Alois Schöpf
Der Funktionsintellektuelle und
sein Kampf
gegen den assistierten Freitod
Essay

Karl Marx schreibt in seinem Werk Zur Kritik der politischen Ökonomie: Es ist nicht das Bewusstsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewusstsein bestimmt.

Dem ist hinzuzufügen: Von Interesse sind allerdings nur jene, auf die dieser Satz nicht zutrifft, deren gesellschaftliches Sein also nicht ihr Denken bestimmt, die vielmehr davon abstrahieren und sogar gegen ihr gesellschaftliches Sein denken können. Diejenigen jedoch, auf die er zutrifft, sind im harmlosesten Fall Opportunisten, im schlimmsten Fall als Funktionsintellektuelle gefährlich.

Letzteren sind die folgenden Überlegungen gewidmet. Sie handeln von drei Vortragenden bzw. Diskussionsteilnehmern, die bei verschiedenen Veranstaltungen zum Thema assistierter Freitod gegen das vom österreichischen Verfassungsgerichtshof jedem Bürger zugesprochene Recht argumentierten, die Art und den Zeitpunkt des eigenen Todes selbst zu bestimmen und sich dabei von jemandem helfen zu lassen.

Als mittelbar oder unmittelbar Bedienstete der katholischen Kirche zitierten sie jedoch nicht ehrlicherweise die dogmatischen und religiösen Grundlagen, die sie gleichsam dienstrechtlich zu ihrer Gegnerschaft zwingen. Diese wurden vielmehr verschwiegen und Begriffe wie Kirche, Religion, Glaube oder Christentum erst gar nicht verwendet.

Stattdessen befleißigten sie sich der Sprache der Vernunft und verorteten sich am Boden der Europäischen Aufklärung. Denn nur dies befähigte sie, einem Publikum gegenüber, das gebildet genug war, um die Abstrusität kirchlicher Glaubenssätze zurückzuweisen, zugleich in vielen Fällen jedoch noch immer der kindlichen Sehnsucht anhing, auf das Versprechen eines Lebens nach dem Tod hoffen zu dürfen, für die zutiefst unmenschliche Position ihrer Dienstgeberin, der Kirche, zu agitieren.

Dabei brachte es die Ethikerin der Universität Innsbruck Anne Siegesleitner auf den Punkt, als sie bei der Fortbildungsveranstaltung des Oberlandesgerichts Innsbruck zum Thema Selbstbestimmung am Lebensende am 18.06.2026 den Generalsekretär der Österreichischen Bischofskonferenz DrDr. Peter Schipka aufforderte, doch offen einzugestehen, weshalb die Kirche nie zur Autonomie am Lebensende Ja sagen könne.

Sie verwies dabei auf jenes zentrale platonistische Dogma der christlichen Religion, wonach Gott das Leben gibt, die unsterbliche Seele also einhaucht, und beim Tod wieder zu sich nimmt, weshalb der Mensch nie Eigentümer seines Lebens sein könne, sondern lediglich sein Verwalter, und der Selbstmord, begleitet oder nicht, immer ein illegitimer Eingriff in die Eigentumsrechte Gottes darstelle.

Solches ist nicht nur eine theologische Interpretation, sondern im Katechismus der katholischen Kirche unter den Paragraphen 2280 und 2281 unzweideutig festgeschrieben:

2280:
Jeder ist vor Gott für sein Leben verantwortlich, der es ihm geschenkt hat. Gott bleibt der höchste Herr des Lebens. Wir sind verpflichtet, das Leben dankbar anzunehmen und zu seiner Ehre und zum Heil unserer Seelen zu bewahren. Wir sind Verwalter, nicht Eigentümer des Lebens, das Gott uns anvertraut hat. Wir verfügen nicht darüber.

2281:
Der Selbstmord widerspricht der natürlichen Neigung des Menschen, sein Leben zu erhalten und fortzuführen. Er verstößt schwer gegen die rechte Selbstliebe. Er beleidigt auch die Liebe zum Nächsten, weil er die Bande der Solidarität mit den familiären, nationalen und menschlichen Gemeinschaften, denen wir verpflichtet bleiben, zu Unrecht zerreißt.

Was Siegesleitner allerdings nicht erwähnte, ist die Tatsache, dass die Kirche sich die Ehrlichkeit, den Katechismus zu zitieren, nicht leisten kann und heucheln muss, um nicht im Gelächter ob ihrer Weltfremdheit unterzugehen, endgültig auf eine sektenähnliche Minderheit zurechtgestutzt zu werden und damit alle bisherige Macht und allen Prunk zu verlieren.

Entsprechend kam denn auch DrDr. Schipka der Aufforderung der Ethikerin nicht nach und schwafelte vielmehr von den Grenzen der Autonomie, die sich immer in einem sozialen Rahmen vollziehe und die durch Selbsttötung, wenn der Rahmen intakt sei, diskreditiert werde, oder, wenn er nicht intakt sei, dafür Ursache sein könne.

Der aus Wien angereiste Generalsekretär hatte es an diesem Abend wirklich nicht leicht, da wohl kaum jemand der Anwesenden seinen Ausführungen zustimmte und zu all dem eine unmittelbar Betroffene aus dem Publikum vom entwürdigenden und schrecklichen Leidensweg ihres Vaters berichtete, der gerade zu einem Zeitpunkt starb, als das Sterbeverfügungsgesetz zwar in Ausarbeitung, jedoch noch nicht in Kraft getreten war.

Da hatte es Prof. Dr. Martin M. Lintner, Dekan der philosophisch theologischen Hochschule Brixen, Professor für Moraltheologie und spirituelle Theologie, schon wesentlich leichter, als er in den von der Caritas betriebenen WirkRaum nach Dornbirn eingeladen wurde, um zum Thema Der letzte Entschluss. Selbstbestimmung zwischen Freiheit und Verantwortung“ zu referieren.

Da er sein Publikum mit gewissem Recht als christgläubig und an seinen Lippen hängend einstufen konnte, präsentierte er nach anfänglich noch vorsichtiger, Weltläufigkeit vortäuschender und daher nur für den geübten Zuhörer als untergriffig erkennbaren Rede in Folge sämtliche Vorurteile, die kirchliche Kreise gegen die Befürworter des assistierten Freitods vorzubringen pflegen.

Meine Wortmeldung, in der ich mich als Vertreter der ÖGHL für Tirol und Vorarlberg outete und, nicht unbedingt zur Freude der ebenfalls anwesenden und auf Konzilianz bedachten Präsidentin der ÖGHL Dr. Christina Kaneider, den Vortragenden als Funktionsintellektuellen bezeichnete, der brav das von sich gebe, wozu er beauftragt sei, woran tatsächlich zu glauben er jedoch viel zu intelligent sein müsse, beendete abrupt die harmonische Verständigung auf unfaire Vorurteile. Das änderte allerdings nichts daran, dass mir das Mikrofon entzogen wurde, weil es nicht angehe, Referenten zu beleidigen.

Einen ähnlichen Verlauf nahm Monate früher übrigens auch ein Vortrag im bischöflichen Prunkzimmer des Widums in Längenfeld im Ötztal, wo sich der Geschäftsführer der Tiroler Hospizgesellschaft Mag. Werner Mühlböck seines Publikums noch sicherer zu sein glaubte. Nach einem anfänglich neutralen Bericht über das Sterbeverfügungsgesetz zog er immer schonungsloser gegen eine Zeit und eine Gesellschaft vom Leder, die den Massenselbstmord begünstige, bis zuerst zaghaft das vor allem aus dem Pflegebereich kommende Publikum Widerspruch anmeldete, mein Kollege Wolfgang Obermüller und ich uns als Vertreter der ÖGHL zu erkennen gaben und zuletzt wiederum ein Betroffener, der wie bereits sein Vater an einer tödlichen Krankheit litt, jedoch nicht wie dieser, wie er sagte, elendiglich verrecken wolle und daher das Engagement der ÖGHL ausdrücklich lobte, dem Vortragenden jegliche Autorität entzog und den Abend sprichwörtlich kippte.

Je nach Publikum laufen solche und ähnliche kirchliche Veranstaltungen, sofern sie nicht durch Störenfriede verunreinigt werden, stets nach dem immer gleichen dramaturgischen Prinzip ab.

Zuerst tolerantes Abtasten, wie weit der Vortragende in seinem Denunziationsfuror gehen kann, sodann zunehmend sich steigerndes Abarbeiten der gängigen Vorurteile und zuletzt das unmissverständliche Zücken der christlichen Mo-ralkeule.


Besonders beliebt ist dabei als Einstieg

1.
der Hinweis auf die Niederlande, wo im Gegensatz zu Österreich aktive Sterbehilfe erlaubt ist und unter dem Begriff Euthanasie firmiert. Dieser Begriff eignet sich, obwohl er in den Niederlanden nichts mit seiner schrecklichen Geschichte in Deutschland und Österreich zu tun hat, vorzüglich dazu, um den assistierten Freitod gleich von allem Anfang an in die Nähe des Mordprogramms der Nationalsozialisten zu rücken und diese Assoziation noch durch den Hinweis zu verstärken, dass auch in den Niederlanden alte und vor allem demente Menschen gegen ihren Willen umgebracht würden, ein skandalöses Gerücht, das nicht dadurch wahrer wird, indem es immer wieder nachgebetet wird.

2.
Im Hinblick auf die gesellschaftlich fortschrittlichen Beneluxländer eignet sich, wie bereits angedeutet, auch die Frage vorzüglich, was das für eine Gesellschaft sein müsse, in der sich von Jahr zu Jahr mehr Menschen umbringen lassen. Inzwischen gehen in den Niederlanden tatsächlich 6,4 % der Sterbefälle auf assistierten Freitod zurück.

Die Überlegung, dass diese Gesellschaft genau deshalb eine besonders humane sein müsse, weil sie die Autonomie des Menschen achtet und durch die Möglichkeit der Sterbebegleitung unnötiges Leiden bekämpft, wird als Argument grundsätzlich nicht eingebracht.

Höhepunkt dieser Art von Kritik an jenen Staaten, in denen der assistierte Freitod bereits seit Jahren bewährte Praxis ist, sind zuletzt drei weitere Einwände.

3.
Einmal die hohen Kosten, die etwa bei einer Fahrt in die Schweiz zu Dignitas anfallen, wobei unterschlagen wird, dass die Schweiz auch in allen anderen Bereichen über ein viel höheres Preisniveau verfügt und ärztliche Untersuchung, Freitodbegleitung und zuletzt Kremierung auch in Österreich ansehnliche Kosten verursachen können.

4.
Besonderer Beliebtheit erfreut sich auch ein Verweis auf Belgien, wo es inzwischen möglich ist, dass an einer unheilbaren Krankheit leidenden Jugendlichen, die als entscheidungsfähig eingestuft werden, per Gesetz eine Freitodbegleitung offensteht.

Auch hier findet das Argument, dass eine bürokratische Schikane, die sich nach Geburtsdaten bemisst, niemals Grundlage ethischer Überlegungen sein kann, deren Ziel es ist, Leid zu verhindern, niemals Eingang in die Debatte.

5.
Endgültig ekstatisch werden die Ausführungen der im Auftrag der Kirche Argumentierenden, wenn sie auf den Fall jenes zu lebenslänglicher Haft verurteilten belgischen Sexualstraftäters verweisen, der erfolgreich assistierten Freitod beantragte, der ihm zunächst gewährt wurde.

Verschwiegen wird allerdings, dass die Behörden knapp vor dem Sterbetermin seinen Antrag ablehnten und ihn in eine spezialisierte psychiatrische Einrichtung einweisen ließen. Die mangelnde psychiatrische Betreuung war nämlich sein Hauptargument, weshalb er zu sterben wünschte.

6.
Mehr theoretisch sind Überlegungen wie etwa die Pflicht eines jeden Menschen, sein Leben zu bejahen. Dass diese Pflicht aus dem göttlichen Eigentumsrecht abgeleitet ist, wird natürlich verschwiegen. Aber auch die grundsätzliche Pflicht des Staates, das Leben zu schützen, ist ein Argument, was aus kirchlicher Sicht so weit führen darf, dass der Bürger am Plan, sein Leben zu beenden, im Sinne des Schutzes dieses seines eigenen Lebens gehindert wird.

7.
Natürlich darf auch der Hinweis auf die oberste philosophische Instanz Immanuel Kant nicht fehlen, der den Selbstmord als Mord qualifizierte und daher ablehnte, wobei nicht vergessen werden sollte, dass der große Philosoph, unter rigider preußischer Diktatur lebend, umgehend seine Lehrbefugnis verloren hätte oder gar im Gefängnis gelandet wäre, wenn er nicht zu genau diesem Ergebnis gekommen wäre. Ein Staat nämlich, der dem Bürger die Autonomie seines Lebens oder Sterbens überlässt, begibt sich seines wirksamsten Terrorinstruments: der Folter.

Dreihundert Jahre nach seiner Geburt auf Kants ausnahmsweise funktionsintellektuellen Fehlschluss zu rekurrieren, ist mehr als billig und vernachlässigt die Trivialität, dass es sich bei Mord um eine Tötung gegen den Willen des Betroffenen handelt, wohingegen der assistierte Freitod Ausdruck der Willensfreiheit desselben ist.

8.
Ein weiteres Argument, wie vor allem Schipka es ausführte, bezieht sich auf das soziale Umfeld jener, die den assistierten Freitod wählen und damit riskieren, die Liebe und Zuwendung ihrer Angehörigen zu diskreditieren bzw. sie durch ihr egoistisches Handeln zu traumatisieren.

9.
Unweigerlich folgt als abschließendes Argument stets die wissenschaftlich nicht haltbare These, dass sich bei guter Palliativversorgung das Problem des assistierten Freitodes ohnehin erübrige, vielmehr ein Wunsch nach demselben meist Ausdruck einer Vernachlässigung, Vereinsamung oder schlicht einer mangelnden qualifizierten Betreuung des Todkranken sei. Es versteht sich, dass diesem Argument, sehr oft am Schluss der Denunziationskette angeführt, auch die Aufgabe zukommt, die Position und Budgetierung kirchlicher Einrichtungen wie der Caritas oder der Hospize abzusichern und zu verbessern.

Außen vor bleibt dabei die Tatsache, dass nicht alle Leidenszustände durch Palliativmedizin gelindert werden können, und dass die Frage des assistierten Freitods sich nicht so sehr auf Leidensverhinderung bezieht, sondern fundamental mit dem Freiheitsbegriff und der Autonomie des Menschen in seiner letzten Lebensphase zusammenhängt: Die Freiheit also, auch das Service der noch so guten, zweifelsfrei verdienstvollen Hospize und den dort zu vollziehenden Verlauf zu einem sogenannten natürlichen Tod hin zu verweigern.


Bilanz:

Damit kann zu Karl Marx und der Frage zurückgekehrt werden, oder der Funktionsintellektuelle lediglich unreflektierter Ausdruck seines gesellschaftlichen Seins ist oder ob er doch Momente der Erleuchtung erlebt, in denen ihm klar wird, dass er durch sein Argumentieren

1.
nicht nur die jahrhundertealte Theologie und das gigantische Gebäude der christlichen Lehre disqualifiziert, wenn er sie hinter dem Geschwätz der Vernunft verbirgt. Dass er also durch sein Verhalten geradezu seinen Unglauben dokumentiert, der ihn dazu veranlassen müsste, seine wohlerworbene Position im Dienst der Kirche aufzukündigen.

Und dass er
2.
durch den Missbrauch der vernünftigen Rede zugleich bei aller Distanz zur Aufklärung auch jene großartigen Fortschritte der Naturwissenschaften herabwürdigt, denen er als religiöser Mensch Gesundheit und ein langes Leben verdankt und die zweifelsfrei nur durch die Befreiung des Denkens im Rahmen der Aufklärung möglich wurden.

3.
Zuletzt hat der Funktionsintellektuelle sich jedoch die Frage zu stellen, ob er, wenn er schon an einen Gott glaubt, der ihm seinen Verstand gegeben hat, nicht den wahren und fundamentalsten Missbrauch göttlichen Eigentums begeht, wenn er gesund und bei Sinnen und oft wider besseres Wissen Dinge behauptet, an die er aufgrund seiner Intelligenz und seiner Bildung in Wahrheit nicht glauben kann.

1. PS:
Für die sogenannte Sterbehilfe sind inzwischen verschiedene Begriffe üblich, darunter assistierter Suizid, aber auch der von mir verwendete eher seltenere Ausdruck assistierter Freitod, den ich deshalb bevorzuge, weil das Wort Suizid umgehend zur Pathologisierung einlädt, der Begriff Freitod hingegen auf den fundamentalen Wert der Autonomie hinweist.


2. PS:
Das Interview mit dem todkranken Niki Glattauer und die Berichte über seinen zuletzt durchgeführten Plan, sein Leben selbstbestimmt zu beenden, hat den Mantel des Schweigens und Verdrängens in Sachen assistierter Freitod endgültig zerrissen. Die Verdienste um eine Humanisierung unserer Gesellschaft sind daher groß, nicht nur jene Glattauers, sondern auch jene des Falter und seines Chefredakteurs Florian Klenk, der Glattauers Handeln und seinen Beweggründen breiten Raum einräumte.

Dass nun ausgerechnet der Österreichische Presserat diese journalistische Großtat rügt, ist zutiefst beschämend und erweist die dafür Verantwortlichen als eine Zusammenballung gestrigen, unaufgeklärten und an den tatsächlichen Problemen der Menschen uninteressierten Denkens. Ich schäme mich, diese Leute als meine Kollegen bezeichnen zu müssen.

https://orf.at/stories/3435723/

Illustrationen: KI-generiert

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Alois Schöpf

Alois Schöpf, Autor, Journalist, Veranstalter, geb. 1950, lebt bei Innsbruck, schreibt seit 41 Jahren in Zeitungen und Zeitschriften, zuletzt seit 34 Jahren in der Tiroler Tageszeitung, pointierte und viel gelesene Kolumnen. Er ist einer der dienstältesten Kolumnisten Österreichs. Nach seiner Tätigkeit als ORF-Fernsehredakteur für Fernsehspiel und Unterhaltung verfasste Schöpf Romane, Erzählungen, Märchenbücher und in den letzten Jahren vor allem Essays zu relevanten gesellschaftlichen Themen. Daneben schrieb er Theaterstücke und vier Opernlibretti. Schöpf war auch als Blasmusikdirigent tätig und ist Gründer der Innsbrucker Promenadenkonzerte, die er 25 Jahre lang bis 2019 leitete. Zuletzt gründete er 2020 das Online-Magazin schoepfblog, an dem 40 renommierte Autorinnen und Autoren mitarbeiten.

Dieser Beitrag hat 2 Kommentare

  1. Susanne Preglau

    Lieber Herr Haselberger, Ihr Kommentar trifft den Nagel punktgenau auf den Kopf. Ich gratuliere Ihnen zu Ihren Ausführungen!
    Susanne Preglau

  2. Rainer Haselberger

    Lieber Alois Schöpf,
    vielen Dank für die Informationen über den argumentativen Werkzeugkasten der Verteufler des Sterbeverfügungsgesetzes!
    Ich wundere mich ja immer wieder, dass es eine Wissenschaft geben soll, die sich „Theologie“ nennt, und die genauso wissenschaftlich ist wie die Homöopathie. Etwas glauben zu müssen heisst, etwas nicht zu wissen, aber es aus dogmatischen Gründen nicht kritisieren und hinterfragen zu dürfen. Funktionsintellekt par excellence. Leider ist zum Unterschied zur Homöopathie die Theologie nicht (neben)wirkungsfrei. Sie sollte deshalb schon längst von den Universitäten verbannt worden sein!

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