Alois Schöpf
Auch Menschenrechte sind Menschenwerk.
Apropos

Ob Christentum, Judentum oder Islam, alle drei Religionen beruhen auf heiligen Büchern, an denen kein Jota geändert werden darf. Dabei hat die Möglichkeit, die Bibel zumindest zu interpretieren und auf ihre Entstehung hin kritisch zu hinterfragen, immerhin dem christlichen Abendland den Weg in die Moderne geebnet, was weder vom Islam, noch vom streng orthodoxen Judentum behauptet werden kann.

Eines ist uns Nachfahren der drei Schrift-Religionen durch den Umgang mit als göttliche Offenbarungen gehandelten Texten geblieben: das Vorurteil, es gebe göttliche Regeln, die jeder Veränderung entzogen sind.

Als eine solche quasigöttliche Regelschrift gelten auch die am 10. Dezember 1948 von den Vereinten Nationen beschlossenen Menschenrechte, die in verklärter Sprache und als Reaktion auf die Gräuel des Weltkriegs und hier vor allem des Holocaust formuliert und inzwischen zur beliebtesten moralischen Waffe sehr vieler Organisationen wurden, um ihre jeweiligen Interessen politisch und juristisch durchzusetzen.

Nun erweist es sich jedoch wie auch bei allen anderen heiligen Texten, dass die Wirklichkeit komplizierter ist als hehre Worte, und menschenrechtskonformes Handeln sogar zerstörerisch sein kann. Wenn etwa Menschen aus korrupten Diktaturen flüchten, dadurch das unfähige System, das sie unterdrückt, stabilisieren und durch Migration die wohlhabenden demokratischen Länder überfordern und destabilisieren.

Im Jahre 1948 gab es eben noch keine Globalisierung des Verkehrs und der Kommunikation durch das Internet. Diese Tatsachen gilt es, ohne zugleich die universellen Werte der Gerechtigkeit zu opfern, zur Kenntnis zu nehmen und die gleichsam göttlichen, in Wirklichkeit menschengemachten Menschenrechte nüchtern zu evaluieren. 

Auch wir Europäer haben das Recht, nicht zu Opfern unantastbarerer, in Wirklichkeit jedoch längst überholter Texte zu werden.

Erschienen in der Tiroler Tageszeitung am 22.06.2024

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Alois Schöpf

Alois Schöpf, Autor und Journalist, lebt bei Innsbruck. Alois Schöpf schreibt seit 37 Jahren in Zeitungen und Zeitschriften, zuletzt seit 28 Jahren in der Tiroler Tageszeitung, pointierte und viel gelesene Kolumnen. Er ist einer der dienstältesten Kolumnisten Österreichs. Zahlreiche Veröffentlichungen, bei Limbus: Vom Sinn des Mittelmaßes (2006), Heimatzauber (2007), Die Sennenpuppe (2008), Platzkonzert (2009), Die Hochzeit (2010), Glücklich durch Gehen (2012), Wenn Dichter nehmen (2014), Kultiviert sterben (2015) und Tirol für Fortgeschrittene (2017). Zuletzt erschien in der Edition Raetia Bozen gemeinsam mit dem Fotografen und Regisseur Erich Hörtnagl "Sehnsucht Meer, Vom Glück in Jesolo", die italienische Übersetzung wurde zeitgleich präsentiert. Und es erschien, wieder bei Limbus, "Der Traum vom Glück, Ausgewählte Alpensagen". Schöpf ist auch Gründer der Innsbrucker Promenadenkonzerte und leitete das erfolgreiche Bläserfestival fünfundzwanzig Jahre lang bis 2019.

Dieser Beitrag hat 7 Kommentare

  1. Rosemarie Gassler

    Sehr geehrter Herr Schöpf,
    was die Bibel betrifft, denke ich genauso wie Sie. Ob religiös oder nicht, eines gilt immer: „Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem andern zu.“
    Daher: Wie stellen Sie sich nüchtern evaluierte Menschenrechte vor? Bitte Beispiele!
    Diese Ihre Meinung klingt auf den ersten Blick sehr vernünftig und intelligent, ist aber meiner Meinung nach typisch der heutigen Zeit angemessen. Nämlich egoistisch. Wir Europäer sind keine Opfer und werden es auch dank unserer ach so hohen Kultur sicherlich nie sein.
    Mit freundlichen Grüßen
    PS:
    Lopatka sagt, Ruanda hätte gleich hohe Standards wie Europa.
    Demnach hat Europa gleich hohe Standards wie Ruanda?

  2. Helmut Schlichtherle

    S.g. Hr. Schöpf!
    Ich lese immer mit Interesse Ihre Kommentare in der Samstagsausgabe und ich würde mir wünschen, dass diese oft moralisch lehrreichen Artikel auch junge – oder auch etwas einfacher denkende – Leute erreichen würden.
    Ob das allerdings angesichts Ihrer ellenlangen Schachtelsätze mit (z.B. heute) sage und schreibe 55 Wörtern der Fall sein wird, wage ich zu bezweifeln…
    Beste Grüße

  3. Rainer Haselberger

    Art. 14 der AEMR aus 1948 lautet (deutsche Übersetzung Amnesty International):
    „Artikel 14 (Asylrecht): Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
    Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich aufgrund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder aufgrund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.“
    Nur wer individuell verfolgt wird, hat das Recht, Asyl zu suchen und zu genießen, nicht wer vor Krieg, Hunger oder Überschwemmung flüchtet. Die AEMR blieb bei der Ausgestaltung des Asylrechts extrem unbestimmt. Eine Einschränkung dieses ohnedies minimalsten Schutzes vor persönlicher Verfolgung würde die Bezeichnung „Menschenrechte“ wohl ad absurdum führen!
    Sosehr ich Herrn Alois Schöpf schätze, eine Änderung dieses AEMR-Artikels scheint mir mit einem humanistischen Weltbild unvereinbar.

  4. Helmut Schiestl

    Ich denke eben auch, wenn die jungen Menschen aus den korrupten und repressiven Staaten fliehen, wer ändert dann dort die Verhältnisse? Ich frage mich, wie hätte unsere Linke früher diese Massenfluchtbewegungen kommentiert? Wäre es nicht darum gegangen, in diesen Ländern für bessere Verhältnisse zu sorgen, die Diktatoren zu stürzen, mit westlicher Hilfe, finanziell vor allem? Ich denke etwa an Nicaragua, wo ja in den achtziger Jahren viele hingegangen sind, um das Land neu aufzubauen. Mit dem Verlust des Narrativs von der Befreiung der postkolonialen Staaten von ihren autokratischen Herrschern ist hier wohl eine Veränderung eingetreten, die am Ende niemand gut finden kann. Die jungen Leute fehlen dort, um die Verhältnisse zu ändern, und bei uns belasten sie die Sozial- und Bildungssysteme, wie etwa in Wien, wo schon in vielen Schulen kaum noch eine Minderheit Deutsch zur Muttersprache hat. Steigende Kriminalitätsraten sind wohl ein weiteres Problem, mit denen unsere Staaten fertig werden müssen oder es eben nicht mehr können. Ethnische Durchmischung mag schon gut sein für westliche Gesellschaften, aber es gibt wie in allen Systemen immer einen Kipppunkt, ab dem es gefährlich wird.

  5. Robert Muskat

    Wir sind wieder einmal bei den Religionen! „Heilige“ Bücher! Das sind Machwerke ganz normaler Menschen. Man könnte eventuell ein geistiges Eigentum geltend machen, das Außenstehenden Veränderungen an einem Werk untersagt, was aber nicht Diskussionen und Kritik am Inhalt verbietet. Und leider sind die Vertreter der Religionen geistig unbeweglich und Sesselkleber.
    Was aber die Charta der Menschenrechte betrifft, geht’s wirklich nur um den Inhalt. Und ich spreche JEDEM menschliches Verhalten ab, der diese Rechte nicht akzeptiert:
    Das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
    Das Recht auf Essen und Trinken in nicht gesundheitsgefährdender Art und Weise.
    Das Recht auf eine den normalen Bedürfnissen entsprechende Unterkunft.
    Das Recht, über den eigenen Körper selbst zu bestimmen und auch keine religiösen Verhüllungen und sexuellen Missbräuche zur Befriedigung männlicher Geilheit und zwecks Vermehrungswahns erdulden und akzeptieren zu müssen.
    Das Recht, seinen Aufenthaltsort nach Interessen und persönlichen Kriterien selbst zu bestimmen.
    Ich denke, dies sind die wichtigsten Punkte der Charta, und die einzuhalten wäre doch nicht so problematisch, außer das jeweilige Land wird von ideologisch verblendeten, von Geldgier gesteuerten, kahlgeschorenen Prinzipienreitern regiert. In diesem Fall gehört die Regierung ausgetauscht, nicht die Bevölkerung! Gilt im Übrigen auch für parteiliche Untergruppen (=Bünde) und Interessensvertretungen (=Kammern)!

  6. Günther HYE

    Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) ist eine sehr wichtige und bedeutsame Resolution der UNO-Generalversammlung aus dem Jahre 1948. Sie ist allerdings kein völkerrechtlicher Vertrag und daher nicht verbindlich – auch nicht in Fragen des Asylwesens und der Migration. Verbindlich für den innerstaatlichen Bereich sind hingegen seit 1.12.2009 die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Vertrag von Lissabon) und der Art. 78 AEUV betreffend die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention sowie die Europäische Menschrechtskonvention (EMRK) des Europarats aus dem Jahre 1950, die von Österreich ratifiziert wurde und im Verfassungsrang steht.
    Die Menschenrechte sind eine zivilisatorische Errungenschaft, die nach den Gräueln von zwei schrecklichen Weltkriegen nicht hoch genug einzuschätzen sind. Vor diesem Hintergrund verwundert die Anregung schon sehr, die Menschenrechte zu evaluieren oder gar zu relativieren, weil – angeblich – die „Migration die wohlhabenden demokratischen Länder überfordern und destabilisieren“ (© Alois Schöpf) könnte. Menschenrechte müssen immer und vor allem dann gelten, wenn Menschen in Not sind. Sonst bräuchte man sie nicht!
    Es ist daher richtig, dass Österreich an den Menschenrechten festhält und im Einklang mit den europäischen Partnern gemeinsame Lösungen für Menschen sucht, die vor Krieg und Verfolgung flüchten. Selbstverständlich gibt es immer wieder populistische Forderungen, die in eine andere Richtung gehen. Aber abgesehen davon, dass es dafür im Parlament keine Zwei-Drittel-Mehrheit gibt, würde das in letzter Konsequenz bedeuten, dass Österreich die EU und den Europarat verlassen müsste. Und das kann wohl niemand ernstlich wollen.

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