Alois Schöpf
Agrargemeinschaften und Baulandmobilisierung
Apropos
Zur Erinnerung: Durch die Niedrig-Zinspolitik der EZB, welche die Länder des Südens vor der Pleite bewahrte, verloren zugleich die Finanzvermögen auf den heimischen Bankkonten Jahr für Jahr durch die Inflation immer mehr an Wert. Das hatte zur Folge, dass Anleger, die genug Kapital zur Verfügung hatten, mit ihrem Geld in Immobilien flüchteten, wodurch deren Preise in die Höhe schossen und kein gewöhnlicher Einheimischer, wenn er nicht gerade geerbt hat, sich noch ein Häusl mit Garten darum herum leisten kann.
Genau das aber ist der Lebenstraum sehr vieler Tiroler, weshalb die ehemals auch bürgerliche Eigentumspartei ÖVP nun, unterstützt von den immer noch postmarxistisch infizierten Sozialdemokraten, in Serie unter dem Motto Baulandmobilisierung Ideen entwickelt, wie man den privaten Grundbesitzern ihre Gründe durch neue Abgaben madig machen könnte.
Dabei wäre mit wenigen Ausnahmen das Problem zu lösen, wenn man nur den Mut hätte, in Sachen Agrargemeinschaften endlich reinen Tisch zu machen und ein vom Verfassungsgerichtshof festgestelltes Unrecht aus der Welt zu schaffen. Sprich: durch ein Landesgesetz die Eigentumsübertragung an die Agrargemeinschaften im Sinne der rechtmäßigen Besitzer, der Gemeinden, rückabzuwickeln.
Genau so sieht es jedenfalls der anerkannte Tiroler Verfassungsjurist Heinrich Kienberger in seinem Werk Das Gemeindegut als Verfassungsproblem.
Realität ist heute ein durch die Scholastik von Substanz- und Nutzungsrecht gekennzeichneter Scheinkompromiss, der die Gemeinden blockiert, da immer noch die Agrargemeinschaften im Grundbuch stehen. Dadurch ist es unmöglich, jungen Familien günstige Bauparzellen auszuweisen, um ihnen den Traum vom Eigenheim zu ermöglichen. Aus dem Erlös solcher Verkäufe könnten übrigens die maroden Gemeindekassen aufgebessert werden.
Mut zur Ehrlichkeit und nicht fiese Tricks sind daher gefordert.
Erschienen in der Tiroler Tageszeitung am 01.02.2025
Wenn Ihnen schoepfblog gefällt, bitten wir Sie, sich wöchentlich den schoepfblog-newsletter zukommen zu lassen, und Freundinnen und Freunde mit dem Hinweis auf einen Artikel Ihres Interesses zu animieren, es ebenso zu tun.
Weitere Möglichkeiten schoepfblog zu unterstützen finden Sie über diesen Link: schoepfblog unterstützen
Sehr geehrter Herr Schöpf!
Danke für die glasklare Kurzfassung des Jahrhundertunrechtes und seiner Auswirkung. Bravo.
Ich werde allerdings ein Gefühl nicht los: Ihre wunderbar „spitze Feder“ soll der Redaktion als Feigenblatt für die einseitige Agrarberichterstattung dienen.
Verehrter Herr Alois Schöpf !
Ihr Artikel in der Samstag TT vom 1.2.2025 ist ihnen wieder bestens gelungen! Ich kann nicht begreifen, welche Argumente es gibt, die ein solches Landesgesetz (Rückabwicklung der Eigentumsübertragung an die Agrargemeinschaften….) verhindern. Übrigens: diese Probleme hat es im Tiroler Unterland /Bezirk Kitzbühel nie gegeben. Die Gemeinde Kitzbühel besitzt zum Beispiel fünf Almen, die sie an div. Bauern verpachtet.
Dass nur im Tiroler Oberland seinerzeit tausende Hektar Grund an die Agrargemeinschaften verschenkt wurden, ist schon eigenartig ! Herr Schöpf, DANKE, dass Sie den Finger in die Wunden legen.
sehr geehrter herr schöpf!
zu ihrem artikel vom sa. 1.2.2025: dass die übertragung öffentlicher flächen an die agrargemeinschaften nicht rechtens war, ist bekannt. trotzdem wage ich einen vergleich: wenn jemand einen halbkaputten rosenstrauch, dessen pflege niemand (öffentlichkeit) machen kann oder will und jemand diesen strauch übernimmt (Agrargemeinschaften), so ist das eine sache. die andere ist: wenn dieser strauch durch umtopfen, neue erde geben, düngen, wässern und schneiden wieder zu blüten kommt, die auch geerntet werden, zu sagen – oh super – jetzt könnten wir ihn wieder gebrauchen und möchten ihn deshalb zurück, sollte man schon auch die arbeit, die dazu beigetragen hat, belohnen.
im fall der agrargemeinschaften sind diese arbeiten: durchforsten, aufforsten, schadholzentfernung, wasserbewirtschaftung, den wildstand halbwegs unter kontrolle halten, wege bauen und div., natürlich auch holz nutzen. deshalb die frage: was wäre mit halbe – halbe?
liebe grüße aus st. johann
Es geht darum, dass die Agrargemeinschaften nur das Recht besaßen, für Eigenbedarf Produkte zu verwenden. Nie war davon die Rede, das Gemeindeeigentum zu erschleichen, durch befreundete Agrar-Bürgermeister in Bauland umwidmen zu lassen und das dann mit fetten Gewinnen zugunsten des eigenen Säckels zu verscherbeln. Das ist der feine Unterschied, und das wurde durch die Höchstgerichte bestätigt!
Sehr geehrter Herr Zander!
Bitte entschuldigen Sie, wenn ich Ihre „Nachhilfe-Mail-Adresse“ (übrigens eine großartige Initiative von Ihnen) verwende, aber ich habe leider keine „persönlichere“ von Ihnen gefunden.
Denn ich möchte Ihnen und Herrn Schöpf meinen DANK für das „TT-Apropos“ vom 01.02.25 und Ihren Leserbrief in der TT über Gemeindegutsagrargemeinschaften (=GGAG) vom 06.02.2025 ausdrücken, die ganz meiner Meinung entsprechen.
Für mich sind Ihre Argumente schlüssig und nachprüfbar. Mir fällt dazu nur das Schlagwort „LANDRAUB“ ein …………..
Herzlichen Dank für Ihren Mut – die „Agrarlobby“ wird sich hoffentlich nicht „rächen“ – für mich das Zeichen eines Schuldeingeständnisses…………………….
Viele Grüße –
In diesem Zusammenhang stellt sich mir nur eine Frage: was ist bedeutender und für das Zusammenleben wichtiger: ein Höchstgerichtsurteil oder die Begehrlichkeiten von Bauernbund und Agrargemeinschaften? Und wer hat seinerzeit dafür gesorgt, dass Agrargemeinschaften ins Grundbuch kommen? Bitte klären!