Alois Schöpf
Wenn die digitale Arroganz
zur Schikane wird.
Apropos
Unlängst besuchte ich eines unserer Nachbardörfer im Mittelgebirge. Und da es in den meisten dieser Dörfer kaum Freiflächen zum Parken gibt, benutzte ich die, wie auf dem Schildchen neben der Einfahrt zu lesen war, kostenpflichtige Tiefgarage.
Als ich nach ca. eineinhalb Stunden zurückkehrte, musste ich zur Kenntnis nehmen, worüber ich eigentlich bereits unter der Mitteilung zur Kostenpflicht kleingedruckt informiert worden wäre: dass nur Online Zahlung möglich sei. Das Wörtchen nur begriff ich aber erst, als ich statt vor einer Kasse, bei der, wie sonst üblich, mit Bankomatkarte bezahlt wird, vor einer Mitteilungstafel stand, die mich aufforderte, eine bestimmte Homepage zu besuchen.
Dort wiederum wurde ich aufgefordert, eine eigene App herunterzuladen, was mir allerdings nicht mehr gelang, weil plötzlich der Internetempfang ausfiel. Mit einer neben mir stehenden, noch hilfloseren älteren Dame tauschte ich daher Trostworte aus, bis die Verbindung wieder funktionierte und ich mittels QR-Codes auch auf die Möglichkeit verwiesen wurde, die Daten meiner Bankomatkarte eingeben zu können.
Und dies, wohlgemerkt, bei einem Schuldenstand meinerseits von 1 Euro bei gleichzeitiger Androhung von 80 € Strafe bei Nichtbeachtung der Kostenpflicht.
Was hätte ich eigentlich getan, wenn ich das Handy zuhause zurückgelassen hätte, was ich an sich vorhatte? Ist der Bürger verpflichtet, ein solches, neuerer Bauart natürlich, stets bei sich zu führen und bedienen zu können? Einen QR-Code einzuscannen? Oder zumindest über eine Bankomatkarte zu verfügen?
Offenbar hat der digitale Wahn schon die Tiroler Dörfer erreicht, die sich früher einmal durch soziale Wärme ausgezeichnet haben. Höchste Zeit, die Barbezahlung per Verfassungsgesetz als Alternative zur bargeldlosen Zahlung vorzuschreiben. Sonst hat die Schikanierung der Bürger keine Grenzen mehr.
Erschienen in der Tiroler Tageszeitung am 13.06.2026
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Tja Herr Schöpf….
….draußen am Land ticken die Parkuhren anders. Begeistert vom Alles umfassenden Digitalrausch signalisieren die provinzkommunalen Bürgerlenker ihren Untertanen dass sie locker mit Musk, Zuckerberg und Bezos mithalten können. So nach dem Motto „So eine App versteht doch jeder Depp“ und daher ist’s dann auch gerecht, dass die noch vorhandenen und patscherten Analogen eine saftige Strafe zu zahlen haben, wenn sie den modernen „Goodys“ ihrer Gemeindekapazunder nicht zu folgen imstande sind.
Trost ist’s zwar für die Landeshauptstädter und die ihr Umgebenen nicht, aber es gibt schon noch Ausnahmen. Zwar „Weniger Staat dafür mehr privat“ – die Tiefgarage der Stadtgalerien in Schwaz.
Abgesehen von der großzügig konzipierten, bestens beleuchteten und kostenpassenden Anlage kann man dort noch rund um die Uhr jederzeit problemlos mittels Bargeld, sogar noch mit kleinsten Centmengen zur Abrundung, die vorgegebene Parkgebühr bezahlen. Die sich übrigens von den Innsbrucker Garagengebühren wohltuend günstig abhebt.
Wird aber leider nichts daran ändern, dass alsbald selbst in der abgelegensten Provinz der notdürftige Gemeindegaragenkeller nur digital benutzt werden kann, denn da gehts ja um das „mit der modernen Zeit gehen“.
Wie schrieb schon Hermann Hesse: „Die Welt ist außerhalb der Irrenhäuser nicht minder drollig als drinnen…“.
es ist eine schande, dass jeder mensch praktisch gezwungen wird, sich ein smartphone zuzulegen, nur um nicht mit solchen strafen belegt zu werden. ich bin immer noch analog unterwegs, doch wenn ich das hier lese, kommen mir bedenken, das beizubehalten, weil ich daheim ja einen laptop habe und smartphones energiefresser sind.
Sehr geehrter Herr Schöpf.
Danke. Genau das ist mir in Aldrans passiert.
Ich hatte aber kein Handy bei mir. Noch dazu hatte ich eine Fortbildung der Gemeinde besucht. Da der Schranken offen war, fuhr ich aus. Großer Fehler.
Nun bezahlte ich 60 Cent ! Gebühr plus 80 Euro Strafe. Da bleibt einem die Sprache weg.
Liebe Grüße aus Hall