Alois Schöpf
Der Intellektuelle als Held
Zum assistierten Suizid
des Schriftstellers, Journalisten und
Lehrers Niki Glattauer
Essay
Selten ist ein Intellektueller seiner Rolle in der Gesellschaft so gerecht geworden wie Niki Glattauer, der in einem 90-minütigen, beeindruckenden Interview mit dem Falter-Herausgeber Florian Klenk und Christian Nusser von Newsflix öffentlich begründete, dass er aufgrund einer schweren, zum Tode führenden Krebserkrankung, Probleme mit dem Herzen und der Notwendigkeit einer Hüftoperation zur Erkenntnis gelangt sei, ein erfülltes Leben gelebt zu haben und es nun nicht mehr fortsetzen zu wollen, da es in Zukunft nur noch unter für ihn unwürdigen, also inakzeptablen Bedingungen weitergeführt werden könne.
Ich kann dann nicht mehr essen, was ich will. Ich kann nicht mehr trinken, was ich will. Ich kann nicht mehr tun, was ich will. Ich kann nicht mehr leben, wie ich will.
Ursprünglich wollte Glattauer in die Schweiz fahren, um dort mit Hilfe von Dignitas. Menschenwürdig leben – menschenwürdig sterben sein Leben selbstbestimmt zu beenden. Mehr aus Zufall erfuhr er von einem seiner Freunde, dass die Möglichkeit des assistierten Suizids durch den Beschluss eines Sterbeverfügungsgesetzes seit 2022 inzwischen auch in Österreich möglich ist.
Dieses überraschende Unwissen eines Mannes, von dem man eigentlich annehmen dürfte, dass er über die innenpolitischen Entwicklungen in Österreich bestens informiert ist, zeigt deutlich, wie beschränkt erfolgreich – auch durch ein bis vor kurzem noch striktes Werbe- sprich defacto Informationsverbot – die Bemühungen der Österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende (ÖGHL) geblieben sind, das vom Verfassungsgerichtshof verbriefte Menschenrecht, Art und Zeitpunkt seines Todes selbst zu bestimmen, einer breiten Bevölkerung bekannt zu machen.
Niki Glattauer hat dies selbst erkannt und mit bewundernswertem Mut bewusst seine Prominenz genutzt, um seinen selbstbestimmten Sterbeplan öffentlich zu machen. Im Sinne angewandter Philosophie, angesiedelt zwischen Epikureismus und Stoizismus, erläuterte er die Gründe seines Entschlusses nicht ohne Selbstironie, und vor allem erläuterte er sie gemeinverständlich, nüchtern und ohne betuliches Geschwätz, was ihm inzwischen von den Gegnern der Sterbehilfe, denen die Argumente ausgehen, zum Vorwurf gemacht wird.
Glattauer berichtet auch ausführlich über das gesetzlich vorgeschriebene Prozedere: seinen Anruf in Innsbruck bei der Palliativmedizinerin Dr. Christina Kaneider, seit einigen Monaten Präsidentin der ÖGHL, über die rasche und unbürokratische Abwicklung der zwei notwendigen Aufklärungsgespräche, über seine Trauer, trotz eines reichen Lebens dieses nun doch beenden zu müssen, über die positive Reaktion seiner Kinder und seinen festen Entschluss, am Vormittag des Donnerstags letzter Woche unter ärztlichem und psychologischem Beistand von Dr. Kaneider aus dem Leben zu scheiden.
Als mir nahe Freunde den Link zum Interview mit Niki Glattauer zuschickten, hatten es bereits 2.000 Personen gesehen. Eine Stunde später waren es 4.000, am nächsten Vormittag waren es 11.000, inzwischen haben das über Youtube verbreitete Dokument, Stand 11. September, bereits über 90.000 Personen zur Kenntnis genommen. Soviel zum Stand der neuen und im Gegensatz dazu der in moralistischer Dauerverschlafenheit befangenen klassischen Medien.
Kaneider wiederum, kämpferisch und telegen, ursprünglich angestellte Ärztin des Hospiz Tirol, bis sie aufgrund der strikten Weigerung desselben, die Errichtung von Sterbeverfügungen und ihre Durchführung zuzulassen, kündigte und als Wahlärztin tätig ist, ziert inzwischen die Titelseite der jüngsten Ausgabe des Falter, in der sie ihre zentrale Forderung erhebt, die Sterbewilligen mit ihrem todbringenden Mittel nicht allein zu lassen, sondern sie professionell zu begleiten.
Aber auch alle anderen Medien nahmen das Thema auf, wobei sich die meisten von ihnen in paternalistischer Arroganz nicht entblödeten, vor der Nachricht über den Suizid Glattauers die Telefonnummern der Telefonseelsorge oder von psychiatrischen Beratungsstellen einzublenden, als sei nun tatsächlich der von kirchlicher Seite immer wieder beschworene Dammbruch zu erwarten und Österreich durch die Katastrophe massenhafter Nachahmungstäter von der Selbstausrottung bedroht. Es versteht sich, dass Bischof Glettler, der auf Kardinalswürden spitzt, mit Unterstützung der Theologin Claudia Paganini in dieselbe Kerbe schlug und Niki Glattauer einen Hang zu Reality-Shows vorwarf. Ziemlich obszön angesichts des Mutes dieses Mannes.
Besonders verschreckt reagierte die österreichische Palliativgesellschaft, die eine Krisensitzung einberief, weil sie aktuell ihr Geschäftsmodell bedroht sieht, dessen Kernaussage auf der Behauptung aufbaut, dass Sterbehilfe sich im Prinzip erübrige, wenn die Palliativversorgung der Bevölkerung entsprechend ausgebaut würde, wodurch sich die Ängste vor einem leidvollen Tod als überflüssig erwiesen. Damit erweise sich aber auch das Sterbeverfügungsgesetz als überflüssig, weshalb seine Durchführung vorausgreifend von den meisten Palliativstationen und von allen Hospizen, hier auch aus religiöser Verblendung heraus, hintertrieben und die Debatte um den Freitod Glattauers dazu missbraucht wird, zusätzliche Gelder zu akquierieren.
Dem ist hinzuzufügen, dass das Sterbeverfügungsgesetz ausdrücklich die Mitwirkung am assistierten Suizid jedermann freistellt und Diskriminierungen in beide Richtungen, Mitwirkung oder Nichtmitwirkung, untersagt. Dieses Diskriminierungsverbot gilt leider auch für juristische Personen, die, wie etwa die Hospize, über ihre Hausordnungen genau jene Freiheit der Mitwirkung oder Nichtmitwirkung zu verhindern versuchen, die das Gesetz wiederum natürlichen Personen ausdrücklich einräumt. Dieser Widerspruch muss dringend durch eine neue Verfassungsklage geklärt werden bzw. gehören Hospize und ähnliche Einrichtungen, die unter dem Einfluss totalitärer Weltanschauungen stehen, durch säkular geführte und ebenso vom Staat geförderte Einrichtungen ergänzt.
Hinzu kommt, dass das Versprechen der Palliativmedizin, leidvolles Sterben verhindern zu können, in vielen Fällen nachweislich nicht stimmt. Eine Tatsache, die zuletzt zum entscheidenden Argument hinführt: der vom Verfassungsgerichtshof garantierten Entscheidungsfreiheit nämlich, Art und Zeitpunkt des eigenen Todes selbst zu bestimmen, sich also gegen eine Palliativbehandlung mit ihren mit der eigenen Würde möglicherweise nicht vereinbaren Behandlungsmethoden und Ritualen zu entscheiden.
Dies jedoch bedeutet wiederum bei genauer medizinhistorischer Betrachtung, dass die Palliativmedizin mit dem lügnerischen Versprechen eines leidensbefreiten Todes als medizinisches Fachgebiet inklusive seiner samtweich argumentierenden VertreterInnen aufgrund einer überholten Ideologie, des eigenen Geschäftsinteresses oder schlicht aufgrund mangelnder Zivilcourage ein elementares Menschenrecht verweigert oder zumindest behindert.
Damit jedoch reiht sie sich würdig in die schreckliche Kriminalgeschichte der ärztlichen Unkünste ein. Die Gräueltaten der nationalsozialistischen Rassenlehre bewusst beiseite lassend reichen diese, um nur einige Beispiele zu nennen, von der Lobotomie bei Verhaltensauffälligen, Konversionstherapien bei Homosexuellen, Zulassen schwersten Leids durch die Verhinderung von Abtreibungen bis hin zum frömmlerischen Verreckenlassen von Menschen zur Verbesserung ihrer Position vor Gott und erlauben in diesem jüngsten Fall noch einmal einen erschreckenden Blick in die Abgründe menschlicher Verblendungszusammenhänge.
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Diesem Essay kann ich nur voll beipflichten. Meiner Meinung nach hat jeder Mensch das Recht sein Leben zu beenden, wenn es ihm unerträglich wird, nicht mehr lebenswert ist, die Menschenwürde verloren geht. Würdiges, selbstbestimmtes Sterben ist auch die Option für mich, sollte ich in eine dementsprechende Situation kommen. Was Religionen mit Leiden müssen, Krankheit und Leid annehmen, mit Vertröstung auf das Jenseits den Menschen zumuten, grenzt an Missbrauch. Ganz zu schweigen von all den anderen Grauslichkeiten, die man im Namen Gottes Menschen antut und sie zerstört. Jedem gehört sein eigenes Leben, das er in Würde und Selbstbestimmtheit beenden darf, wenn er es will!
Dieser Kommentar ist ein weiterer von schon früher bekannten, die allesamt sehr wichtig sind, um die leider immer wieder erlahmende offene Diskussion in der Breite der Gesellschaft anzustoßen. Man muss Alois immer wieder danken dafür, dass er sich in sachlicher Weise des Themas angenommen hat. Würdiges und selbstbestimmtes Sterben zu ermöglichen, ist ein Anliegen, das zu den intimsten persönlichen Rechten zählt.
Die Entscheidung darüber, ob jemand leben oder nicht mehr leben möchte, ist ausschließlich Sache der betroffenen Person. Religionen, die sich in dieser Frage immer wieder in den Vordergrund drängen, mögen für die weniger belichteten Charaktere ihrer Anhänger Trost spendend wirken, indem sie mit dem plumpen Märchen des ewigen Lebens über die Tatsache hinweghelfen möchten, dass jeder am Ende seinen eigenen und endgültigen Tod erlebt.
Danach ist eben nichts mehr. Aus jeder menschlichen Person wird ein Leiche. Ein lebender Organismus wird dabei zu Materie, bei der die chemische Zersetzung beginnt.
Das ist alles sehr bitter, aber wahr. Je früher man mit dieser Wahrheit Frieden schließt, desto leichter lebt es sich. Aber wenn man, wann und warum auch immer zum Schluss kommt, das sei nun genug, ist es das verdammte Recht des Betreffenden, in einer selbstbestimmten Prozedur in Würde und mit Stil abzutreten.