza-Video unfreiwillig zum Filmstar avancierte, wobei bis dato weder daraus, noch aus allen weiteren angeblichen Korruptionsvorwürfen eine strafrechtliche Verurteilung erfolgte. Dafür sind er und sein Mit-Hauptdarsteller Gudenus ruiniert, zugleich aber noch bis heute nicht geklärt, woher jene angeblich 600.000 Krügerrand in Gold stammten, welche die Überbringer des Ibiza-Videos an die Medien von einem Verein für Politische Schönheit kassiert haben sollen.

Der jüngste Fall, der in dieser gleichsam schon standardisierten Art und Weise der politischen Hinrichtung ausgeliefert wurde, ist der Präsident der Wiener Wirtschaftskammer Walter Ruck, dem aufgrund eines illegal mitgeschnittenen Gesprächs in einem Weinkeller Postenschacher, Machtmissbrauch, frauenfeindliche Aussagen und Druck auf Funktionäre vorgeworfen werden. Dabei dürfte wiederum klar sein, dass alle diese Vorwürfe keine strafrechtliche Relevanz aufweisen. Aber das spielt bekanntlich keine Rolle: Der Mann war aufgrund strengster Auslegung des katholischen Beichtspiegels in seiner weltlichen Verlogenheitsvariante nicht mehr zu retten.
Nun geht es bei dieser Aufzählung nicht um die Frage, ob die Betreffenden, welche Opfer der Vorwürfe wurden, die man gegen sie erhob, sich tatsächlich ethisch oder unethisch verhalten haben, ob sie durch fragwürdiges oder auch nur inkompetentes oder eitles Verhalten untragbar wurden oder ob sie, wie oben erwähnt, zu viel sogenanntes negatives Karma angehäuft haben, was in solchen Fällen sehr oft der Fall ist.
Die entscheidenden Fragen lauten vielmehr:
1.
Wie ist es um einen Rechtsstaat bestellt, in dem illegal geleakte Handy-Nachrichten und Chats, illegale Eingriffe in das Privatleben, illegale Video- und Tonaufzeichnungen von Gesprächen abseits einer qualifizierten Öffentlichkeit, Aussagen anonymer angeblicher Opfer und journalistisch erhobene Verdachtsmomente als legitimes Mittel politischer Hinrichtungsrituale akzeptiert werden.
2.
Wie ist es um einen Rechtsstaat bestellt, der neben dem Recht, dessen Einhaltung von der Justiz und den Gerichten überwacht und im Zweifelsfall durchgesetzt wird, eine Paralleljustiz duldet, die der Politik und mit ihr verbündeten Medien die Möglichkeit einer zusätzlichen über die bestehende Rechtsprechung hinaus gehenden moralistischen Rechtsprechung einräumt.
3.
Und was ist dies zuletzt für ein Staat, in dem die Parteien sich im Dienste kladestiner Intrigen einer solchen Parallel-Justiz mit Freude unterwerfen und ihre lästigen Gesinnungsgenossen und Parteifreunde in Führungspositionen dem Fraß einer empörten Öffentlichkeit vorwerfen, ohne abzuwarten, ob die gegen sie erhobenen Vorwürfe tatsächlich genau jenes Regelsystem verletzten, das dazu da wäre, den einzelnen vor einer sich selbst mit Genuss in blockwartmäßiger Selbsterhöhung badenden Gesellschaft zu schützen.
Bilanz
Damit sind wir bei der Kardinal-Untugend, der bürgerlichen Feigheit angelangt, die in all den genannten Fällen die Dramaturgie bestimmte: ob Helmut Mader nun durch seine Beziehungsgeflechte lästig fiel oder Gustav Kuhn sich allzu lächerlich als Maestro aufspielte und Schulden machte oder die junge Truppe um Sebastian Kurz zu sorglos und selbstverliebt mit ihrer Macht umging oder der ehemalige Zahntechniker Heinz Christian Strache mit seiner Geilheit nicht zurande kam oder Herr Ruck zu lange und zu glamourös den Selbstherrlichen spielte. Sie alle wurden zynisch fallen gelassen, weil man Angst hat und zu feig ist, der öffentlichen Meinung, über die sich schon ein Jacques Offenbach im 19. Jahrhundert in seinem erfolgreichsten Werk Orpheus in der Unterwelt lustig gemacht hat, entgegen zu treten, abzuwarten und den Rechtsstaat arbeiten zu lassen.
Denn nur er und in Folge natürlich demokratische Wahlen können entscheiden, ob jemand für ein öffentliches Amt noch tragbar ist oder nicht. Und nur wenn man dem Rechtsstaat und Wahlen diese Entscheidung überlässt, dient man dem Gedeihen der Demokratie. Wenn man hingegen zu feig ist, um auf die Ergebnisse dieser Abläufe zu warten, dient man den schmutzigen Abgründen des Populismus und billigt gewissen Medien den Status inquisitorischen Priestertums zu, von dem sich unsere Gesellschaften mühsam befreit haben und dessen Wiederauferstehung im säkularen Gewande unbedingt verhindert werden muss.
Illustration: KI-generiert
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